Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 231

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

menschenwidrige und wirklich beleidigende Art und Weise: Im Stuwerviertel werden von 10 Uhr bis in die Nacht alle weiblichen Wesen, die älter als zehn Jahre sind, angesprochen, und dann werden letztlich diejenigen, die dort stehen, aus Gründen ... (Abg. Dr. Fekter: Warum tun Sie nichts dagegen?) – Die Lösung, die Sie vorschlagen, ist unsinnig! Sie haben auch bis zur Aufhebung des § 209 kein einziges Mal gesagt, dass wir für die Mädchen etwas tun müssen. Nichts! Sie haben unsere Arbeitsgruppe abgeschafft, und dann haben Sie die Stirn, sich hierher zu stellen und zu sagen, dass Sie etwas für die Mädchen machen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Kollege Jarolim! Sie haben nicht aufgepasst!) Das ist eine Unverfrorenheit und eine exzessive Dummheit! – Entschuldigen Sie bitte.

Ich glaube, damit ist alles gesagt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Jarolim! Ich habe die letzten Sätze nicht gehört! Aber ich bitte ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja. Wir werden jetzt eine gute Justizdebatte führen. (Abg. Mag. Kukacka: Das war aber ein schlechter Beginn!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

21.52

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte aus dem umfangreichen Bukett, das diese Vorlage darstellt, nur den heute wahrscheinlich nicht ganz zu Recht, aber doch besonders interessierenden § 207b, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, herausgreifen, der neu geschaffen wird, während § 209 mit der heutigen Beschlussfassung verblichen ist.

Um den § 209 ist es viele Jahre hindurch gegangen. Es gab Bestrebungen, ihn abzuschaffen. Im internationalen Kontext war er jedenfalls nicht zu halten, und nach der Antragstellung durch das Oberlandesgericht Innsbruck hat man damit rechnen können, dass der Verfassungsgerichtshof – wenn auch vorsichtig formuliert, wie er es dann tatsächlich getan hat – veranlassen wird, dass es diesen Paragraphen nicht mehr geben wird.

Wer gehofft hat, dass es bis zum 28. Feber 2003 dauern wird, bis sich die Regierung aufgerafft hat, daraus die Konsequenzen zu ziehen, der hat sich getäuscht. Die einzige Kritik, die von Seiten der Opposition ernsthaft an der neuen Regelung angebracht wird, ist, dass alles zu schnell gegangen ist. Man hatte offenbar gehofft, monatelang diskutieren und so tun zu können, als sei eine Staatsaffäre im Gange. Aber alle, die das gehofft hatten, haben sich getäuscht. Die Regierung hat rasch, kompetent und konsequent reagiert.

§ 209 ist gekippt. Es ist darum gegangen, alle Dinge, die angestanden sind und die man regeln wollte, streng geschlechtsneutral und auch beziehungsneutral in die Welt zu setzen, das heißt jeweils in allen Mustern: Mann-Mann, Frau-Frau, Frau-Mann, Mann-Frau. Das ist jetzt in der Vorlage tatsächlich geschehen. (Abg. Dr. Niederwieser: Das stimmt nicht!)

Übrig geblieben in Relation zu vorher ist, dass sich jemand dann, wenn er die Zwangslage, in der sich ein junger Mensch zwischen 14 und 16 Jahren befindet, ausnützt, um irgendwelche geschlechtlichen Handlungen an ihm oder vor ihm oder mit seiner Hilfe vorzunehmen, strafbar macht. Die Ausnützung der Zwangslage eines jungen Menschen ist besonders verwerflich. Auch der Tatbestand, dass jemand ausnützt, dass sich ein "Partner" – unter Anführungszeichen – unter 18 Jahren gegen Entgelt zu solchen Handlungen versteht, soll strafbar sein. Das ist von Brüssel aus vorgegeben. Wir sind etwas vorausgeeilt und haben die Dinge jetzt schon in die Praxis beziehungsweise ins Gesetzblatt umgesetzt.

Die Bestimmung des Alters der problematischen Reife ist aus dem Jugendgerichtsgesetz entlehnt. Das hat sich dann bewährt, wenn ein junger Mensch, Bub oder Mädel, zwischen 14 und 16 Jahren in Wahrheit zwar dieses Alter erreicht hat, aber doch noch nicht so reif ist, zu erkennen, worum es wirklich geht, und auch nicht in der Lage ist, sich danach zu verhalten. Wenn – und da gibt es zwei weitere Säulen – noch nicht die Reife gegeben ist, die man voraussetzen muss, um eine normale Beziehung annehmen zu können, wenn außerdem eine


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite