Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 232

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allfällige altersbedingte Überlegenheit ausgenützt wird, sodass ein Missbrauch in dieser Richtung entsteht, wenn also alle drei Voraussetzungen gegeben sind, dann soll auch ein strafbarer Tatbestand erfüllt sein.

Das betrifft nicht Liebesbeziehungen zwischen annähernd gleichaltrigen Menschen, auch nicht echte Liebesbeziehungen zwischen Menschen, egal welcher Altersstufe und welchen Geschlechts, sondern vielmehr geht es darum, dass sich jemand dann, wenn er wirklich seine allfällige Überlegenheit, die aus seinem fortgeschrittenen Alter resultiert, gegenüber einem Menschen ausnützt, der zwar das 14. Lebensjahr überschritten hat, aber eigentlich noch ein Kind ist, strafbar macht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. )

Das ist die rasche Neugestaltung dieses Problemkreises, und sie findet unsere Zustimmung, die Zustimmung meiner Person und auch die Zustimmung meiner Fraktion. Ich glaube, dass damit ein Fortschritt erzielt worden ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

21.57

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Es hat schon viele, zahlreiche – ich weiß nicht, wie viele – Debatten zum § 209 hier im Nationalrat gegeben, nicht zuletzt die Abstimmung 1996, bei welcher wir alle gemeinsam ganz nahe daran waren, einen menschenrechtswidrigen und, wie ich meine, unmenschlichen Paragraphen aus der österreichischen Rechtsordnung zu entfernen. (Abg. Dr. Grollitsch: Woher kommt der Paragraph?) Die Uneinsichtigkeit jener Fraktion, die jetzt die drittstärkste oder zweitkleinste Fraktion des Nationalrats ist (Heiterkeit bei den Grünen – Beifall des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber ), hat die Streichung des § 209 aus dem österreichischen Strafgesetzbuch fünf Jahre lang verhindert. (Abg. Dr. Jarolim: Wo ist Khol?)

Inzwischen gab es sozusagen zahlreiche menschliche Schicksale – ich kann nicht abschätzen, wie viele – bedingt durch diesen Paragraphen. Dieser Paragraph ist ja nicht erst verfassungswidrig, seit ihn der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, sondern schon all die Jahre hindurch, als das beteuert wurde. Das wurde gemeinsam von Harald Ofner, Terezija Stoisits, Werner Amon und zahlreichen anderen beteuert, die mit mir gemeinsam bei Pressekonferenzen waren, bei welchen es um die Beseitigung von Diskriminierung ging. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Er erinnert sich nicht mehr so genau daran, aber er war einmal Obmann der jungen ÖVP und hatte eine ein bisschen andere Haltung! Aber Erinnerung ist ja nicht gerade die Stärke von Mitgliedern von Regierungsfraktionen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies deshalb eine so ernsthafte Angelegenheit – es ist eigentlich unerheblich, ob sich Kollege Amon daran erinnert oder nicht –, weil es in der Zwischenzeit so viele menschliche Schicksale gegeben hat, für die wir hier im Nationalrat die unmittelbare Verantwortung tragen, nämlich für die Schicksale jener, die im Extremfall im "Häfen" gelandet sind, aber auch jener, die nicht in Strafhaft waren, bei welchen aber die so genannte bürgerliche Existenz auf dem Spiel gestanden ist oder vielfach zerstört wurde durch eine Verfassungswidrigkeit der österreichischen Rechtsordnung. – Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite der Medaille sind die Materien, mit denen wir uns als JustizpolitikerInnen durchaus ernsthaft zu beschäftigen haben: Was ist die Absicht? Welches Schutzbedürfnis gibt es? Was sind die Schutzsubjekte des Strafrechtes? Was ist Ziel des Strafrechtes? Was ist Ziel des Jugendschutzes? Welche Bestimmungen – ob jetzt in strafrechtlicher oder auch nur in verwaltungsrechtlicher Hinsicht – braucht es, um Jugendliche vor ganz unterschiedlichen Einwirkungen zu schützen, denen sie ausgesetzt sind?

Wir haben das – der eine oder andere von Ihnen erinnert sich vielleicht daran – im Zusammenhang mit der Senkung der Strafmündigkeit letztes Jahr sehr ernsthaft diskutiert. Der österreichische Gesetzgeber hat letztes Jahr, als man die Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre


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