Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 272

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Menschlichkeit im nationalen Strafrecht oder auch auf die in Belgien geltenden Regelungen verweisen.

Daher möchte ich zusammenfassen: Selbstverständlich ein Ja zum vorliegenden Gesetzentwurf, aber weitere Schritte sollten folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

23.40

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für Kriegsverbrechen im Zuge von Kriegshandlungen gab es in der Vergangenheit mehrfach die Einsetzung von so genannten Ad-hoc-Tribunalen – Beispiel Nürnberg, Beispiel Den Haag –, die alle den "Schönheitsfehler" hatten, dass sie quasi rückwirkend auf Verbrechen anzuwenden waren.

Aus diesem Grund sah man sich in der internationalen Staatengemeinschaft veranlasst, 1998 das Römische Statut zu beschließen, das die Einsetzung eines Internationalen Strafgerichtshofes vorsieht, das heißt die Einrichtung eines Gerichtshofes für Völkermord im Zuge von Kriegsgeschehen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Damit wollte man einen Internationalen Strafgerichtshof auch für zukünftige Verbrechen, ganz egal, wo sie sich ereignen, schaffen.

Dieses Römische Statut ist zwischenzeitig von vielen Staaten ratifiziert worden, so auch von Österreich. Nun wird auch ein Bundesgesetz dafür geschaffen. Wir sehen uns allerdings jetzt mit der Tatsache konfrontiert, dass wesentliche und wichtige Staaten der Staatengemeinschaft, der Völkerrechtsgemeinschaft von einer Ratifizierung des Römischen Statuts wieder Abstand nehmen. Dieses Abstandnehmen bedeutet, dass sich einige Staaten aus dieser internationalen Strafgerichtsbarkeit ausblenden, und das ist natürlich sehr negativ.

Ich erinnere daran, dass es, glaube ich, eine der letzten Amtshandlungen des damals aus dem Amt scheidenden Präsidenten Clinton war, dass er noch im Sinne einer Ratifizierung dieses Statuts vorgehen wollte, während bekanntlich die Bush-Administration jetzt vehement davon Abstand nimmt. Es findet derzeit eine sehr engagierte Debatte in den Vereinigten Staaten von Amerika statt, die in einer Art und Weise geführt wird, die bei uns auf kein sehr großes Verständnis stößt. Dort gibt es etwa Abgeordnete, die sagen, für den Fall, dass der Internationale Strafgerichtshof in einer Weise einschreitet, dass amerikanische Soldaten inhaftiert werden, sollen die USA sogar ermächtigt werden, eine "Befreiungsaktion" in Den Haag zu starten. Derartige Dimensionen hat das bereits erreicht.

Auch heute war wieder zu lesen, dass die USA dabei bleiben. Der amerikanische Vertreter im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat heute wortwörtlich erklärt: Es ist ganz klar, unsere Männer werden nicht dem Internationalen Strafgerichtshof und dieser Gerichtsbarkeit unterworfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, dass ein derartiges Verhalten unser Befremden hervorruft. Bedenken Sie vor allen Dingen eines: Gerade die Vereinigten Staaten von Amerika sind versucht, ihre Justiz auf andere Jurisdiktionen auszudehnen. Diese Justizhegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika geht ja so weit, dass es für sie genügt, irgendwo irgendeinen Anknüpfungspunkt zu finden, damit eine Streitigkeit in einem völlig anderen Teil der Erde administrativ oder legistisch beziehungsweise judiziell von Amerika abzuwickeln ist. Auf einmal gibt es eine Zuständigkeit, weil irgendeine Schraube von irgendeinem Auto in den Vereinigten Staaten von Amerika erzeugt wurde.

Das heißt, die USA selbst versuchen, ihre Justizhegemonie möglichst weit auszudehnen und möglichst weltweit alle Fälle in die USA zu transferieren. Aber auf der anderen Seite, dort, wo es wirklich um einen Schulterschluss in der internationalen Staatengemeinschaft geht, blenden sie sich aus, verlangen Immunität für ihre Soldaten. Sie gehen dabei so weit, die internationale


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