Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 273

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Staatengemeinschaft zu nötigen, indem sie sagen: Wir ziehen unsere Soldaten ab, die für friedensstiftende und friedenssichernde Missionen in Bosnien oder wo immer unterwegs sind, wenn ihr uns nicht dieses Privileg der Immunität zuerkennt!

Das ist sicher sehr bedauerlich, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Weisheit letzter Schluss ist, wenn sich die Vereinigten Staaten von Amerika da ausklinken.

Wenn man heute die APA-Meldungen gelesen hat, so hat man überdies zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich diesem Ausschluss von der internationalen Strafgerichtshofgerichtsbarkeit auch Israel angeschlossen hat. Das ist gleichermaßen bedauerlich, und die Beweggründe, die Israel veranlasst haben, diesen Internationalen Strafgerichtshof abzulehnen, sind offensichtlich in der Tatsache begründet, dass im Zuge von Kriegshandlungen fremdes Gebiet besetzt wurde, dass es aber mit dieser Besetzung allein nicht sein Bewenden hatte, sondern dass man dort Siedlungen errichtet hat und dergleichen. Jetzt fürchtet Israel eine Anwendung – zwar keine rückwirkende, aber völkerrechtlich kann man von einer Art Dauerdelikt sprechen – zu Lasten von israelischen Staatsbürgern. Leider blendet sich also auch Israel da aus, und wenn das so weitergeht, wird die Sinnhaftigkeit dieses Internationalen Strafgerichtshofes sehr in Frage gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden selbstverständlich zustimmen, aber ich glaube, es kann nicht das Ende der Fahnenstange sein, dass einzelne Nationen ganz einfach sagen: Wir tun hier nicht mit!, während sie auf der anderen Seite ihre Jurisdiktion ausdehnen und andere durchaus dieser internationalen Gerichtsbarkeit unterwerfen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

23.47

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof bedeutet die Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in das österreichische Rechtssystem. Das Römische Statut wurde am 28. Dezember 2000 ratifiziert und ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.

Im Interesse der Lesbarkeit und der Rechtssicherheit ist ein eigenes Bundesgesetz, eben die hier vorliegende Regierungsvorlage, geschaffen worden, die uns heute zur Beschlussfassung vorliegt und der wir gerne unsere Zustimmung geben.

74 Staaten haben inzwischen diese Statuten ratifiziert. Zuständig ist dieser Internationale Strafgerichtshof für die weltweite Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. In erster Linie sind die Staaten selbst berufen, die Gerichtsbarkeit über diese Verbrechen auszuüben. Fall sie aber dazu nicht in der Lage sind beziehungsweise es nicht tun, wird der Internationale Strafgerichtshof aktiv.

Es ist das erste ständige internationale Tribunal für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und es ist laut Kofi Annan ein fehlendes Glied im internationalen Rechtssystem. Umso mehr bedauern wir – wie auch meine beiden Vorredner –, dass die USA dem Vertrag bisher nicht beigetreten sind. Ich hoffe aber, dass es da noch zu einer Einigung kommt.

Da in der Regierungsvorlage der In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt noch offen gelassen wurde, möchte ich hier einen Abänderungsantrag einbringen.


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