Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 278

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diese Prüfung nach – es tut mir Leid, dass ich Paragraphen nennen muss – § 448 ZPO in gleicher Weise möglich ist.

Es bietet diese Regelung mehr und variablere Rechte für die beklagten Konsumenten; sie ist für die Konsumenten von Vorteil. Man muss nur praktische Kenntnisse ihrer Probleme haben, und die glaube ich, einigermaßen zu haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

0.03

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Zahlungsverzug belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen gegenüber Übermächtigen auf dem Markt. Genau dieser Schaden, der sich durch verspätete Zahlung von Geldforderungen in den Unternehmen anhäuft, soll durch diese Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise durch die gegenständliche Vorlage behoben werden.

Interessant ist, dass diese neue Bestimmung nicht nur zwischen Unternehmen, sondern auch zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gilt, die hin und wieder auch die kleinen und mittleren Unternehmer sehr lange auf offene Forderungen warten lässt. Ich hoffe, dass sich dieser Zustand bessern wird.

Was auch interessant und positiv zu vermerken ist, ist, dass die gesetzlichen Zinsen nunmehr praktisch in allen Rechtsgebieten gleich hoch sind: sowohl bei Geschäften zwischen Unternehmern als auch bei Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten. Die eigene Zinsenbestimmung im Handelsgesetzbuch entfällt auch, weil sie nicht mehr notwendig ist.

Zum Missverständnis, dem Mag. Maier aufgesessen ist, hat der Herr Bundesminister bereits Stellung genommen. – Ich möchte noch anmerken, dass Inkassoinstitute gerade deswegen eingesetzt werden, um Prozesse zu vermeiden. Daher ist die jetzige Regelung meiner Meinung nach auch für den Konsumenten besser. Wenn ein Prozess durch die Einschaltung eines Inkassobüros vermieden wird, dann soll der Konsument die Inkassokosten gesondert bestreiten können.

Insgesamt ist, so meine ich, diese Vorlage zu begrüßen, und ich bitte auch die Opposition, dem Rechnung zu tragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

0.05

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Absicht, Rechtspraktikanten in Zukunft zu ermöglichen, Teile ihrer Ausbildung auch in Justizanstalten zu absolvieren, ist ausdrücklich zu begrüßen. Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften sollen nämlich nach ihrem theoretischen Studium einen möglichst umfassenden Einblick in die Praxis erhalten.

In diesem Zusammenhang hat auch die Volksanwaltschaft unter dem Vorsitzenden Dr. Kostelka im Begutachtungsverfahren den Vorschlag unterbreitet, dass hinkünftig auch eine Ausbildung bei der Volksanwaltschaft möglich sein soll. Um das Ausbildungsspektrum zu erweitern und damit die Qualität der Ausbildung zu erhöhen, ist es sinnvoll, Rechtspraktikanten auch eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Volksanwaltschaft gesetzlich zu eröffnen. (Abg. Schieder: Aber nicht beim Stadler!)

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:


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