Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 283

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Konsumentenschützer sind in der Beratung laufend mit einer missbräuchlichen Anwendung dieser Bestimmung konfrontiert. Wir sind daher der Auffassung, dass ein Verbot im § 12 Konsumentenschutzgesetz verankert werden soll, wonach Vormerkungen von vertraglichen Gehaltsverpfändungen erst dann zulässig und wirksam sind, wenn sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet und die zugrunde liegende Schuld nach § 13 Konsumentenschutzgesetz wirksam fällig gestellt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich darf Sie einladen, über diese Problematik nachzudenken, insbesondere darüber, welche Auswirkungen dies auf Menschen hat. (Abg. Dr. Martin Graf: Was sagen die roten Banken dazu?)

Abschließend möchte ich diese Gelegenheit wahrnehmen, dem ersten Tabellenführer der T-Mobile-Liga, nämlich dem SK Rapid, herzlich zu gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

0.20

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Abgemeldet? – Nein, nicht abgemeldet. Frau Dr. Moser, wünschen Sie das Wort?  (Abg. Dr. Moser: Ja!)  – Bitte, Frau Abgeordnete.

0.21

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich wollen wir Grüne eine ordentliche Behandlung von Konsumentenschutzangelegenheiten, und deswegen unterstützen wir das Anliegen des Kollegen Maier. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

0.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 659/A dem Justizausschuss zu.

Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 27, 28, 29 und 30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nunmehr zu den gemäß § 65 Abs. 1 der Geschäftsordnung an das Ende der Sitzung verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 27, 28, 29 und 30, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 in 1202 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. XI ASVG Z 3 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1202 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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