Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 24

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Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass die Zuverdienstgrenze von 200 000 S eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand darstellt, als man nämlich beim Karenzgeld ausschließlich bis zur Zuverdienstgrenze von 9 600 S dazuverdienen durfte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Mertel, bitte.

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Was sagen Sie zu den Berichten der Beratungsstellen, dass nach einem halben Jahr Kinderbetreuungsgeld die meisten Frauen nicht wissen, dass der Kündigungsschutz kürzer ist als der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, dass viele Väter gar nicht wissen, dass sie im dritten Lebensjahr des Kindes gar keinen Karenzurlaubsanspruch haben, und dass für fast alle Eltern die Regelung der Zuverdienstgrenzen völlig undurchschaubar ist?

Herr Minister! Werden Sie darauf Einfluss nehmen, dass arbeitsrechtliche Fristabläufe wie der Kündigungsschutz, die Dauer der Karenzzeit und der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, die unterschiedlich hohen Beträge der Zuverdienste, wie sie sich nach dem Geburtsdatum der Kinder ergeben, beseitigt und den Fristabläufen des Kinderbetreuungsgeldes angepasst werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Mertel! Wir sind mit allen neun Bundesländern und den zuständigen Regierungsmitgliedern übereingekommen, die Antworten auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen in einer neuerlichen Informationswelle den betroffenen Kreisen in Österreich zur besseren Verständigung zu übermitteln. Ich hoffe, dass, da auch Ihrer Fraktion angehörige ReferentInnen auf Landesebene dieser Meinung sind, dann die Haltung Ihres Klubs, die von Kollegem Cap formuliert worden ist, der solche Informationskampagnen als Verschwendung von Steuergeldern betrachtet, relativiert werden wird und Sie die zur Beseitigung des bestehenden Informationsdefizits notwendigen Maßnahmen mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger.  – Abg. Dr. Mertel: Unterschiedliche Rechtslage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 5. Anfrage. – Frau Abgeordnete Mag. Prammer, bitte.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Minister! Meine Frage lautet:

202/M

Nach welchen Grundsätzen beziehungsweise Richtlinien werden Förderungen Ihres Ressorts für Frauenprojekte vergeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Prammer! Die für Frauenprojekte zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Ansatz 1/15006, sind Ermessensausgaben. Die verfahrenstechnische Abwicklung und Kontrolle dieser Mittel erfolgen in Entsprechung der von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Minister! Bei allen Frauenprojekten wissen die dafür Zuständigen, dass es hier einen Richtlinienentwurf gibt. Sie wissen jedoch nicht, woran sie sind, ob dieser Richtlinienentwurf gilt oder nicht. Aus welchem Grund nehmen Sie diesen nicht wieder zurück?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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