Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mit der Reform der Bundessozialämter wollen wir zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen schaffen, wobei wir mit den Ländern vereinbart haben, dass wir gemeinsame Leistungen auch gemeinsam zu verwalten gedenken, sodass die behinderten Menschen nicht etwa beim Ankauf eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges in manchen Bundesländern sieben Dienststellen aufsuchen müssen, in manchen Bundesländern sogar neun, sondern von einer Dienststelle dieses ihr Begehren erledigt bekommen. Wir wollen durch die regionale Zuteilung von Bundessozialämtern in Niederösterreich und im Burgenland diese Vernetzung mit den Landesstellen verbessern und intensivieren, um schlussendlich den behinderten Menschen in Österreich nach dem One-Desk-Prinzip eine einzige Anlaufstelle für Angelegenheiten der behinderten Menschen zu bieten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Es werden jetzt zahlreiche Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern, was Angelegenheiten von behinderten Menschen betrifft, beseitigt. Welche Einsparungen sind durch diese Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform zu erwarten?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Die üblichen Einsparungen bei Verwaltungsvereinfachungen im Rahmen der Verwaltungsreform liegen im Bereich von etwa 10 Prozent der heutigen Verwaltungskosten, und zwar langfristig. Ich darf aber darauf hinweisen, dass die so eingesparten Mittel den behinderten Menschen nicht entzogen werden sollen, sondern das Gegenteil ist der Fall, sie werden für die behinderten Menschen verstärkt zur Verfügung gestellt. Ich darf also sagen, dass es das gemeinsame Bemühen der Bundesländer und des Bundes ist, statt Geld für Verwaltung aufzuwenden, mehr Geld für die behinderten Menschen zur Verfügung zu stellen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Gatterer. – Bitte.
Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Minister! Eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung in der Behindertenpolitik ist, wie ich meine, Auftrag an jede Regierung. Inwieweit sehen Sie jetzt die Reform der Bundessozialämter wirklich als große Chance, beziehungsweise wo sehen Sie die größte Erleichterung für Menschen mit Behinderung durch diese Reform?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Was die mittelfristige Umsetzung betrifft, meine ich, dass die Bundessozialämter eine Anlaufstelle für behinderte Menschen vor Ort sein sollten, also dem Wohnsitz möglichst nahe sein sollten, samt den mobilen Einrichtungen der Bundessozialämter, damit die Menschen vor Ort begutachtet und betreut werden können. Das wichtigste Element ist also, dass sie endlich nahe am Wohnsitz der behinderten Menschen und ohne großen Aufwand tätig werden können.
Ich darf darauf hinweisen, dass es nach der Pfeilstudie in Österreich ein großes Gefälle zwischen den Bundesländern auch im Bereich des sozialen Umfeldes für behinderte Menschen gibt, ohne das jetzt werten zu wollen. Daher ist es für mich auch wichtig gewesen, die Bundessozialämter zu erhalten, um ein einheitliches Niveau in Österreich zum Wohle der behinderten Menschen auf möglichst hoher Stufe weiterhin zu garantieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Im Rahmen der Reform der Bundessozialämter wurde die soziale Rehabilitation, die früher Sache des Bundes war, jetzt zu den