Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 33

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Ländern verlagert. Das wird dazu führen, dass behinderte Menschen, die zum Beispiel Mittel für eine Wohnungsadaptierung brauchen, Mittel in jener Höhe erhalten, die sich unter Umständen an der Sozialhilfe orientiert. Das ist natürlich ein gravierender Einschnitt.

Deshalb meine Frage, Herr Minister: Bis wann werden Sie dem Parlament einen Entwurf zuleiten, der sicherstellt, dass soziale, medizinische und berufliche Rehabilitation für alle Menschen, die behindert sind, die alt sind, die krank sind, im selben Ausmaß zur Verfügung steht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben über das Problem, das Sie hier angeschnitten haben, auch schon im Ausschuss mehrfach diskutiert. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass meine Fachbeamten und auch die Mitarbeiter der Bundessozialämter diese Ihre Befürchtung, die Sie formuliert haben, nicht teilen. Das von Ihnen aufgeworfene Problem stellt sich auf Grund der gesetzlichen Grundlage aus Sicht meiner Fachbeamten und aus Sicht der Betroffenen, etwa auch des ÖZIV, nicht in der Form.

Ich möchte angesichts dieser Fragestellung die Gelegenheit benützen, die behinderten Menschen dahin gehend zu beruhigen, dass die Neuorganisation der Bundessozialämter und die Zusammenlegung der Aufgaben von Bund und Ländern nicht zu Einsparungen führen werden, sondern auf gleicher gesetzlicher Grundlage zu einer Harmonisierung und zu einer Erleichterung für die behinderten Menschen, aber nicht zu einer Mittelreduktion.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, bitte.

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage ist ähnlich. Mit der Reform der Bundessozialämter sollen ab jetzt nur noch die Länder Maßnahmen der sozialen Rehabilitation behinderter Menschen setzen. Ich frage Sie: Wird es Richtlinien seitens des Bundes geben, damit gewährleistet ist, dass von Wien bis Vorarlberg behinderte Menschen gleich behandelt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek! Wir sind mit den Landessozialreferenten schon seit geraumer Zeit in einem Dialog, um das österreichische Sozialsystem zu harmonisieren und den Anregungen der Pfeilstudie Rechnung zu tragen. Ich glaube, dass wir da auf einem guten Wege sind, dass das, was die Pfeilstudie zu Recht als Ungleichgewichtung zwischen den Bundesländern anführt, sukzessive und Schritt für Schritt, so wie es uns die Bundesverfassung erlaubt, beseitigt wird. Wir sind auch angewiesen, dort, wo die Aufgaben bei den Ländern liegen, mit den Ländern gemeinsam diese Harmonisierungsschritte zu setzen.

Ich glaube daher, dass die behinderten Menschen, aber auch die sozial schwachen Menschen in diesem Land beruhigt sein können, weil sich die Bundesländer und der Bund dessen bewusst sind, dass die Pfeilstudie hinsichtlich ihres Harmonisierungsbedürfnisses umgesetzt werden muss.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Da die 60 Minuten der Fragestunde noch nicht abgelaufen sind, weil wir erst um 9.05 Uhr begonnen haben, rufe ich noch die letzte Anfrage auf. Ich bitte, wenn möglich, um kurze Fragen und kurze Antworten. – Bitte, Herr Abgeordneter Riepl.

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

203/M

Planen Sie, die Gebiets- und Berufskrankenkassen – so wie von einigen Ihrer Parteikollegen gefordert – zusammenzulegen?


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