Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 46

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Meine Damen und Herren! Günther Anders, der scharfe und unerbittliche Denker, wäre heuer 100 Jahre alt geworden; seiner These von der Antiquiertheit des Menschen setzte er den Satz entgegen: "Wer zu früh kommt, kommt auch nicht zur rechten Zeit."

Zwischen Antiquiertheit – das heißt, dem Zuspätkommen – und dem Zufrühsein liegt das richtige Maß. Frau Bundesministerin, ich glaube, Sie haben und wir haben mit Ihnen das richtige Maß und den richtigen Augenblick getroffen. "Kairos" – der richtige Zeitpunkt! Jetzt ist der richtige Augenblick für die Reform, der richtige Augenblick für die Umsetzung der Universitäts-Idee. Humboldt ist tot, die Idee lebt, ist auf neue, moderne Beine gestellt!

Meine Damen und Herren! Ich darf am Schluss einen Abänderungsantrag einbringen, wobei ich darum bitte, dass der Präsident wegen des Umfanges die Verteilung dieses Antrages gemäß § 53 Abs. 4 GOG vornimmt.

Mit diesem Abänderungsantrag – ich skizziere seine wesentlichen Grundzüge – wird die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof eingefügt, das Hearing im Berufungsverfahren klargestellt, werden Klarstellungen hinsichtlich der Arbeitszeit getroffen, wird der Ausschluss von der Mitgliedschaft für den Wissenschaftsrat präzisiert, ein Kündigungsschutz von zwei Jahren sowie ein Optionsrecht von drei Jahren für das allgemeine Personal festgeschrieben, werden die Sonderregelungen für Prüfungswiederholungen an Universitäten der Künste rückgeführt, und schließlich wird eine partnerschaftliche Lösung für das IFA-Tulln verabschiedet.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, es ist mir ein wenig gelungen, zu beweisen, dass das UOG 2002 der richtige Weg ist, dass das Gesetz das richtige Ziel verfolgt. Stehen wir heute dazu, einer modernen Form der Universität zum Durchbruch zu verhelfen, damit Österreich einer guten Zukunft entgegengehen kann! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Brinek hat einen Abänderungsantrag zur Vorlage 1224 der Beilagen eingebracht und ihn in seinen Grundzügen dargelegt. Da er sehr umfangreich ist, werde ich diesen, weil er auch alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt, in schriftlicher Form verteilen lassen; er steht damit mit in Verhandlung.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung 1224 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats XXI. GP (Universitätsgesetz 2002)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesentwurf des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) in der Fassung des Ausschussberichtes (1224 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet die Überschrift zu § 37: "Veterinärmedizinische Lehrinstitute und Organisationseinheit für Wildtierkunde und Ökologie".

2. Im § 13 Abs. 2 Z 6 wird das Wort "Rechenschaftsfestlegung" durch das Wort "Rechenschaftslegung" ersetzt.

3. Der im 3. Unterabschnitt des 1. Abschnitts des 1. Teils enthaltene § 14 mit der Überschrift "Finanzierung der Universitäten" entfällt samt Überschrift.

4. Dem § 15 wird folgender Abs. 6 angefügt:

"(6) Die Gebarung der Universitäten unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof."


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