Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 94

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Daher können wir diese Bereiche nicht einfach ausgliedern, weil wir dann nämlich nicht mehr sicher sein könnten, dass Bildung, Forschung und Wissenschaft auch gesichert sind.

Ich schließe mich durchaus der Meinung Professor Wincklers an, wenn er meint, die Universitäten bräuchten mehr Flexibilität. Das ist durchaus im Sinn der Sache, und das ist auch angebracht, aber das darf nicht zur derzeitigen Regierungsphilosophie werden, die wir aus anderen Bereichen kennen: zerschlagen, ausverkaufen, zerstören. Das haben wir ja heute auch schon für den Bereich der Medizinischen Fakultäten gehört.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich den Rektor der Universität für Angewandte Kunst in Wien zitieren, der sagte, dass die Ausgliederung der Universitäten grundsätzlich ein falscher bildungs- und kulturpolitischer Weg sei. Dem schließe ich mich vollinhaltlich an. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Martin Graf: Nike sponsert jetzt österreichische Unis!)

13.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.

13.32

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Universitäten der Künste sind den anderen Universitäten vollkommen gleichwertig und gleichrangig, auch wenn sie einige Besonderheiten von den wissenschaftlichen Universitäten unterscheiden, und sie sollen ihnen deshalb von Anfang an gleichgestellt werden. (Abg. Dr. Martin Graf: Die Firnberg’sche Aufnahmeprüfung!)

Mir ist bewusst, dass es von einigen Kunstuniversitäten, auch von jener, die mir als Steirerin am nächsten steht, der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Wünsche nach einer Implementierung zu einem späteren Zeitpunkt gegeben hat. Die Argumente dafür finde ich aber letztendlich weniger überzeugend als die dagegen.

Zum Beispiel: In einem Artikel in der heutigen Ausgabe der "Presse" finde ich den Wunsch, zunächst einmal das UOG 93 gänzlich vollziehen zu wollen, weil man doch erst 1997 mit der Umsetzung habe beginnen können. – Das ist zwar verständlich, und ich gebe auch zu, dass das in der Ausführung nicht besonders lustig ist, aber seien wir ehrlich: Die Prolongierung eines Verschiebens und Hinauszögerns bei einem so wichtigen Reformschritt wäre vorprogrammiert.

Bei genauerem Hinsehen überwiegen die Vorteile einer gleichzeitigen Reform für alle Universitäten eindeutig. Der erste und wichtigste Vorteil ist: Es ist für die Profilbildung notwendig, zum gleichen Zeitpunkt in die Budgetverhandlungen zu gehen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf die Ausführungen von Kollegin Glawischnig kurz eingehen, die ihre Ängste um die Qualität der künstlerischen Ausbildung und ihre Befürchtung, dass der Trend in Richtung Marktwirtschaft gehe, zum Ausdruck gebracht hat. Ich finde diese Ängste in dieser Diskussion wirklich überflüssig, sie emotionalisieren nur unnötig. Es geht darum, mit dem UOG 2002 Rahmenbedingungen zu schaffen. Die autonome Universität bestimmt ihre Inhalte, ihre Güte, ihre Klasse dann nämlich selbst.

Gleicher Zeitpunkt deswegen, weil es sonst zu einem Nachhinken und zu Ungleichgewichtigkeiten zwischen den einzelnen Universitäten kommt. Diese könnten auf lange Zeit hin nicht mehr ausgeglichen werden. Bei gleichzeitiger Einführung gibt es hingegen Mitsprache bei der Konzeption der Verordnung über das indikatorenbestimmte Budget. Eine ein Jahr später erfolgende Einführung würde lediglich Korrekturen für die Universitäten der Künste an einer bereits erlassenen Verordnung erlauben.

Zweitens: Es ist nicht zu erwarten, dass ein Jahr im alten Recht ein Mehr an Erfahrungen bringt. Das haben sogar Rektoren der Kunstuniversitäten wiederholt in der Praxis festgestellt. Das wäre nur eine Atempause, eine Verzögerung, wiederum ein Hinausschieben.


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