Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 96

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wundere mich wirklich sehr, dass nicht einmal Sie in der Lage und bereit dazu waren, auf all jene Punkte einzugehen, die die Frauen in der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen immer wieder aufgezeigt haben. Es ist nicht zu viel verlangt, auf die Punkte einzugehen, die die Frauen dort vorgeschlagen haben. Das ist wirklich nicht zu viel verlangt! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nicht erklärt, was mit dem Frauenförderplan in Zukunft geschieht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Es ist nicht geklärt, in welcher Form im Rahmen der Leistungsvereinbarungen die Gleichstellungspolitik in Zukunft tatsächlich Priorität haben wird. Es ist nicht geklärt, wie und in welchem Ausmaß Frauen in den Universitätsräten Mitsprache erhalten werden. Es ist dies auch in Bezug auf den Senat klarerweise nicht geklärt. Es gibt definitive Verschlechterungen bei den Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen. Sie werden es dem Zufall überlassen, ob eine Universität Spielräume hat, ein bisschen etwas in Sachen Gleichbehandlung zu machen, oder ob sich diese Spielräume nicht herausstellen werden. Dann wird man nichts in Sachen Gleichbehandlung machen!

Meine Damen und Herren! Aus diesem Grund bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser, Dr. Petrovic, Mag. Prammer und KollegInnen ein, der sich um diese Thematik dreht und der genau diese Thematik beinhaltet. Ein Teil davon beschäftigt sich mit den Mitwirkungsrechten der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen. Ein Teil befasst sich überhaupt mit der Arbeitsfähigmachung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen. Vor allen Dingen – das ist ganz wichtig – würde und wird mit diesem Abänderungsantrag auch geklärt werden, dass im Rahmen der Leistungsvereinbarungen die Gleichstellung und Gleichbehandlung einen entsprechenden Platz findet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Nach dem Motto: Wenn Prammer in die Regierung kommt, wird sie auch etwas umsetzen!)

13.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher mit zur Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung. Gemäß § 53 Abs. 4 wird er auf Grund seines Umfanges verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser, Dr. Petrovic, Mag. Prammer und KollegInnen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste (1134 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In § 13 Abs. 2 lautet die Überschrift zu Z 1d):

"gesellschaftliche Zielsetzungen, insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern:"

2. § 19 Abs. 2 Z 7 lautet:

"Einrichtung einer Organisationseinheit zur Unterstützung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellung sowie Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung;"

3. In § 21 Abs. 1 entfällt die Z 6.


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