Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 181

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Fortsetzung der Beratungen über die Tagesordnungspunkte 3 bis 8

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir setzen jetzt mit der unterbrochenen Tagesordnung fort.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung Abg. Dr. Pilz –: ... gerade im Sessel sitzt! Beim Stehen hast Schwierigkeiten! – Abg. Ing. Westenthaler: Meide den Alkohol! – Abg. Dr. Mitterlehner begibt sich zum Rednerpult. – Abg. Dr. Mertel: Herr Präsident! Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Karl Öllinger! Lass den Pilz herunter!)

Ich korrigiere: Es liegt eine Wortmeldung für eine tatsächliche Berichtigung von Frau Abgeordneter Silhavy vor. (Widerspruch bei der SPÖ.)  – Ich kann mich jetzt nur auf die Auskünfte verlassen. Der Name scheint nicht auf. (Abg. Nürnberger: Da gibt es einen Ausdruck!) Der Ausdruck lautet auf "Mitterlehner" und dann auf "Silhavy"; so lautet der Ausdruck. (Abg. Nürnberger  – ein Blatt Papier in die Höhe haltend –: Der ist 5 Minuten alt!) Ich werde das mit den Beamten des Hauses durchsprechen.

Die Reihenfolge liegt jetzt so vor: Nummer 7: Dr. Reinhold Mitterlehner, Nummer 8: Heidrun Silhavy. So werde ich jetzt auch vorgehen. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner.

19.06

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Silhavy, es tut mir Leid, dass es da zu kleinen Unstimmigkeiten gekommen ist.

Meine Damen und Herren! Ich habe die sehr dankbare Aufgabe, jetzt nach den Emotionen die Debatte wieder auf die 60. ASVG-Novelle zurückzuführen. Ich möchte einleiten damit, dass es sicherlich ein wichtiges Thema ist, weil es insbesondere auch für Gewerbetreibende die Verbesserungen gibt, die wir jahrelang eingefordert haben. Ich darf diese zwei erwähnen: zum einen die Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung von 1 045 € auf rund 537 €. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Was bedeutet das? – Damit ist nicht mehr und nicht weniger verbunden, als dass die Versicherungsbeiträge im Krankenversicherungsbereich für Gewerbetreibende an das tatsächliche Einkommen angeglichen werden. Gerade wenn es wirtschaftlich schwierige Zeiten gegeben hat, wenn Verluste erzielt worden sind, waren die Beiträge zu hoch. Man sieht das allein schon daran, dass Selbstständige mit 8,9 Prozent die höchsten Beiträge im Bereich der Krankenversicherung haben. Deren Beiträge sind rund drei Mal so hoch wie die Mindestbeitragsgrundlagen im Bereich des ASVG.

Das Zweite, was hier entwickelt und verbessert wurde, ist die Festlegung fixer Sozialversicherungskosten im Krankenversicherungsbereich für Jungunternehmer für die ersten zwei Jahre. Das ist insofern ein eminenter Vorteil, als damit für einen Unternehmer in der Startphase kalkulierbar ist, wie hoch seine Kosten sind, und es dazu keine Nachbemessung gibt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte besonders darauf verweisen, dass all diese Maßnahmen mit eigenen Geldern der Unternehmer finanziert werden, die noch dazu in den Ausgleichsfonds jetzt 72 Millionen € einzahlen. Sie zahlen also den Löwenanteil in diesen Ausgleichsfonds ein! Ich möchte Folgendes hervorheben: Dass es jetzt eine Möglichkeit gibt, in dem Fall, dass Rückzahlungen nicht vorhanden sind, dies mit eigenen Beitragsleistungen zu kompensieren, ist ein guter Versuch, um die entsprechende Rückzahlungsmöglichkeit des Kredites zu gewährleisten. Genauso gilt das für die jetzt im Gesetz vorgesehenen Tilgungspläne ... (Abg. Mag. Schweitzer: ... Pilz! Komm da herunter!)

Ja, der Lärmpegel ist einigermaßen hoch, aber ich möchte trotzdem noch einmal den Versuch machen, auf die Ausgleichsfonds-Problematik zu sprechen zu kommen. Ich möchte auf etwas hinweisen, was mit der gesamten Vorgangsweise im Bereich des Ausgleichsfonds verbunden ist. Wir sollten nicht der Versuchung verfallen, jetzt nichts zu tun. Deswegen ist es richtig, was ich gesagt habe: Das kann jetzt zwar eine Überbrückung für zwei Jahre sein, aber die nach


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