Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 8

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schlos­sene Demission der Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat und die Bundesre­gie­rung und die Staatssekretäre gemäß Artikel 74 Absatz 3 der Bundesverfassung vom Amte ent­ho­ben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident mich und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung gemäß Artikel 71 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuer Bundesre­gie­rung mit der Fortführung der Verwaltung und mich mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundes­regierung betraut.

Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Ver­bin­dung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung den Herrn Staatssekretär Franz Morak, den Staatssekretär Dr. Alfred Finz, Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck sowie Frau Staatssekretärin Mares Rossmann mit der wei­teren Wahrnehmung ihrer Funktionen betraut.

Mit besten Grüßen

Dr. Wolfgang Schüssel.“


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe dies bekannt und bitte um Kenntnisnahme.

*****

Im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung, und zwar des § 3 Abs. 3, berufe ich bis zur end­gültigen Wahl der Schriftführer vier Abgeordnete, die mir namhaft gemacht wurden, zur vor­läufigen Besorgung dieser Funktion: Herrn Abgeordneten Jakob Auer, Frau Abgeordnete Ga­briele Binder, Frau Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé und Herrn Abgeordneten Mag. Werner Kogler.

Dagegen gibt es keine Einwendungen.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung ist niemand.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages


Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen das Verlangen gestellt haben, den eingebrachten Selbständigen Antrag 1/A (E) der Abgeordneten Dr. Spin­del­egger, Mag. Schweitzer betreffend Ergebnisse des Europäischen Rates von Kopenhagen am 12. und 13. Dezember 2002 dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung muss die dringliche Behandlung spätestens um 15 Uhr stattfinden, frühestens kann sie drei Stunden nach Einbringung, also nach Eröffnung der Sitzung stattfinden, also um 12.15 Uhr. Die dringliche Behandlung findet also nach Erle­di­gung der Tagesordnung statt – es sei denn, dass die Zeit 15 Uhr bereits erreicht wurde. Das heißt in der Praxis: Der Dringliche Antrag wird nach Schluss dieser Sitzung – irgendwann zwi­schen 12 und 13 Uhr, nehme ich an – zum Aufruf gelangen, aber nicht während dieser Sitzung.

1. Punkt

Angelobung der Abgeordneten


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Es ist dies die Angelobung der Abgeordneten.

Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé bitte ich, als Schriftführerin zu fungieren. Frau Abgeordnete Dr. Par­tik-Pablé wird die Angelobungsformel verlesen; sodann werden die Damen und Herren


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