schlossene Demission der Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat und
die Bundesregierung und die Staatssekretäre gemäß Artikel 74
Absatz 3 der Bundesverfassung vom Amte enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident mich und die
übrigen Mitglieder der Bundesregierung gemäß Artikel 71 des
Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuer Bundesregierung mit
der Fortführung der Verwaltung und mich mit dem Vorsitz in der einstweiligen
Bundesregierung betraut.
Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen
Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit
Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung
einer neuen Bundesregierung den Herrn Staatssekretär Franz Morak, den
Staatssekretär Dr. Alfred Finz, Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck
sowie Frau Staatssekretärin Mares Rossmann mit der weiteren Wahrnehmung ihrer
Funktionen betraut.
Mit besten Grüßen
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Ich gebe dies bekannt und bitte um
Kenntnisnahme.
*****
Im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung, und
zwar des § 3 Abs. 3, berufe ich bis zur endgültigen Wahl der
Schriftführer vier Abgeordnete, die mir namhaft gemacht wurden, zur vorläufigen
Besorgung dieser Funktion: Herrn Abgeordneten Jakob Auer, Frau Abgeordnete Gabriele
Binder, Frau Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé und Herrn Abgeordneten
Mag. Werner Kogler.
Dagegen gibt es keine Einwendungen.
Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung ist niemand.
Ankündigung eines
Dringlichen Antrages
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Bevor wir in die Tagesordnung
eingehen, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Spindelegger,
Mag. Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen das Verlangen gestellt haben,
den eingebrachten Selbständigen Antrag 1/A (E) der Abgeordneten
Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer betreffend Ergebnisse des
Europäischen Rates von Kopenhagen am 12. und 13. Dezember 2002 dringlich
zu behandeln.
Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung muss die
dringliche Behandlung spätestens um 15 Uhr stattfinden, frühestens kann
sie drei Stunden nach Einbringung, also nach Eröffnung der Sitzung stattfinden,
also um 12.15 Uhr. Die dringliche Behandlung findet also nach Erledigung
der Tagesordnung statt – es sei denn, dass die Zeit 15 Uhr bereits
erreicht wurde. Das heißt in der Praxis: Der Dringliche Antrag wird nach
Schluss dieser Sitzung – irgendwann zwischen 12 und 13 Uhr, nehme
ich an – zum Aufruf gelangen, aber nicht während dieser Sitzung.
1. Punkt
Angelobung der Abgeordneten
Präsident Dr. Heinz
Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Es ist
dies die Angelobung der Abgeordneten.
Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé bitte ich, als Schriftführerin zu fungieren. Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé wird die Angelobungsformel verlesen; sodann werden die Damen und Herren