Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 63

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Es ist auch keineswegs so, dass deshalb das Melker Abkommen wie eine Seifenblase zerplatzt ist, wie Sie sagten. Es ist vielmehr so, dass wir in die Schlussfolgerungen von Kopenhagen einen Passus einfügen konnten und eine eigene Deklaration mit den Tschechen erfolgte, dass das Abkommen tel quel – so, wie es ist – umgesetzt wird. Auch die anderen Vierzehn haben dem ihre Zustimmung gegeben und wollen natürlich eine solche Umsetzung.

Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Rede schon gesagt, dass unsere Völkerrechtsexperten, aber auch die Experten des Verfassungsdienstes hier durchaus eine Möglichkeit sehen, auch wenn dies nicht ausdrücklich festgeschrieben wurde, in ein Verfahren mit dem Europäischen Gerichtshof einzutreten, wenn das absolut notwendig wird. Sie wissen, es gibt jetzt auch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das zumindest in die Richtung geht, dass Sicherheits- und Gesundheitsstandards der Bevölkerung hier berücksichtigt werden können.

Wenn Sie in Bezug auf die generelle Frage der Sicherheitsstandards im Bereich der Nuklear­energie sagen, dass Loyola de Palacio beziehungsweise die Europäische Kommission nicht das vorgelegt hat, was Sie sich vorstellen, dann möchte ich Sie im Gegenzug fragen: Was wür­den Sie denn tun, wenn die Nuklearstaaten hier einfach keine Zustimmung geben? – Ich glau­be, es wäre besonders gut und Grünen eigentlich angemessen, wenn sie mit den anderen Grü­nen oder mit den anderen umweltbewussten Parteien in Europa versuchen würden, diese Posi­tion aufzuweichen, denn nur dann ist es möglich, zu einer einstimmigen Entscheidung zu kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Si­ma zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.18


Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herrschaften auf der Regie­rungs­bank! Hohes Haus! Frau Außenministerin, gestatten Sie mir nur eine kurze Replik. (Abg. Großruck: Die Frau Außenministerin ist keine „Herrschaften“!) – Bitte, Herr Kollege, halten wir uns wenigstens am Tag der Angelobung ein bisschen zurück! Ich habe noch nicht einmal einen Satz gesagt, und Sie rufen schon hinein. Das ist ja unglaublich!

Frau Außenministerin, eine kurze Replik. – Das bloße Erwähnen des Melker Prozesses im COREPER oder das Erwähnen des Melker Prozesses in den diversen Räten hat offensichtlich nichts gebracht. Das ist einfach zu wenig. Das Erwähnen allein hat uns nichts gebracht, und das sieht man ja auch am Ergebnis. (Bundeskanzler Dr. Schüssel: ... „Herrschaften“!) – Ich kann natürlich das nächste Mal auch „Frauschaften“ sagen, Herr Bundeskanzler. Aber es klingt einfach ein bisschen eigenartig.

Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sie haben in Kopenhagen die Rechnung für die verfehlte Antiatompolitik der letzten Jahre präsentiert bekommen. Darüber kann man auch mit diesem Dringlichen Antrag, den Sie heute eingebracht haben, nicht hinwegtäuschen. Die Temelín-Politik der letzten Jahre war geprägt von Widersprüchlichkeiten und von Uneinigkeiten, und zwar vor allem innerhalb der Regierungsfraktion. Das muss man auch einmal sagen.

Wenn Sie, Herr Spindelegger, heute hier so groß die Einigkeit beschwören und an uns appellie­ren, mit Ihnen einig zu sein, dann muss ich Ihnen schon sagen: Wenden Sie sich einmal an Ihren Noch- und vielleicht auch zukünftigen Koalitionspartner, denn das war ja das größte Problem Österreichs: dass wir im Ausland sozusagen mit zwei Zungen gesprochen haben und dass die FPÖ permanent die kontraproduktive Veto-Keule geschwungen hat, die das Verhand­lungsklima mehr als belastet hat. Das wissen Sie ganz genau, also kehren Sie einmal vor Ihrer eigenen Haustür!

Herr Bundeskanzler! Sie haben vor über einem Jahr einen Pakt mit dem damaligen tsche­chi­schen Premier Zeman abgeschlossen. Dabei hat es drei zentrale Punkte gegeben, die Sie als großen Erfolg feiern haben lassen: die Hebung der Sicherheitsstandards, die Verankerung im Beitrittsvertrag und die Einklagbarkeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

 


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