Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten
verteilt wurde, braucht seine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu
erfolgen.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Peter Pilz, Freundinnen und Freunde auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gem. § 33 GOG im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der sogenannten Abfangjäger-Nachbeschaffung
Am 2. Juli 2002 hat die Bundesregierung eine
Typenentscheidung zum geplanten Ankauf von Abfangjägern bekannt gegeben. Rund
um die Entscheidung, mit dem Konsortium EADS in Vertragsverhandlungen zu
treten, sind zahlreiche Ungereimtheiten bekannt geworden.
Unter anderem im Zuge der Konflikte innerhalb der
Noch-Regierungspartei FPÖ und der Bundesregierung selbst, hat sich der Verdacht
erhärtet, dass wesentliche Abläufe und einzelne Entscheidungen innerhalb des
bisherigen Beschaffungsvorganges nicht nach den gesetzlichen und
vergaberechtlichen Bestimmungen durchgeführt wurden.
Gegen mehrere Mitglieder der Bundesregierung wurden öffentlich
und medial schwerwiegende Verdächtigungen erhoben:
„Da in den letzten Tagen für mich klar wurde, dass die
wirtschaftlichen Interessen mit der Abfangjägeranschaffung die FPÖ in ihrer
politischen Handlungsfähigkeit offenkundig lähmt ...“ so Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider (14.9.2002, Kärntner FPÖ-Pressedienst)
So hat Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer
wesentliche Vertreter ihrer Partei zur Abgabe einer schriftlichen Erklärung
angehalten, die besagt, dass keiner auf welche Weise immer vom Ankauf neuer
Jets profitieren soll (profil 30/02; Seite 18)
Oder der ehemalige FPÖ-Generalsekretär und EADS-Lobbyist
Gernot Rumpold: „Das ist ja wie in Uganda. Wenn man in Österreich nicht mit dem
Geldkoffer auftaucht, klappt gar nichts“ (Format 38/02; Seite 46)
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung der Rechtmäßigkeit aller Abläufe und
Entscheidungen innerhalb des Beschaffungsvorganges betreffend die sogenannte
Abfangjäger-Nachbeschaffung wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von
mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch
Einsicht in die Akten der angeführten Bundesministerien, bzw. Parteien,
Organisationen und Firmen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
alle Sachverhalte hinsichtlich der politischen Verantwortlichkeit überprüfen.
Dabei sind insbesondere folgende VerantwortungsträgerInnen
und Institutionen besonders in die Überprüfung einzubeziehen:
Involvierung und Verantwortung von Bundeskanzler
Dr. Schüssel, Vizekanzlerin Riess-Passer und den Bundesministern für
Finanzen (Grasser), Wirtschaft (Bartenstein) und Landesverteidigung
(Scheibner), deren Kabinette und von ihnen geleiteten Ministerien im Zuge des
gesamten Beschaffungsvorganges der Kampfflugzeuge