Involvierung der Landeshauptleute im Rahmen des gesamten
Beschaffungsvorganges, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten
Kompensationsgeschäften
Involvierung der politischen Parteien in Österreich
Involvierung von parteinahen Organisationen und Vorfeldorganisationen
Involvierung von Wirtschaftskammer und
Industriellenvereinigung
Involvierung von parteinahen Firmen, insbesondere die von
EADS seinerzeit beauftragte PR-Agentur für das „Eurofighter“-Lobbying „100%
Comunications“, und deren Geschäftsführung
Involvierung von Unternehmen, die von den angeblichen
Kompensationsgeschäften profitieren
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen
Untersuchungsausschuss im Verhältnis 6 ÖVP, 5 SPÖ, 2 FPÖ,
2 Grüne einzusetzen.
Die Antragsteller verlangen gem. § 33 Abs. 2 die
Abhaltung einer Debatte.
*****
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der
Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei
der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung
oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als
10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr
Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
15.36
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Minister, die Sie
heute in anderer Rolle hier sitzen. Ich werde Sie indirekt aber trotzdem
ansprechen, deshalb mache ich auf diesen Umstand aufmerksam. (Präsident
Dr. Khol
übernimmt den Vorsitz.)
Warum ist uns dieser Untersuchungsausschuss so
wichtig? Warum erscheint er geradezu als unumgänglich? Ich meine das jetzt
ohne Polemik. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir hier Chefanklagereden halten
müssen, sondern es geht um etwas ganz Einfaches: Es geht um das Informationsbedürfnis,
das hier ein jeder und eine jede hat oder zumindest haben sollte.
Warum? – Ich darf daran erinnern, dass auf Grund
des nachhaltigen Drucks der grünen Fraktion überhaupt erst einmal in das
Bewusstsein gerückt ist, dass ein Beschaffungsakt von derartiger Größe wie der
geplante Ankauf der Abfangjäger eine Bestimmung tangiert, nämlich
§ 45 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz, wonach eine bundesfinanzgesetzliche
Ermächtigung, also unsere Zustimmung, für diesen Kauf notwendig ist. Deshalb
sollten wir uns rechtzeitig
um die Hintergründe dieser Beschaffung kümmern.
Da geht es jetzt nicht um Opposition oder Regierung,
sondern da geht es einfach um das Informationsbedürfnis – ich sage, um
das Informationsrecht, ich sage aber auch, nachdem ich Sie auf diesen Umstand
aufmerksam machte, um die Informationspflicht Ihrerseits. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es gibt genügend Hinweise, dass es bei der so
genannten Typenentscheidung nicht nur nach den gesetzlichen und
vergaberechtlichen Bestimmungen zugegangen ist. Vielmehr gibt es gravierende
Hinweise, dass diese Bestimmungen umgangen oder offenkundig gebrochen wurden.
Ich darf nur eines im Vorfeld herausgreifen: Die Angebotseinholung, also die Ausschreibung, bestimmt in Punkt 4.1.3.8, dass Mehr- oder Mindermengen bei dieser Beschaffung unzulässig