Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 69

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Involvierung der Landeshauptleute im Rahmen des gesamten Beschaffungsvorganges, insbe­son­dere im Zusammenhang mit den sogenannten Kompensationsgeschäften

Involvierung der politischen Parteien in Österreich

Involvierung von parteinahen Organisationen und Vorfeldorganisationen

Involvierung von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung

Involvierung von parteinahen Firmen, insbesondere die von EADS seinerzeit beauftragte PR-Agentur für das „Eurofighter“-Lobbying „100% Comunications“, und deren Geschäftsführung

Involvierung von Unternehmen, die von den angeblichen Kompensationsgeschäften profitieren

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis 6 ÖVP, 5 SPÖ, 2 FPÖ, 2 Grüne einzusetzen.

Die Antragsteller verlangen gem. § 33 Abs. 2 die Abhaltung einer Debatte.

*****


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Mi­nu­ten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatsse­kre­tären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

15.36


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Minister, die Sie heute in anderer Rolle hier sitzen. Ich werde Sie indirekt aber trotzdem ansprechen, deshalb mache ich auf diesen Umstand aufmerksam. (Präsident Dr. Khol übernimmt den Vorsitz.)

Warum ist uns dieser Untersuchungsausschuss so wichtig? Warum erscheint er geradezu als un­umgänglich? Ich meine das jetzt ohne Polemik. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir hier Chef­anklagereden halten müssen, sondern es geht um etwas ganz Einfaches: Es geht um das Infor­mationsbedürfnis, das hier ein jeder und eine jede hat oder zumindest haben sollte.

Warum? – Ich darf daran erinnern, dass auf Grund des nachhaltigen Drucks der grünen Fraktion überhaupt erst einmal in das Bewusstsein gerückt ist, dass ein Beschaffungsakt von derartiger Größe wie der geplante Ankauf der Abfangjäger eine Bestimmung tangiert, nämlich § 45 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz, wonach eine bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung, also unsere Zustimmung, für diesen Kauf notwendig ist. Deshalb sollten wir uns rechtzeitig um die Hintergründe dieser Beschaffung kümmern.

Da geht es jetzt nicht um Opposition oder Regierung, sondern da geht es einfach um das Infor­mationsbedürfnis – ich sage, um das Informationsrecht, ich sage aber auch, nachdem ich Sie auf diesen Umstand aufmerksam machte, um die Informationspflicht Ihrerseits. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt genügend Hinweise, dass es bei der so genannten Typenentscheidung nicht nur nach den gesetzlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen zugegangen ist. Vielmehr gibt es gra­vie­rende Hinweise, dass diese Bestimmungen umgangen oder offenkundig gebrochen wurden.

Ich darf nur eines im Vorfeld herausgreifen: Die Angebotseinholung, also die Ausschreibung, be­stimmt in Punkt 4.1.3.8, dass Mehr- oder Mindermengen bei dieser Beschaffung unzulässig


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