Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 30

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sich da betroffen fühlt, steht ja der Rechtsweg offen. Eine Berufung ist möglich. Ich bin ge­spannt, welche Gründe dagegen angeführt werden.

Ich halte es für wichtig, dass ein Bundesminister so wie ein Firmenchef die Führungsebenen so besetzt, dass diese Personen sein Vertrauen haben, dass er sicher ist, dass eine effiziente Struktur gegeben ist, dass neue Strukturen angegangen und Reformen umgesetzt werden – nicht mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich gestehe – und das soll auch klar gesagt werden –, die Frau Vize­kanzlerin hat durchaus erfolgreich Reformen umgesetzt. Dafür ist ihr zu danken, aber auch der zuständigen Personalvertretung, Herrn Kollegen Neugebauer. Aber beiden wird in Zukunft etwas fehlen, nämlich das erfolgreiche Visavis. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Natürlich, der Standort bestimmt den Standpunkt. Eigentlich ist es ja verwunderlich, wie die öffentlich Bediensteten, die großartige Arbeit leisten, die vielen Aufgaben immer bewältigen – in Anbetracht der Gesetzesmaschinerie, der Gesetzesflut in Österreich. Ich finde, wir sollten durchaus auch einmal im eigenen Haus darüber nachdenken, die Gesetze lesbarer und einfacher zu gestalten und vielleicht auch zurückhaltender in der Beschlussfas­sung zu sein. Dem Bürger auf der einen Seite zu sagen, ein Bürokratieabbau ist nötig, und eine Eindämmung der Gesetzesflut zu fordern, aber wenn es Sie selber betrifft, zu schreien: Da muss ein Gesetz her!, das wird nicht funktionieren, meine Damen und Herren!

Liebe Kollegin Partik-Pablé! Ich bedauere es, dass Sie von den Landeshauptmännern als von „Landesfürsten“ gesprochen haben. Ich glaube, Kollege Schweitzer sprach davon, dass es ein Match gegen die Bundesländer gebe. – Ich halte nichts von derartigen Formulierungen. Wir sollten versuchen, gemeinsam mit den Bundesländern und den Landeshauptleuten vernünftige Regelungen zustande zu bringen!

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Oberösterreich hat ein neues Gehaltssystem. Dort hat es gravie­rende Änderungen im Einvernehmen mit der Personalvertretung gegeben: Alle Landesbediens­teten sind nunmehr in einem Schema, es gibt keine Differenzierung mehr in Beamte, VB, Ange­stellte oder Arbeiter. Damit wird gleicher Lohn bei gleicher Aufgabe sichergestellt. Dienstposten­bewertungen gibt es in Hinkunft nicht nur für die Beamten, sondern auch für die Vertragsbe­diensteten. Die Zulagen wurden reduziert: Es gibt nur mehr eine Gehaltszulage sowie die Nebengebühren wie Überstunden- und Gefahrenzulage – sonst nichts, meine Damen und Herren! Entscheidend ist auch, dass es deutlich flachere Gehaltskurven, höhere Einstiegsbe­züge und dafür am Ende der Laufbahn auch eine dementsprechende Absenkung der Endbezüge gibt.

Meine Damen und Herren! Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl hat gemeinsam mit der Perso­nalvertretung eine neue Besoldungsreform, ein Gehaltssystem umgesetzt, das vielleicht auch auf die Bundesebene übertragbar wäre.

Genauso ist es auch bei der Pensionsreform, meine Damen und Herren! Da sollte man viel­leicht auch die positiven Beispiele aus den Bundesländern heranziehen und das Beste daraus übernehmen, anstatt gegen die Bundesländer zu polemisieren oder den Gemeinden und den Bundesländern zuzurufen, sie hätten so und so viele, Zigtausende Beamte, Angestellte und so weiter abzubauen. Man muss die Gemeinden das Sparen nicht lehren – die sind es von jeher gewohnt, meine Damen und Herren! Das sei hier einmal klargestellt.

Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes anmerken: Es wurde von der Frau Vizekanzle­rin darauf hingewiesen, dass der öffentliche Dienst die Visitenkarte des Staates sei. Daher sei es auch notwendig, eine vernünftige Besoldung zu haben. Diese Gehaltsnovelle entspricht dieser Anforderung, und diese Visitenkarte des österreichischen Staates, nämlich der öffent­liche Dienst, ist mehr als herzeigbar! Dafür sei allen herzlich gedankt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzte Rednerin dazu ist derzeit Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


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