Genau dieser Fall ist eingetreten, weil wir für die
jungen Erwachsenen die Privilegien des Jugendstrafrechtes modernerweise
erweitert haben. Bitte nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!
Deshalb haben wir angemessene, moderne, zeitgemäße
Unterbringungsmöglichkeiten für die Jugendlichen und für die jungen Erwachsenen
suchen müssen. Diese haben wir in der Justizanstalt Josefstadt im so genannten
Trakt E und im Trakt D gefunden und entsprechend umgebaut. Dort
werden jetzt 160 Jugendliche und junge Erwachsene getrennt von Erwachsenen
im Strafvollzug untergebracht. Jetzt haben wir endlich menschenrechtskonforme
Unterbringungsmöglichkeiten.
Warum ist Ihnen diese Erkenntnis nicht die
Bereitschaft wert, diese Tatsache auch zuzugestehen? – Das ist das eine.
Was das Engagement der Richter des Jugendgerichtshofes
anbelangt, so ist dieses meines Erachtens steigerungsfähig. Wir haben sehr
wenige Diversionsfälle in Wien, es gibt viel mehr im restlichen Gebiet der
Bundesländer. Ich könnte Ihnen diesbezüglich jetzt auch noch viele andere Dinge
nennen, aber ich will Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch nehmen.
Eines betone ich nochmals: Das gesamte Netzwerk ist
mit übersiedelt, die Jugendgerichtshilfe sogar in das Gebäude selbst; sie ist
also jetzt näher bei der Jugendgerichtsbarkeit, als sie es jemals war. Es gibt
an dieser ganzen Aktion wirklich keine berechtigte, sachliche Kritik. –
Danke. (Beifall
bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Schüssel.)
10.38
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 3 der Beilagen.
Hiezu hat Herr Abgeordneter Pendl ein Verlangen auf
getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel 5 des Gesetzentwurfes gestellt.
Ferner haben die Abgeordneten Dr. Spindelegger,
Mag. Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag
eingebracht, der die Korrektur eines Tippfehlers zum Inhalt hat.
Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte
Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht
abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des oben
erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.
Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel 5
in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür
eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Ich lasse nunmehr über die restlichen, noch nicht
abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 3 der Beilagen
unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Spindelegger,
Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür
aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter
Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.