Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 32

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Genau dieser Fall ist eingetreten, weil wir für die jungen Erwachsenen die Privilegien des Jugendstrafrechtes modernerweise erweitert haben. Bitte nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!

Deshalb haben wir angemessene, moderne, zeitgemäße Unterbringungsmöglichkeiten für die Jugendlichen und für die jungen Erwachsenen suchen müssen. Diese haben wir in der Justiz­anstalt Josefstadt im so genannten Trakt E und im Trakt D gefunden und entsprechend umge­baut. Dort werden jetzt 160 Jugendliche und junge Erwachsene getrennt von Erwachsenen im Strafvollzug untergebracht. Jetzt haben wir endlich menschenrechtskonforme Unterbringungs­möglichkeiten.

Warum ist Ihnen diese Erkenntnis nicht die Bereitschaft wert, diese Tatsache auch zuzuge­stehen? – Das ist das eine.

Was das Engagement der Richter des Jugendgerichtshofes anbelangt, so ist dieses meines Erachtens steigerungsfähig. Wir haben sehr wenige Diversionsfälle in Wien, es gibt viel mehr im restlichen Gebiet der Bundesländer. Ich könnte Ihnen diesbezüglich jetzt auch noch viele andere Dinge nennen, aber ich will Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch nehmen.

Eines betone ich nochmals: Das gesamte Netzwerk ist mit übersiedelt, die Jugendgerichtshilfe sogar in das Gebäude selbst; sie ist also jetzt näher bei der Jugendgerichtsbarkeit, als sie es jemals war. Es gibt an dieser ganzen Aktion wirklich keine berechtigte, sachliche Kritik. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Schüssel.)

10.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 3 der Beilagen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Pendl ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Arti­kel 5 des Gesetzentwurfes gestellt.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Korrektur eines Tippfehlers zum Inhalt hat.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ich lasse nunmehr über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 3 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Spindelegger, Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

 


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