ring einschätzen
dürfen, dass aber Panikstimmung selbstverständlich nicht angesagt ist. Es ist
der Konflikt zwischen den USA und dem Irak, der sich zuspitzt und der natürlich
eine umfassende Anpassung des Arzneimittelgesetzes auch in Österreich
angesichts der derzeitigen weltpolitischen Situation als dringend notwendig
erscheinen lässt.
Viele europäische
Länder haben bereits für diesen Ernstfall, der eventuell passieren könnte, Vorsorge
getroffen. Bioterror – das ist das Schlagwort, das eine Zeit lang unsere
Zeitungstitel beherrscht hat. Wir reden hier bei dieser Gesetzesänderung von
Pockenimpfstoff, der von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel in
der ersten Tranche bereits im Dezember 2002 angeschafft wurde. Es werden noch
weitere Tranchen folgen. Es ist ein Pockenimpfstoff der modernen, der neuen
Generation, der wesentlich weniger Nebenwirkungen aufweist als der altbekannte
Pockenimpfstoff, der zurzeit auch gar nicht erhältlich wäre, da er als
ausverkauft gilt.
Auch wenn hier
angeschnitten wurde, dass Pocken lediglich eine Variante von Biowaffen sind,
die eventuell zum Einsatz kommen könnten, so muss ich doch darauf hinweisen,
dass die Pockenerkrankung eine Erkrankung ist, die in sehr kurzer Zeit einen
sehr großen Personenkreis erwischen könnte, da Pocken sehr stark ansteckend
sind. Es ist daher notwendig, dass Österreich in einem Ernstfall sehr rasch
und flexibel reagieren kann.
Zu den
Nebenwirkungen und zu der Tatsache, dass der Impfstoff, der jetzt angekauft
wird, noch nicht zugelassen und endgültig erprobt ist, möchte ich nur sagen,
dass die Nebenwirkungen bei dem altbekannten Impfstoff sehr gewaltig waren.
Vielleicht darf ich auf Grund eigener Betroffenheit hier reden. Mein Sohn,
der 1974 geboren wurde, wurde im Alter von zwei Jahren gegen Pocken
pflichtgeimpft. Es kam zu einer sehr sensiblen Überreaktion. Nach Fieberschüben
bildeten sich Blasen auf der Zunge und in der Mundhöhle und in weiterer Folge
auch auf anderen Körperteilen. Er musste eineinhalb Wochen im Krankenhaus
St. Pölten stationär aufgenommen werden und war dort in einem sehr
abgeschirmten Raum weitab von anderen Stationen in einem Gitterbett mit
Lederriemchen, so wie sie auch zur Sicherung der Kinder in Kinderwagen gebraucht
werden, festgemacht. Seine Hände waren mit engmaschigen Netzen umwickelt, damit
er sich nicht selbst kratzen und sich am Körper verletzen konnte.
Die
Kleidungsstücke mussten verbrannt werden, Spielzeug musste entsorgt werden, die
Familie musste gegen Pocken neuerlich geimpft werden. Für mich als junge Mutter
war das eine sehr schwierige Situation, da auch Folgeschäden zu dieser Zeit
noch nicht ausgeschlossen waren. Mein Sohn hat diese Erkrankung ohne weitere
Folgen bestens überstanden. Er war damals eine von 1 000 geimpften
Personen, die so empfindlich auf diesen Impfstoff reagiert haben.
Seit 1977 gibt es
keine Pocken-Impfpflicht in Österreich. Pockenviren gelten weltweit als ausgerottet.
Umso bedenklicher ist es natürlich jetzt, dass wir auf Grund der Terror- und
Kriegsbedrohungen in Europa wieder dafür gerüstet sein müssen, dass eventuell
Pockenviren wieder in unser Land und nach Europa gebracht werden könnten.
Ich persönlich
begrüße den Ankauf dieses modernen Medikamentes, das wesentlich weniger
Nebenwirkungen aufweist als der herkömmliche Impfstoff. Ich hoffe natürlich,
dass es eine Vorsorgemaßnahme bleiben kann, dass dieser Impfstoff nie zum
Einsatz kommen möge und dass es nicht notwendig wird, auf einen eventuellen
Terroranschlag zu reagieren.
Dieser
Vierparteienantrag wird hier im Parlament sicherlich beschlossen werden. Von
ÖVP-Seite her ist selbstverständlich die Zustimmung gewährleistet. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.11
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.
13.12
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit diesem Gesetz treffen wir Vorkehrungen, die Bevölkerung unter anderem im Falle von terroristi-