nach dem
11. September vom ersten Tag an der großen potenziellen Gefahr und Verantwortung
bewusst waren und von Anfang an federführend in allen Bereichen – vor
allem auch innerhalb der EU – mitgewirkt haben.
Aus diesem Grunde
ist es auch gelungen, in sämtlichen mehr als 600 Verdachtsfällen von
Anthrax entsprechend vorzugehen. Und Sie alle wissen, dass die überwiegende
Zahl dieser Fälle außerhalb des öffentlichen Interesses wie vorgesehen mit
Einsätzen entsprechend gemanagt wurde.
Es ist auch in den
anderen Bereichen Vorsorge getroffen: Gegen Cholera/Typhus ist ausreichend
Impfstoff in Österreich vorhanden, sollte es zu einer Epidemie kommen.
Es ist ja auch
dieses Gesetz nicht ausschließlich ausgerichtet auf die Pocken, es ist
lediglich der Anlassfall hiefür, sondern es ist dazu gedacht, dass eben bei
künftiger Bedrohung welcher Art auch immer – und das muss nicht der
Bioterrorismus sein, es ist zu hoffen, dass es nicht der Bioterrorismus
ist – Vorsorge getroffen ist, dass entsprechend reagiert werden kann. Es
ist ja nichts Neues. Auch bisher konnte ein einzelner Arzt jedes in Österreich
nicht zugelassene Medikament über eine so genannte Klinikanforderung, wenn er
es als notwendig erachtet hat, zur Behandlung seiner Patienten auch aus dem
Ausland anfordern. Das ist jetzt im Katastrophenfall beziehungsweise bei
entsprechender Bedrohung auch den Körperschaften möglich. Da war eine Lücke zu
schließen.
Ich darf
vielleicht in diesem Zusammenhang noch feststellen, dass es in den vergangenen
drei Jahren gelungen ist, das österreichische Gesundheitssystem auf einem sehr
niedrigen finanziellen Niveau bestens zu erhalten, Fehler zu beseitigen,
Dinge zu verbessern – ich denke nur an jene Diskussion, die wir hier dazu
geführt haben –, etwa was die fehlenden Strahlentherapieplätze, die
Dialyse, die Cochla-Implantationen, Thyrogen und feuchte Maculadegenerationen
betrifft. Das waren krasse Fehlentwicklungen innerhalb des Systems; wir
konnten sie alle beseitigen.
Wenn Sie jetzt zum
Schluss noch vom Impfen reden, dann muss ich darauf verweisen, auch da ist es
uns gelungen – im Jahre 2001 erfolgte der Beschluss, und er ist auch
im Hauptverband entsprechend budgetiert –, dass sämtliche Säuglinge
beziehungsweise Kleinkinder bis zum zweiten Lebensjahr eine kostenlose Impfung
erhalten.
Ich glaube, das
sind alles Maßnahmen, die gezeigt haben, dass wir besonnen und richtig reagieren
und richtig vorbereiten.
Ein letztes Wort
zum Pockenimpfstoff. Auch hier ist wie bei jeder Versicherung immer das Risiko
abzuschätzen beziehungsweise auch verantwortungsvoll zu handeln. In Österreich
haben wir ein Gremium, das von Experten besetzt ist, nämlich den Obersten
Sanitätsrat mit seinem Impfausschuss, der entsprechende Richtlinien erstellt.
Auf genauen Grundlagen basierend ist eine stufenweise Anschaffung dieses
Impfstoffes vorgesehen, der zur Vollsicherung führt beziehungsweise im
Katastrophenfall diesen auch in einem Ballungsraum sofort beherrschbar macht.
Das führt dazu, dass wir eine abgestufte, gesicherte Versorgung haben, die auch
über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre hinausgeht, und zwar anders als in
manchen Ländern, wo einfach meiner Ansicht nach gedankenlos in einer gewissen
Panikreaktion drauflos bestellt wurde. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.24
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächste
Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
13.24
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Rasinger hat im Zusammenhang mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes von Risikovorsorge gesprochen. Für diese Vier-Parteien-Initiative, Herr Kollege Rasinger, stimmt das, für das österreichische Gesundheitssystem allerdings nicht. Wir wollen mit diesem Vier-Parteien-Antrag