Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 77

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nach dem 11. September vom ersten Tag an der großen potenziellen Gefahr und Verant­wor­tung bewusst waren und von Anfang an federführend in allen Bereichen – vor allem auch inner­halb der EU – mitgewirkt haben.

Aus diesem Grunde ist es auch gelungen, in sämtlichen mehr als 600 Verdachtsfällen von Anthrax entsprechend vorzugehen. Und Sie alle wissen, dass die überwiegende Zahl dieser Fäl­le außerhalb des öffentlichen Interesses wie vorgesehen mit Einsätzen entsprechend ge­managt wurde.

Es ist auch in den anderen Bereichen Vorsorge getroffen: Gegen Cholera/Typhus ist ausrei­chend Impfstoff in Österreich vorhanden, sollte es zu einer Epidemie kommen.

Es ist ja auch dieses Gesetz nicht ausschließlich ausgerichtet auf die Pocken, es ist lediglich der Anlassfall hiefür, sondern es ist dazu gedacht, dass eben bei künftiger Bedrohung welcher Art auch immer – und das muss nicht der Bioterrorismus sein, es ist zu hoffen, dass es nicht der Bioterrorismus ist – Vorsorge getroffen ist, dass entsprechend reagiert werden kann. Es ist ja nichts Neues. Auch bisher konnte ein einzelner Arzt jedes in Österreich nicht zugelassene Me­dikament über eine so genannte Klinikanforderung, wenn er es als notwendig erachtet hat, zur Behandlung seiner Patienten auch aus dem Ausland anfordern. Das ist jetzt im Katastrophenfall beziehungsweise bei entsprechender Bedrohung auch den Körperschaften möglich. Da war eine Lücke zu schließen.

Ich darf vielleicht in diesem Zusammenhang noch feststellen, dass es in den vergangenen drei Jah­ren gelungen ist, das österreichische Gesundheitssystem auf einem sehr niedrigen finan­ziel­len Niveau bestens zu erhalten, Fehler zu beseitigen, Dinge zu verbessern – ich denke nur an jene Diskussion, die wir hier dazu geführt haben –, etwa was die fehlenden Strahlentherapie­plätze, die Dialyse, die Cochla-Implantationen, Thyrogen und feuchte Maculadegenerationen be­trifft. Das waren krasse Fehlentwicklungen innerhalb des Systems; wir konnten sie alle be­seitigen.

Wenn Sie jetzt zum Schluss noch vom Impfen reden, dann muss ich darauf verweisen, auch da ist es uns gelungen – im Jahre 2001 erfolgte der Beschluss, und er ist auch im Hauptverband ent­sprechend budgetiert –, dass sämtliche Säuglinge beziehungsweise Kleinkinder bis zum zwei­ten Lebensjahr eine kostenlose Impfung erhalten.

Ich glaube, das sind alles Maßnahmen, die gezeigt haben, dass wir besonnen und richtig reagie­ren und richtig vorbereiten.

Ein letztes Wort zum Pockenimpfstoff. Auch hier ist wie bei jeder Versicherung immer das Risi­ko abzuschätzen beziehungsweise auch verantwortungsvoll zu handeln. In Österreich haben wir ein Gremium, das von Experten besetzt ist, nämlich den Obersten Sanitätsrat mit seinem Impf­ausschuss, der entsprechende Richtlinien erstellt. Auf genauen Grundlagen basierend ist eine stufenweise Anschaffung dieses Impfstoffes vorgesehen, der zur Vollsicherung führt be­zie­hungsweise im Katastrophenfall diesen auch in einem Ballungsraum sofort beherrschbar macht. Das führt dazu, dass wir eine abgestufte, gesicherte Versorgung haben, die auch über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre hinausgeht, und zwar anders als in manchen Ländern, wo ein­fach meiner Ansicht nach gedankenlos in einer gewissen Panikreaktion drauflos bestellt wur­de. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Silhavy. – Bitte.

13.24


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kolle­ge Rasinger hat im Zusammenhang mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes von Risikovor­sor­ge gesprochen. Für diese Vier-Parteien-Initiative, Herr Kollege Rasinger, stimmt das, für das österreichische Gesundheitssystem allerdings nicht. Wir wollen mit diesem Vier-Parteien-Antrag


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