Mehrkosten durch
zusätzliche Steuergeschenke abgegolten werden sollen, dann lässt das jedem, der
im Inntal wohnt, die Haare zu Berge stehen.
Meine Damen und
Herren! Anstatt die Kostenschere zu schließen und hier wirklich deutlich einzugreifen,
ist der neue Plan jetzt offensichtlich wieder der, nur stärker auf die PKW zuzugreifen
und für die LKW einen schönen und eleganten Ausweg zu finden. Meine Damen und
Herren, ich warne Sie: Wenn Sie das tun, verursachen Sie ein weiteres
Anwachsen des Schwerverkehrs! (Beifall bei den Grünen.)
Das
Nachtfahrverbot ohne Ausnahme für lärmarme LKW bringt große Erleichterung. Das
Beispiel der Schweiz belegt, dass es dabei zu keinen
wirtschaftlichen Katastrophen kommt. Die Schweizer haben das bereits seit
70 Jahren und leben mit effizienterer Logistik im Schwerverkehr
eigentlich trotzdem recht gut.
Wenn Sie nun
einwenden wollen, wir realisieren die Fahrverbote für LKW erst über das Immissionsschutzgesetz-Luft,
also dann, wenn die Schadstoffgrenzen überschritten werden, dann muss ich Ihnen
schon sagen: Erstens hat das ganze Gesetz zwei Jahre Vorlaufzeit. Also zuerst
einmal müssen die Schadstoffgrenzen überschritten werden, dann dauert es zwei
Jahre, bis Maßnahmen gesetzt werden. Das ist viel zu lang. Und
zweitens fühle ich mich als Politikerin dem Vorsorgeprinzip
verpflichtet: Nicht warten, bis etwas passiert, sondern zuerst handeln!
Alle Programme
aller hier im Parlament vertretenen Parteien beinhalten – ich könnte sie
Ihnen jetzt noch eine halbe Stunde lang vorlesen – Passagen zur
Reduzierung des Schwerverkehrs. Meine Damen und Herren! Diese innerstaatlichen
Maßnahmen sind dringend geboten, da wir auf europäischer Ebene so unter Druck
geraten sind und weil wir unsere Glaubwürdigkeit wiederherstellen müssen.
Meine Damen und
Herren! Zum Abschluss lese ich Ihnen die Passage aus dem Gesetz vor, die uns
ermächtigt, solch ein Nachtfahrverbot zu erlassen. Es handelt sich um den
§ 43 Abs. 2 des Gesetzes – ich glaube, für die weitere Debatte
sollte diese Passage entscheidend sein –:
„Zur Fernhaltung
von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe,
hat die Behörde, wenn und insoweit es zum Schutz der Bevölkerung oder der
Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist, durch Verordnung
a) für bestimmte
Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken für alle oder bestimmte Fahrzeugarten
oder für Fahrzeuge mit bestimmten Ladungen“ – siehe sektorales
Fahrverbot! – „dauernde oder zeitweise Verkehrsbeschränkungen oder
Verkehrsverbote zu erlassen, ...“
Ich weise noch
einmal darauf hin, dass das Gesetz hier von „hat zu erlassen“
spricht – und nicht davon, dass wir dann, wenn vielleicht alle unsere
Frächter damit einverstanden sind, die eine oder andere Kleinmaßnahme setzen
sollen, die uns nicht retten wird.
Meine Damen und
Herren! Ich appelliere hier noch einmal an Sie: Unterstützen Sie diese Forderung!
Wir brauchen ein Maßnahmenpaket gegen den Transit, und das Nachtfahrverbot ist
ein zentraler und wichtiger Punkt dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag. Kukacka. – Bitte.
14.19
Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lichtenberger, es ist richtig, es ist nicht das erste Mal, dass Sie diesen Antrag einbringen, sondern er ist zumindest schon vier- oder fünfmal eingebracht worden: von Ihnen, von Frau Kollegin Moser, von Frau Kollegin Petrovic, nur: Die Argumente sind nicht besser geworden. Vor allem muss man dazu sagen: Sie tragen nicht wirklich etwas dazu bei, das Problem zu lösen. Das ist ja das Problem, dass Sie glauben, mit einer solchen punktuellen