Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 89

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Mehrkosten durch zusätzliche Steuergeschenke abgegolten werden sollen, dann lässt das jedem, der im Inntal wohnt, die Haare zu Berge stehen.

Meine Damen und Herren! Anstatt die Kostenschere zu schließen und hier wirklich deutlich einzu­greifen, ist der neue Plan jetzt offensichtlich wieder der, nur stärker auf die PKW zuzu­grei­fen und für die LKW einen schönen und eleganten Ausweg zu finden. Meine Damen und Her­ren, ich warne Sie: Wenn Sie das tun, verursachen Sie ein weiteres Anwachsen des Schwer­verkehrs! (Beifall bei den Grünen.)

Das Nachtfahrverbot ohne Ausnahme für lärmarme LKW bringt große Erleichterung. Das Beispiel der Schweiz belegt, dass es dabei zu keinen wirtschaftlichen Katastrophen kommt. Die Schwei­zer haben das bereits seit 70 Jahren und leben mit effizienterer Logistik im Schwer­verkehr eigentlich trotzdem recht gut.

Wenn Sie nun einwenden wollen, wir realisieren die Fahrverbote für LKW erst über das Immis­sions­schutzgesetz-Luft, also dann, wenn die Schadstoffgrenzen überschritten werden, dann muss ich Ihnen schon sagen: Erstens hat das ganze Gesetz zwei Jahre Vorlaufzeit. Also zuerst einmal müssen die Schadstoffgrenzen überschritten werden, dann dauert es zwei Jahre, bis Maß­nahmen gesetzt werden. Das ist viel zu lang. Und zweitens fühle ich mich als Politikerin dem Vorsorgeprinzip verpflichtet: Nicht warten, bis etwas passiert, sondern zuerst handeln!

Alle Programme aller hier im Parlament vertretenen Parteien beinhalten – ich könnte sie Ihnen jetzt noch eine halbe Stunde lang vorlesen – Passagen zur Reduzierung des Schwerverkehrs. Meine Damen und Herren! Diese innerstaatlichen Maßnahmen sind dringend geboten, da wir auf europäischer Ebene so unter Druck geraten sind und weil wir unsere Glaubwürdigkeit wie­der­herstellen müssen.

Meine Damen und Herren! Zum Abschluss lese ich Ihnen die Passage aus dem Gesetz vor, die uns ermächtigt, solch ein Nachtfahrverbot zu erlassen. Es handelt sich um den § 43 Abs. 2 des Ge­setzes – ich glaube, für die weitere Debatte sollte diese Passage entscheidend sein –:

„Zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schad­stoffe, hat die Behörde, wenn und insoweit es zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist, durch Verordnung

a) für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken für alle oder bestimmte Fahrzeugarten oder für Fahrzeuge mit bestimmten Ladungen“ – siehe sektorales Fahrverbot! – „dauernde oder zeitweise Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote zu erlassen, ...“

Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Gesetz hier von „hat zu erlassen“ spricht – und nicht davon, dass wir dann, wenn vielleicht alle unsere Frächter damit einverstanden sind, die eine oder andere Kleinmaßnahme setzen sollen, die uns nicht retten wird.

Meine Damen und Herren! Ich appelliere hier noch einmal an Sie: Unterstützen Sie diese For­derung! Wir brauchen ein Maßnahmenpaket gegen den Transit, und das Nachtfahrverbot ist ein zentraler und wichtiger Punkt dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

14.19


Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lichtenberger, es ist richtig, es ist nicht das erste Mal, dass Sie diesen Antrag einbringen, sondern er ist zumindest schon vier- oder fünfmal eingebracht worden: von Ihnen, von Frau Kollegin Moser, von Frau Kollegin Petrovic, nur: Die Argumente sind nicht besser geworden. Vor allem muss man dazu sagen: Sie tragen nicht wirklich etwas dazu bei, das Problem zu lösen. Das ist ja das Problem, dass Sie glauben, mit einer solchen punktuellen


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