Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 152

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In diesem Sinn sind die Antworten des Herrn Bundesministers aus unserer Sicht unzureichend, und ich beantrage die Nichtzurkenntnisnahme der Anfragebeantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Es wurde der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

6. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird (20/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir setzen nun in der Tagesordnung fort und gelangen zum 6. Punkt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.

18.23


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! – Es ist kein Minister zu begrüßen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe namens der grünen Fraktion in der ersten Sitzung des Nationalrates im Dezember einen Initiativantrag eingebracht, der, in einem Satz zusammengefasst, zum Inhalt hat, dass die so genannte Integrationsvereinbarung, welche die blau-schwarze Bundesregierung letztes Jahr beschlossen hat und die mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist, hinsichtlich ihrer besonders negativen Auswirkungen wieder zurückgenommen wird.

Diese so genannte Integrationsvereinbarung weist mehrere Merkmale eines unsinnigen, weil zutiefst falschen Weges integrationspolitischer Maßnahmen in Österreich auf. Ein Beispiel dafür ist die Frage der Zwangsverpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache und von Staats­bürgerkunde. Daran knüpfen Sanktionen an, die in ihrer Drastik nicht mehr zu überbieten sind, wie etwa die Ausweisung von ImmigrantInnen aus dem Land. – Diese drastischsten Teile der Änderung des Fremdengesetzes des letzten Jahres wollen wir korrigiert wissen.

Meine Damen und Herren! In dem Antrag ist nicht nur die Streichung von bestimmten Paragraphen vorgesehen, sondern er beinhaltet in erster Linie eine echte Richtungsänderung im Zusammenhang mit Integrationspolitik in Österreich. Wir halten in diesem Antrag dezidiert fest:

„Ausländische Staatsangehörige, die sich auf Dauer in Österreich niederlassen, werden von Bund und Ländern durch das Angebot von freiwilligen Deutschsprachkursen bei ihrer sprach­lichen und gesellschaftlichen Integration unterstützt.“

Unser Grundverständnis von integrationspolitischen Maßnahmen ist, dass Bund und Länder Angebote in ausreichendem Maß und zu Konditionen zur Verfügung stellen, die es Zuwan­derinnen und Zuwanderern ermöglichen, sie auch wirklich in Anspruch zu nehmen – also kosten­günstige Angebote.

Deshalb beinhaltet dieser Antrag Maßnahmen in die Richtung – ich fasse das kurz zusam­men –, dass es Anreiz statt Sanktion geben soll, wenn es um Angebote zur Integration geht.

 


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