In diesem Sinn
sind die Antworten des Herrn Bundesministers aus unserer Sicht unzureichend,
und ich beantrage die Nichtzurkenntnisnahme der
Anfragebeantwortung. (Beifall bei den Grünen.)
18.22
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Es wurde der
Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist
die Minderheit.
Der Antrag ist abgelehnt.
6. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird (20/A)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir setzen nun in der Tagesordnung fort und
gelangen zum 6. Punkt.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Das Wort erhält
zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile
ihr das Wort. – Bitte.
18.23
Abgeordnete
Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! – Es
ist kein Minister zu begrüßen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
habe namens der grünen Fraktion in der ersten Sitzung des Nationalrates im
Dezember einen Initiativantrag eingebracht, der, in einem Satz zusammengefasst,
zum Inhalt hat, dass die so genannte Integrationsvereinbarung, welche die blau-schwarze
Bundesregierung letztes Jahr beschlossen hat und die mit 1. Jänner dieses
Jahres in Kraft getreten ist, hinsichtlich ihrer besonders negativen
Auswirkungen wieder zurückgenommen wird.
Diese so genannte
Integrationsvereinbarung weist mehrere Merkmale eines unsinnigen, weil zutiefst
falschen Weges integrationspolitischer Maßnahmen in Österreich auf. Ein
Beispiel dafür ist die Frage der Zwangsverpflichtung zum Erlernen der deutschen
Sprache und von Staatsbürgerkunde. Daran knüpfen Sanktionen an, die in ihrer
Drastik nicht mehr zu überbieten sind, wie etwa die Ausweisung von
ImmigrantInnen aus dem Land. – Diese drastischsten Teile der Änderung des
Fremdengesetzes des letzten Jahres wollen wir korrigiert wissen.
Meine Damen und
Herren! In dem Antrag ist nicht nur die Streichung von bestimmten Paragraphen
vorgesehen, sondern er beinhaltet in erster Linie eine echte Richtungsänderung
im Zusammenhang mit Integrationspolitik in Österreich. Wir halten in diesem
Antrag dezidiert fest:
„Ausländische
Staatsangehörige, die sich auf Dauer in Österreich niederlassen, werden von
Bund und Ländern durch das Angebot von freiwilligen Deutschsprachkursen bei
ihrer sprachlichen und gesellschaftlichen Integration unterstützt.“
Unser
Grundverständnis von integrationspolitischen Maßnahmen ist, dass Bund und
Länder Angebote in ausreichendem Maß und zu Konditionen zur Verfügung stellen,
die es Zuwanderinnen und Zuwanderern ermöglichen, sie auch wirklich in
Anspruch zu nehmen – also kostengünstige Angebote.
Deshalb beinhaltet
dieser Antrag Maßnahmen in die
Richtung – ich fasse das kurz zusammen –, dass es Anreiz statt
Sanktion geben soll, wenn es um Angebote zur Integration geht.