3. Die Regelung, wonach die Unterschriften von
(drei) Nationalratsabgeordneten das Sammeln der erforderlichen
Unterstützungserklärungen ersetzt, soll ersatzlos gestrichen werden.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus
aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG zur Beschlussfassung
vorzulegen, die den Landtagswahlordnungen sinngemäß diese 3 Punkte als
Mindeststandard vorschreibt.
Schließlich wird die Bundesregierung
aufgefordert, dem Nationalrat eine BV-G-Novelle zur Beschlussfassung
vorzulegen, die wahlwerbenden Parteien bereits vor dem Wahltermin gegen
Entscheidungen von Wahlbehörden ein Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof
einräumt. Der VfGH soll daher künftig nicht nur im Nachhinein über
Wahlanfechtungen zu befinden haben, sondern strittige Entscheidungen von
Wahlbehörden auch kurzfristig vor dem Wahltermin aufheben können, wenn sie
gegen das geltende Wahlrecht verstoßen.
Die unterfertigten Abgeordneten verlangen,
diesen Antrag gemäß §§ 74a Abs. 1 in Verbindung mit 93 Abs. 1
GOG dringlich zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung
zu geben.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol:
Ich erteile Herrn
Abgeordnetem Dr. Van der Bellen als Antragsteller zur Begründung des
Dringlichen Antrages das Wort. Die Redezeit beträgt 20 Minuten; Herr
Professor, Sie wissen das. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundeskanzler Schüssel
hat heute gesagt, der bevorstehende Gipfel der EU-Regierungschefs werde massiv
von der Irak-Krise überschattet sein. – Ja, so ist es, und natürlich wird
nicht nur der EU-Gipfel der Regierungschefs von der Irak-Krise überschattet
sein, sondern auch diese Sitzung ist davon überschattet. Wir alle hier im Hohen
Haus machen uns Sorgen; aber naturgemäß nicht nur wir. All die Menschen in
Österreich und in Europa stehen unter derselben Anspannung, stehen vor den
Fragen: Was wird sein? Wann wird der Krieg beginnen? Wann wird er enden? Welche
Folgen wird er für Österreich, für Europa und für die übrige Welt haben? (Abg. Mag. Molterer: Die Sondersitzung haben Sie zu verantworten!)
Dieser Schatten
ist nicht zu leugnen und nicht wegzuradieren. Ich selbst tue mich auch nicht
ganz leicht, damit umzugehen, aber es nützt nichts: Die Innenpolitik steht in
keinem europäischen Land still, auch nicht in Österreich. Die
niederösterreichischen Landtagswahlen werden auch wegen eines Irak-Krieges
nicht verschoben, sondern finden am 30. März statt. Und im Zusammenhang
mit den niederösterreichischen Landtagswahlen sind wir gezwungen, bestimmte
Fragen zu stellen, politische Fragen, juristische Fragen und insbesondere
demokratiepolitische Fragen von, wie wir glauben, hochrangiger Bedeutung (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), sonst hätten wir Sie, meine
Damen und Herren, nicht für heute zu einer Sondersitzung ins Parlament gebeten,
denn die Grünen können ja, wie Sie wissen, in einem Jahr nur eine so
genannte Sondersitzung beantragen. Es muss also um etwas in unseren Augen
Wichtiges gehen, und es geht hier auch um etwas Wichtiges.
Es geht um den
Machtmissbrauch, den wir sehen, den Machtmissbrauch durch ÖVP und FPÖ in
Niederösterreich, einen Machtmissbrauch, der sich in willkürlichen und, wie wir
meinen, rechtswidrigen Entscheidungen äußert, Entscheidungen von Behörden, in
denen die ÖVP und die FPÖ die Mehrheit haben. Mit dieser Mehrheit werden solche
Entscheidungen durchgedrückt, beschlossen, koste es, was es wolle, was
demokratiepolitische Standards betrifft. – Das sind harte Worte, und ich
muss daher auch den Zusehern dieser Sitzung ein bisschen erklären, worum es
dabei geht.
Bei den niederösterreichischen Landtagswahlen kandidieren als Liste 1, Liste 2 und Liste 3 – wie gewohnt – die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ. Als Liste 4 kandidieren die Grünen. So weit alles wie gehabt, wie bekannt aus der Vergangenheit und wie es auf Nationalratsebene auch