Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 10

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3. Die Regelung, wonach die Unterschriften von (drei) Nationalratsabgeordneten das Sammeln der erforderlichen Unterstützungserklärungen ersetzt, soll ersatzlos gestrichen werden.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG zur Beschlussfassung vorzulegen, die den Landtagswahlordnungen sinngemäß diese 3 Punkte als Mindeststandard vorschreibt.

Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine BV-G-Novelle zur Beschlussfassung vorzulegen, die wahlwerbenden Parteien bereits vor dem Wahltermin gegen Entscheidungen von Wahlbehörden ein Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof einräumt. Der VfGH soll daher künftig nicht nur im Nachhinein über Wahlanfechtungen zu befinden haben, sondern strittige Entscheidungen von Wahlbehörden auch kurzfristig vor dem Wahl­termin aufheben können, wenn sie gegen das geltende Wahlrecht verstoßen.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen, diesen Antrag gemäß §§ 74a Abs. 1 in Verbindung mit 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begrün­dung zu geben.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Van der Bellen als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Die Redezeit beträgt 20 Minuten; Herr Professor, Sie wissen das. – Bitte.

14.32


Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundeskanzler Schüssel hat heute gesagt, der bevorstehende Gipfel der EU-Regie­rungschefs werde massiv von der Irak-Krise überschattet sein. – Ja, so ist es, und natürlich wird nicht nur der EU-Gipfel der Regierungschefs von der Irak-Krise überschattet sein, sondern auch diese Sitzung ist davon überschattet. Wir alle hier im Hohen Haus machen uns Sorgen; aber naturgemäß nicht nur wir. All die Menschen in Österreich und in Europa stehen unter derselben Anspannung, stehen vor den Fragen: Was wird sein? Wann wird der Krieg beginnen? Wann wird er enden? Welche Folgen wird er für Österreich, für Europa und für die übrige Welt haben? (Abg. Mag. Molterer: Die Sondersitzung haben Sie zu verantworten!)

Dieser Schatten ist nicht zu leugnen und nicht wegzuradieren. Ich selbst tue mich auch nicht ganz leicht, damit umzugehen, aber es nützt nichts: Die Innenpolitik steht in keinem europäi­schen Land still, auch nicht in Österreich. Die niederösterreichischen Landtagswahlen werden auch wegen eines Irak-Krieges nicht verschoben, sondern finden am 30. März statt. Und im Zusammenhang mit den niederösterreichischen Landtagswahlen sind wir gezwungen, be­stimmte Fragen zu stellen, politische Fragen, juristische Fragen und insbesondere demokratie­politische Fragen von, wie wir glauben, hochrangiger Bedeutung (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), sonst hätten wir Sie, meine Damen und Herren, nicht für heute zu einer Sondersitzung ins Parlament gebeten, denn die Grünen können ja, wie Sie wissen, in einem Jahr nur eine so genannte Sondersitzung beantragen. Es muss also um etwas in unseren Augen Wichtiges gehen, und es geht hier auch um etwas Wichtiges.

Es geht um den Machtmissbrauch, den wir sehen, den Machtmissbrauch durch ÖVP und FPÖ in Niederösterreich, einen Machtmissbrauch, der sich in willkürlichen und, wie wir meinen, rechtswidrigen Entscheidungen äußert, Entscheidungen von Behörden, in denen die ÖVP und die FPÖ die Mehrheit haben. Mit dieser Mehrheit werden solche Entscheidungen durchge­drückt, beschlossen, koste es, was es wolle, was demokratiepolitische Standards betrifft. – Das sind harte Worte, und ich muss daher auch den Zusehern dieser Sitzung ein bisschen erklären, worum es dabei geht.

Bei den niederösterreichischen Landtagswahlen kandidieren als Liste 1, Liste 2 und Liste 3 – wie gewohnt – die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ. Als Liste 4 kandidieren die Grünen. So weit alles wie gehabt, wie bekannt aus der Vergangenheit und wie es auf Nationalratsebene auch


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