Die
Veranlagungsstrategie – und das ist jetzt das Wesentliche – ist auf
eine Mindestveranlagungsdauer von zehn Jahren ausgelegt. Es ist eine
längerfristige Veranlagungsstrategie, weil man genau weiß, dass es in dieser
Zeit Kursschwankungen gibt, und auf diese Kursschwankungen beziehungsweise
Wertschwankungen des Gesamtfonds in der Anfangsphase bei der damals schon
absehbaren Entwicklung der Aktienkurse wurde hingewiesen. Es wurde extra angeführt,
dass eine Schwankungsbreite von 10 Prozent möglich ist. Und das ist jetzt
eingetreten.
Aber bitte, es
wird erst am Ende abgerechnet, und ich bin überzeugt davon, dass dieser langfristige
Ertrag von 6 Prozent mit diesen verbreiterten Absicherungen sicherlich
erreicht wird. (Abg. Öllinger: Keine Märchenstunde bitte!)
Es waren Asset
Manager eingebunden, unter anderem auch von der Bank Austria, es gab
Empfehlungen von unabhängigen Anlageberatern, und abgerechnet wird erst am
Schluss! Eine derartige Kursschwankung bei den Aktienkursen in der Anfangsphase
hat in dieser Form niemand erwartet. Es hat zum damaligen Zeitpunkt auch
niemand voraussehen können, dass ein Irak-Krieg einsetzen wird. Es handelt sich
aber nur um buchmäßige Verluste. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
10.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr
Abgeordneter Dr. Spindelegger. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit beträgt
5 Minuten.
10.17
Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine
Damen und Herren! Lassen Sie mich in fünf kurzen Punkten darlegen, wie die
Situation ist.
Erster Punkt: Zur
Verwirrung, die hier von der SPÖ ausgestreut wird – Geld wäre ins Casino
getragen worden, verwirtschaftet worden: Tatsache ist, meine Damen und Herren,
das Geld ist langfristig angelegt. Es gibt auch keinen Verlust, weil die
Wertpapiere gar nicht verkauft werden. Bleiben Sie bei den Tatsachen, meine
Damen und Herren, nichts ist diesbezüglich passiert! (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt: Die
Verunsicherung der Bürger, die Sie jetzt betreiben, ist völlig unnötig. (Abg. Dr. Wittmann: Das Geld ist weg!) Kein Niederösterreicher, der ein
Wohnbaudarlehen in Anspruch nimmt, wird durch diese Transaktionen
beeinträchtigt. Ganz im Gegenteil! Erst vor wenigen Wochen hat die
Niederösterreichische Landesregierung 9 936 Wohneinheiten mit einem
Wohnbauförderungsdarlehen bedacht. – Meine Damen und Herren! Das ist
Politik in Niederösterreich, das ist ein Konjunkturmotor in Niederösterreich. (Beifall
bei der ÖVP.) Hören Sie auf, die Leute zu verunsichern! Kein
Wohnbauförderungsnehmer wird in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
Zu Ihren
rechtlichen Bedenken – der dritte Punkt –: Sie streuen hier aus, das
wäre alles verfassungswidrig, das wäre wirtschaftlich nicht in Ordnung.
Geschätzte Damen und Herren! Alles wurde durchleuchtet, alles wurde beurteilt.
Der Landesrechnungshof hat sich die ganze Thematik detailliert angesehen.
Ergebnis: Es liegt kein rechtliches Bedenken vor!
Auch der
Bundesrechnungshof hat die ganze Angelegenheit geprüft: keine rechtlichen Bedenken!
Meine Damen und Herren! Eine Wirtschaftstreuhänderkanzlei, KPMG, ein guter Name
in Österreich, hat alles von A bis Z durchgesehen und durchleuchtet. Ergebnis:
Es gibt keine Beanstandung!
Meine Damen und
Herren! Wovon sprechen Sie? Sie reden von verfassungsrechtlichen Bedenken.
Aber es gibt sogar ein Gutachten von Herrn Professor Mayer – von Ihnen
allen sehr geschätzt, oft zitiert; ich schätze ihn auch –, und auch er
hat festgestellt: Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken!