Weiters wurde
folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit bis 14 Uhr, die
vom ORF übertragen werden, getroffen: Zunächst erfolgt die Erklärung des Herrn
Bundeskanzlers mit einer Redezeit von 20 Minuten, anschließend je eine
Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, dann eine Wortmeldung des
Herrn Vizekanzlers mit 10 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung
pro Fraktion mit je 8 Minuten, danach Wortmeldungen von zwei weiteren
Regierungsmitgliedern mit je 5 Minuten und weiters je eine Wortmeldung pro
Fraktion mit je zirka 5 Minuten.
Sollte vor der
letzten Rednerrunde eine Redezeit von mehr oder weniger als 20 Minuten bis
14 Uhr übrig bleiben, wird diese Redezeit von dem den Vorsitz führenden
Präsidenten gleichmäßig auf die Fraktionen verteilt, wobei der den Vorsitz
führende Präsident darauf Bedacht nehmen wird, dass auch in der letzten
Rednerrunde alle Fraktionen zu Wort kommen.
Weiters besteht
Einvernehmen darüber, dass während der Zeit der Fernsehübertragung pro Fraktion
nicht mehr als eine Wortmeldung zur tatsächlichen Berichtigung vorgenommen
wird.
Es besteht ferner
die Absicht, die Sitzung von 13 Uhr bis 13.30 Uhr zu unterbrechen.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung
über diese in der Präsidialkonferenz einvernehmlich getroffene Vereinbarung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen können, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen, und wir
werden daher so vorgehen.
Erklärung des
Bundeskanzlers zum Thema „Europäischer Rat in Brüssel vom 20. bis
21. März 2003“
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zur Erklärung des
Herrn Bundeskanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema
„Europäischer Rat in Brüssel vom 20. bis 21. März 2003“.
Im Anschluss an
diese Erklärung wird entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf
Abgeordneten eine Debatte stattfinden.
Am Wort ist
nunmehr der Herr Bundeskanzler.
10.41
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Als wir am 26. Februar die Situation im
Irak hier im Hohen Haus diskutiert haben, bestand noch eine – wenngleich
geringe – Hoffnung auf den Frieden. Vor einer Woche hat der Krieg
begonnen. Seit einer Woche fallen Bomben, sterben Menschen. Seit Tagen
demonstrieren aber auch Hunderttausende in allen Teilen der Erde für den
Frieden.
Nicht nur sie stellen sich viele Fragen, berechtigte Fragen – und
nicht immer halten die Antworten mit diesen berechtigten Fragen
Schritt –:
Wurde wirklich genug für den Frieden getan – in den internationalen
Institutionen, in den Staatskanzleien, in Bagdad selbst?
Warum sind so spät sinnvolle Kompromiss- oder Vermittlungsvorschläge auf
den Tisch gelegt worden – Vorschläge, die ja schon sehr lange vorher von
kleineren Ländern wie Irland oder größeren wie Kanada im UNO-Sicherheitsrat
diskutiert worden sind, wie etwa ganz konkrete Auflagen und Tests, die Saddam
Hussein hätte erfüllen sollen, und Fristen, die nicht ins Unendliche weisen,
sondern etwa mit einer Befristung von 30 Tagen eine sinnvolle Überprüfung
ergeben hätten?
Warum ist erst so spät der umfassende Bericht der
Waffeninspektoren – 83 Seiten, die die offenen Fragen an Saddam
Hussein und sein Regime enthalten – auf den Tisch gelegt worden?
Was bedeutet dieses Scheitern von politischen Vermittlungsversuchen für die Völkergemeinschaft, für die Vereinten Nationen? Was bedeutet dies für das Völkerrecht? – Ich verweise in