zweimal zu einer
gemeinsamen Position gekommen ist. Ich möchte das hier sehr anerkennend sagen
und auch der Frau Außenministerin, die im Auftrag der griechischen
Präsidentschaft auch Reisen in die arabischen Länder unternommen hat, namens
der Volkspartei unsere Anerkennung ausdrücken. Ich glaube, das war die
richtige Politik in dieser Situation. (Beifall bei der ÖVP.)
Die
Bundesregierung hat Sorge dafür getragen, dass die Österreicher in dieser
Region sicher sind. Ich halte es auch für wichtig, dass in Österreich ein
gemeinsamer Konsens herrscht, der über den Nationalen Sicherheitsrat hinaus
auch heute im Nationalrat dokumentiert wird. Das ist Außenpolitik, wie wir sie
unterstützen, wie wir sie fordern, und das zeigt, dass Österreich in einer
solchen Krise gemeinsam an einem Strang zieht und dass wir gemeinsam eine
Position haben. Das halte ich im Interesse aller Österreicherinnen und
Österreicher für einen sehr guten Beginn einer zukünftigen gemeinsamen
Außenpolitik. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen, der SPÖ und der Grünen.)
12.33
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der Antrag
Spindelegger, Schieder, Scheibner, Pilz und Kollegen ist ordnungsgemäß
eingebracht und wurde in seinen Grundzügen vorgetragen. Er wird jetzt vervielfältigt
und verteilt und steht zur Verhandlung und Abstimmung.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Peter Schieder, Herbert Scheibner,
Dr. Peter Pilz und KollegInnen betreffend Krieg im Irak, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt
Erklärung des Bundeskanzlers in der 10. NR-Sitzung (XXII. GP) am
26.3.2003
Nach dem
Scheitern der vielfältigen internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung
des Irak-Konfliktes und nach dem Ausbruch des Krieges hat die Bundesregierung
alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der österreichischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Region ebenso zu gewährleisten wie
in Österreich selbst.
Österreich hat an der Position festgehalten, dass sich keine
österreichischen Kräfte an militärischen Kampfhandlungen gegen den Irak
beteiligen. Die Bundesregierung hat zur Wahrung der österreichischen
Souveränität verstärkte Anstrengungen zur Überwachung des österreichischen
Luftraumes unternommen und diesen insbesondere für Überflüge zu militärischen
Zwecken von am bewaffneten Konflikt beteiligten Ländern gesperrt.
Der Irak-Konflikt wurde auch im Europäischen Rat am 20. und
21. März 2003 in Brüssel ausführlich diskutiert. In den Schlussfolgerungen
der griechischen Präsidentschaft ist auch folgende einvernehmliche Erklärung
enthalten:
„Mit dem Beginn des militärischen Konflikts sehen wir uns einer neuen
Situation gegenüber. Unsere Hoffnung richtet sich darauf, dass der Konflikt so
wenig Menschenleben und Leiden wie möglich fordern wird. Wir stehen vor
folgenden gemeinsamen Herausforderungen:
In Bezug auf Irak:
Die EU ist der territorialen Unversehrtheit, der
Souveränität, der politischen Stabilität und der vollständigen und tatsächlichen
Abrüstung von Irak in allen Teilen seines Hoheitsgebiets sowie der Achtung der
Rechte des irakischen Volkes, einschließlich aller Angehörigen von Minderheiten,
verpflichtet.
Wir sind überzeugt, dass die Vereinten Nationen weiterhin während und
nach der gegenwärtigen Krise eine zentrale Rolle spielen müssen. Das System
der Vereinten Nationen verfügt über eine einzigartige Kapazität und praktische
Erfahrung bei der Koordinierung der Hilfe in Staaten nach Beendigung eines
Konflikts. Der Sicherheitsrat sollte den Vereinten Nationen ein robustes Mandat
für diese Aufgabe erteilen.