immerhin
600 Millionen €. (Abg. Gradwohl:
Wie viele Lehrlinge wurden mit der „allumfassenden Qualitätsoffensive“
aufgenommen?)
Da könnte man
jetzt in alten Wunden rühren und sagen: War es der richtige Zeitpunkt, dieses
Konjunkturpaket im Herbst zu schnüren? – Ich sage durchaus, wir hätten es
lieber früher gehabt, wir hätten es lieber im Frühjahr gehabt, weil – das
ist einfach der Status der jetzigen Situation; da müssen wir in die Zukunft
blicken – die Kaufkraft massiv eingebrochen ist. Wo immer man hinkommt –
Kollege Stummvoll nickt –: Alle Betriebe jammern, vor allem die kleinen
Gewerbebetriebe. Die Kaufkraft ist wirklich dramatisch zurückgegangen, der
Konsum ist zurückgegangen. Und was mich auch erschüttert, ist, dass
insbesondere die Lohnpfändungen, und zwar gerade bei kleineren und mittleren
Einkommen, angestiegen sind. Davon sind viele Alleinerzieherinnen betroffen.
Ich glaube, das
wird die Aufgabe sein – und deshalb bin ich sehr froh darüber, dass sich
der Herr Finanzminister klar geäußert und alle Missverständnisse ausgeräumt
hat –, dass nämlich die Steuerentlastung für kleine und mittlere
Einkommensbezieher und auch für kleine und mittlere Betriebe mit
1. Jänner 2004 kommt. Auch der Wegfall des
13. Umsatzsteuertermins und die Entlastung in der Form, dass nicht
entnommene Gewinne zum Teil steuerbefreit sind, sind vorgesehen. Ich denke,
insgesamt ist ein richtiger Schritt zu einem letztmöglichen Zeitpunkt –
ich sage: es ist fünf vor zwölf, wenn nicht schon knapp nach zwölf –
gesetzt worden.
Wir werden ganz
strikt an unserem vereinbarten Regierungsübereinkommen festhalten, erwarten
das selbstverständlich auch vom Finanzminister, und vor allem, dass es in diese
Richtung keinerlei missverständliche Äußerungen mehr gibt, weil das natürlich
zu einer Verunsicherung der Wähler geführt hat, aber auch jedes Konsumenten,
denn die Leute warten jetzt auf solch eine Entlastung. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
16.04
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Mag. Moser. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 5 Minuten ein. –
Bitte, Herr Abgeordneter.
16.05
Abgeordneter
Mag. Hans Moser (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was heute an Zahlen geliefert
wurde – an unterschiedlichen Zahlen! –, warum dieses gesetzliche
Budgetprovisorium kommen soll, das ist wirklich unglaublich! Ich habe mitgeschrieben:
Von 15 Millionen € bis 80 Millionen € war die Rede –
eine unglaubliche Schwankungsbreite, aber das sind wir ja gewohnt, wenn wir
mit Budgetzahlen von Bundesminister Grasser konfrontiert werden. (Beifall
bei der SPÖ.)
Im Rahmen der
Diskussion im Budgetausschuss ist mir nicht klar geworden – und ich habe
sehr genau aufgepasst –, warum eigentlich ein gesetzliches Provisorium
notwendig ist. Es gibt nämlich die Möglichkeit – und das wurde hier immer
nur sehr versteckt angedeutet –, dass man Kassenstärker verwendet. (Bundesminister
Mag. Grasser: Was mehr kostet!)
Ich habe in der
Zwischenzeit viele Gespräche mit Geldmarkt- und Kapitalmarktexperten geführt,
die mir Folgendes mitgeteilt haben: Der Zinssatz für kurzfristige
Maßnahmen – sprich: Kassenstärker – beträgt zurzeit
2,84 Prozentpunkte, der Zinssatz für mittelfristige Anleihen liegt zwischen
4 und 4,5 Prozentpunkten. Das heißt, die Differenz sind
1,2 Prozentpunkte. Diese Form würde bedeuten, dass das billiger wäre. Auf
die Frage hin, wie weit das auf die Basispunkte Auswirkungen hat und hatte,
hieß es: Das sind fünf bis acht Basispunkte, das heißt, das sind fünf bis acht
Hundertstel Prozentpunkte Differenz.
Es ist ausreichend
Geld vorhanden, und daher glaube ich, dass der Grund ein ganz anderer ist. Der
Grund ist vielmehr, dass viele nicht an die Beständigkeit dieser
Bundesregierung glauben.
Das schlägt sich
vielleicht auch in einem Artikel in der heutigen Ausgabe des „Kurier“ nieder,
in dem Folgendes zu lesen ist: „Jetzt ist Feuer am Dach.“ – Oder: „Wichtig
ist, dass die Reform die Handschrift des Sozialministers trägt, nicht die des
Finanz- oder Wirtschaftsministers.“ – Es ging dabei um die
Pensionsbegleitgesetze.