1. Sofortige
Anmeldepflicht der Dienstnehmer durch die Arbeitgeber bei den Gebietskrankenkassen
nach Abschluss des Dienstvertrages und flächendeckende Kontrollen durch Organe
der GKK in verstärktem Ausmaß.
2. Schaffung des
Straftatbestandes „Sozialbetrug“ und strafrechtliche Verfolgung von Betrügereien
gegenüber dem Steuer- und Sozialversicherungssystem, in wirkungsvoller, abschreckender
Weise.
3. Bei
öffentlichen Aufträgen dürfen nur Firmen berücksichtigt werden, die unter der
Einhaltung österreichischer Normen und dem österreichischen Arbeits- und
Sozialrecht ihre Preisgestaltung vorgenommen haben.
*****
Ich ersuche Sie,
diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.55
Präsident Dr. Andreas Khol:
Der von den
Abgeordneten Riepl und GenossInnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend
die strafrechtliche Verfolgung von Schwarzbeschäftigung ist hinreichend
unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird abgestimmt werden.
Als letzter Redner
hiezu hat sich Herr Abgeordneter Böhm für 5 Minuten zu Wort
gemeldet. – Bitte.
16.56
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen
und Herren! Auch ich halte heute meine Jungfernrede hier im Hohen Hause, und
ich bin stolz darauf, dass ich als erster Salzburger Abgeordneter für meine
Fraktion seit 1945 hier an dieser Stelle stehen darf.
Ich bin
Unternehmer aus der Stadt Salzburg, aber ich glaube, dass ich die Stadt
Salzburg nicht vorstellen muss. Salzburg ist eine der drei schönsten Städte
dieser Erde, wie allgemein bekannt, und es ist daher sicherlich nicht
notwendig, Ihnen Salzburg vorzustellen. (Ruf bei der SPÖ:
Mozartkugel!) – Danke für die Mozartkugel! (Heiterkeit und Beifall
bei der ÖVP.)
Wir Salzburger
Unternehmer wurden immer knapp bei Kasse gehalten und mussten uns deshalb
immer genau an Budget- und Bilanzdaten und -kriterien halten, um zu überleben.
So, wie das für uns Unternehmer gilt, gilt das letztendlich auch für den Staat.
Der Staat muss die entsprechenden Kriterien genauso einhalten und mit der
gleichen Genauigkeit kalkulieren, wie wir kleinen Unternehmer das immer schon
gewohnt waren.
Das für den
Maastricht-Vertrag relevante gesamtstaatliche Defizit nimmt der Finanzminister
mit 2,8 Milliarden € an. Das Maastricht-Defizit des Bundes wird laut
Grasser bei 1,6 Prozent liegen. Seitens der Länder rechnet er daher nur
mehr mit einem Überschuss von 0,3 Prozent, um das gesamtstaatliche Defizit
von 1,3 Prozent zu erreichen.
Die Erwartungen
des Ministers waren damit deutlich positiver als die der Wirtschaftsforscher,
die in den jüngsten Prognosen für das kommende Jahr ein Minus von 1,4 bis
1,6 Prozent erwarten. Den Prognosen Grassers liegt ein nach unten
korrigiertes Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent für 2003 zugrunde. Die
Defiziterwartungen für heuer liegen zwischen minus 1,8 Prozent laut
EU-Kommission und 1,5 Prozent laut Wifo und IHS. Für das kommende Jahr
werden Werte von minus 1,6 Prozent bis minus 1,4 Prozent angegeben.
Rüffel für
Budgetsünder Deutschland, Frankreich und Portugal, so hieß es erst
kürzlich. – Wollen Sie, dass Österreich so wie Deutschland, Frankreich und
Portugal an den europäischen Pranger gestellt wird? Wir wollen das nicht!
EU-Finanz- und Wirtschaftskommissar Pedro Solbes empfahl dem Finanzministerrat,
Deutschland und Portugal wegen ihrer hohen Budgetdefizite zu verwarnen.