Eine wichtige neue
Angelegenheit in diesem Bundesministeriengesetz ist für mich, dass die
Erlassung von Verordnungen, die bisher der Bundesregierung zukam, von dieser an
einzelne Minister delegiert werden kann. Es ist das eigentlich ein Appell an
uns selbst. Ich habe mich immer wieder gewundert, dass, wenn Gesetze
beschlossen worden sind, die Vollziehung und vor allem die Erlassung der
Verordnungen an die Bundesregierung gegangen ist. Nehmen wir zum Beispiel die
Infrastruktur: Man wollte, dass der Verkehrsminister bei allen Dingen, die Geld
kosten, auch im Einvernehmen mit dem Finanzminister handelt. Da muss ich das
nicht an die ganze Bundesregierung delegieren, sondern da sage ich einfach: Der
Verkehrsminister erlässt die Verordnung im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
Und das soll jetzt, da wir zu viele Kompetenzen für die ganze Bundesregierung
geschaffen haben, wieder an die einzelnen Minister delegiert werden. Das halte
ich für eine sehr interessante Sache.
Zwei kleine
Punkte, die Kompetenzbereinigungen oder Klarstellungen sind: Dass bei der
Schifffahrtspolizei nur der Wachkörper ins Innenministerium wandert, ist sicher
sinnvoll. Das Verkehrsressort, das für die internationalen Abkommen im
Verkehrsbereich, also für die Schifffahrtszeichen et cetera, zuständig ist,
soll nämlich weiterhin für die Ausschilderung und für die ganze
Schifffahrtsordnung zuständig sein.
Wichtig erscheint
mir auch, dass klargestellt ist, dass Angelegenheiten der Studentenmensen ins
Wissenschafts- und Bildungsministerium fallen. Das ist durch eine Änderung vor
einigen Jahren nicht mehr so klar gewesen. Da wir aber alle wissen, dass sich
Studentenmensen zum Beispiel auch in Studentenheimen befinden, stellte sich
dann die Frage: Darf die Ministerin überhaupt Subventionen dorthin leiten?
Ein letzter Punkt:
Forschung und Entwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich
wissen alle, die selbst in diesem Bereich tätig waren – ich war selbst
einmal Geschäftsführer einer Forschungsgesellschaft –, um die diffizile
Balance zwischen der gewerblichen und der wissenschaftlichen Forschung. Das
lässt es auch gar nicht so einfach zu, dass man sagt, die werden in einen Topf
geschmissen. Dennoch bin ich sicher, dass sich diese Regierung trotz der
Zuständigkeit von drei Ministerien, die wir derzeit haben, bemühen wird, eine
Koordination aller Forschungsagenden herbeizuführen, denn für die Forschung ist
insbesondere auch eines wichtig: dass sie eine entsprechend hohe Dotierung
hat. Und hier vertraue ich eigentlich auf das Doppelbudget, das wir bald
beschließen werden, dass im heurigen Jahr und im nächsten Jahr ausreichend Geld
für die Forschung in Österreich zur Verfügung stehen wird. – Danke schön. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.41
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Kollegin.
19.41
Abgeordnete
Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospode! Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Der Menschenrechtsbeirat, der den Herrn Bundesminister für Inneres
in menschenrechtlichen Angelegenheiten zur Seite steht und ihn berät, wurde im
Jahr 1990 – damals unter Innenminister Schlögl – eingerichtet,
und zwar nach dem tragischen Tod von Marcus Omofuma anlässlich eines
Abschiebeversuches nach Nigeria.
Dieser
Menschrechtsbeirat hat seither sowohl als Beirat als auch in den Kommissionen
in Österreich eine rege Tätigkeit entfaltet. Er kontrolliert vor allem –
und das ist auch sein Auftrag – polizeiliche Einrichtungen, geht
unangemeldet hin und schaut, wie es die österreichische Sicherheitsexekutive
mit den Menschenrechten hält. Er legt darüber dem Herrn Bundesminister für
Inneres auch Berichte – er ist, wie ich hier anmerken möchte, nicht dem
Nationalrat berichtspflichtig –, und der Herr Bundesminister für Inneres
erwähnt diese umfangreichen Berichte des Menschenrechtsbeirates so en passant
im Sicherheitsbericht. Es wäre eine Anregung an die Menschenrechtsbewegten in
der Koalition – die Opposition ist selbstredend natürlich von dieser Idee
sehr angetan –, diese Berichtspflicht auch auf das Parlament oder auf den
Nationalrat auszudehnen.