innerhalb eines
relativ kurzen Zeitabschnittes die Aufgaben des Versöhnungsfonds effizient zu
vollenden.
Die Verlängerung um ein Jahr soll auch den Partnerorganisationen ein
Ansporn sein, selbst rasch zu arbeiten und effektiv zu handeln. Bisher hat der
Fonds über 97 000 Anträge ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter
positiv abgeschlossen, wobei insbesondere das effiziente und unbürokratische
Vorgehen bei der Behandlung der Anträge durch die Mitarbeiter des Fonds von
allen Seiten gelobt wurde. Ich möchte hier herausstreichen, dass wir als
österreichischer Fonds eine sehr gute Basis und ein hervorragendes
Gesprächsklima zu den Partnerorganisationen im Osten haben.
Es ist selbstverständlich auch das entschiedene Bestreben des Fonds,
alle nur denkbaren potenziellen Antragsteller in aller Welt ausfindig zu
machen. Zu diesem Zweck hat es eine intensive Publizitätskampagne in allen
renommierten Zeitungen dieser Welt gegeben, von denen wir erwarten können, dass
sie diesbezüglich Anspruchsberechtigte erreichen.
Es gab aber auch eine Aktion, nämlich die Überprüfung von Listen, welche
bei anderen Partnerorganisationen eingegangen sind. So haben wir erfahren
müssen, dass beispielsweise bei der International Organization for Migration,
einer Partnerorganisation der deutschen Stiftung, Anträge eingegangen sind,
die uns zuzurechnen sind. Wir wollen den Fonds nicht schließen, bevor wir
nicht auch diese Anträge erledigt haben.
Lobenswert ist weiters die Tatsache, dass der Fonds auch alle Personen
angeschrieben hat, die jemals mit dem Nationalfonds Kontakt aufgenommen hatten.
Daher glauben wir, dass wir auch dadurch eine breite Streuung der Information
zustande gebracht haben.
Mit der Verlängerung der Antragsfrist und der Verlängerung der
Funktionsdauer sollen dann möglichst alle ehemaligen Zwangsarbeiter oder
Sklavenarbeiter erfasst werden können – derzeit sind in etwa bereits
70 Prozent erfasst –, damit sie die freiwillige symbolische Leistung
für ihr erlittenes Unrecht auch erhalten. Sie signalisieren uns immer wieder,
dass das für sie eine besondere Geste darstellt, da sie manchmal in ihre
Heimatländer nach Hause kommend als Helfershelfer der Feinde betrachtet wurden,
verdächtigt und verfolgt worden sind und als Heimkehrer deshalb selbst wieder
in Haft geraten sind. Sie sagen uns, wir sind die Ersten, die sie als Opfer des
Nationalsozialismus betrachten, und diese soziale Geste hilft ihnen gelegentlich
fast mehr als das Geld, das wir überweisen.
Es freut mich, dass wir hier im Parlament zu diesem Thema wahrscheinlich
einen einstimmigen Beschluss zustande bringen werden, und es freut mich, dass
wir mit diesem Gesetz, mit der Verlängerung der Frist für den Fonds, mit der
hervorragenden Arbeit derer, die die Dinge im Fonds abwickeln, der Welt zeigen
können, dass wir uns ernsthaft bemühen, unsere Vergangenheit aufzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
21.14
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
21.14
Abgeordneter
Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Vorrednerin hat eigentlich alles gesagt, was
sachlich zur Novelle betreffend Verlängerung des Versöhnungsfondsgesetzes
beziehungsweise des Nationalfondsgesetzes zu sagen ist. Ich möchte das daher
nicht wiederholen.
Wichtig ist es
mir, zu sagen, dass damit eine Arbeit sachgerecht zu Ende geführt werden kann,
die in den neunziger Jahren unter dem Titel „Vergangenheitsbewältigung“
begonnen wurde. Ich erinnere an die Vranitzky-Rede im Jahr 1991 mit dem
Eingeständnis, dass Österreich nicht nur Opfer, sondern vor allem Täter war und
dass es eine Mitverantwortung Österreichs an den Verbrechen des
Nationalsozialismus gibt.