Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 179

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 45/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird (28 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 46/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (29 der Beilagen)


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abge­ordnete, Sie sind am Wort.

21.07


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Vor uns liegt der im Verfassungsausschuss einstimmig gefasste Beschluss, dem Plenum des Nationalrates die Verlängerung der Antragsfrist für den österreichischen Versöhnungsfonds bis 31. Dezember 2003 und der Funktionsdauer des Fonds bis 31. Dezember 2004 zu empfehlen, und wir werden diesem einstimmigen Beschluss des Verfassungsausschusses wahrscheinlich auch hier einen einstimmigen Beschluss folgen lassen.

Es war notwendig, diese Fristen zu verlängern, weil sich gezeigt hat, dass die ursprünglich bemessene Frist trotz des enormen Engagements der Mitarbeiter des Fonds sich anhand der praktischen Erfahrungen als zu kurz für die Bewältigung der mit dem Versöhnungsfonds verbundenen komplexen Aufgaben erwiesen hat. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit im Namen meiner Fraktion dem Vorsitzenden des Komitees, der heute hier anwesend ist – Botschafter Dr. Ludwig Steiner –, sehr, sehr herzlich für seine engagierte Arbeit danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch Ihnen, Herr Generalsekretär Dr. Richard Wotava, sei herzlich gedankt. Auch Sie haben sich besonders bemüht und besonderes Engagement gezeigt. (Beifall bei der ÖVP.)

Bedanken möchte ich mich im Namen meiner Fraktion auch bei Büroleiter Dr. Wolfgang Renezeder in Vertretung der gesamten Mannschaft, die hervorragend und sehr, sehr effizient gearbeitet hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist notwendig, den Partnerorganisationen im Osten noch ein bisschen Zeit zu geben, die Anträge im Detail zu prüfen, damit auch alle Anspruchsberechtigten zu ihrem Recht kommen, denn es wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und wir wollen den Fonds nicht schließen, bevor nicht alle Fälle von uns bearbeitet worden sind.

Man kann sich natürlich fragen, ob die Verlängerung um ein Jahr ausreichend ist oder ob es nicht besser wäre, schon heute einen noch längeren Zeitraum vorzusehen. Das hohe Alter der Anspruchsberechtigten aber macht es uns zur Pflicht, alles zu tun, um so rasch wie möglich


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