Ich erinnere auch
an die Rede von Bundespräsident Klestil 1994 in Jerusalem sowie an eine Reihe
weiterer Anlässe, die die Debatte um die Rolle Österreichs im Dritten Reich
gefördert haben, wie etwa die Einrichtung eines Gedenktages gegen Gewalt und
Rassismus, sowie an viele Veranstaltungen hier im Parlament und eben auch an
jene beiden Gesetze.
Klar ist auch,
dass mit diesem Gesetz nicht alle materiellen Schäden behoben werden konnten
beziehungsweise wieder gutgemacht werden konnten, sondern dass es sich hierbei
um eine Geste der Versöhnung, um eine humanitäre Geste gehandelt hat –
auch als Eingeständnis des Unrechts, das vielen Opfern des Nationalsozialismus
angetan wurde. Dafür hat man auch – das war vor allem für die
österreichischen Betriebe wichtig – Rechtssicherheit darüber gewonnen,
dass es keine weiteren Ansprüche geben wird, weil ansonsten etliche
österreichische Firmen mit neuen Zwangsarbeiterklagen bedroht gewesen wären.
Damit ist ein
Kapitel österreichischer Nachkriegsgeschichte abgeschlossen worden, nämlich
nach den Jahren des Wiederaufbaues und der Bewältigung des inneren Ausgleichs
auch die notwendigen juristischen, politischen und moralischen Verpflichtungen
gegenüber den Opfern zu erfüllen.
Über eine Million
Ausländer wurden vom nationalsozialistischen Regime zur Arbeit auf dem Gebiet
des heutigen Österreich gezwungen, zu Sklaven- und Zwangsarbeit als Ausdruck
einer grausamen Missachtung der Menschenrechte, was Deportation, Entrechtung,
Versklavung und Misshandlung bedeutet hat, in vielen Fällen auch den Tod.
Somit widerfährt
wenigstens jenen Menschen, die unmittelbar von den Grausamkeiten des NS-Regimes
betroffen waren, eine geringfügige Genugtuung, nachdem Österreich auf Grund der
Bestimmungen des österreichischen Staatsvertrages von 1955 ohnehin von allen
zukünftigen Reparationszahlungen befreit wurde. In diesem Lichte ist auch der
Betrag von 6 Milliarden Schilling fair und angemessen für jahrelanges
Leid, für Gratisarbeit und schwere körperliche und psychische Schäden.
Insofern steht in
diesem Fall nicht nur die materielle Wiedergutmachung, sondern auch die
moralisch-geistige Dimension im Vordergrund, weshalb einige Zeitungsberichte,
wonach es bei der Auszahlung nicht nur beträchtliche bürokratische Hindernisse
zu geben scheine, sondern einzelne Menschen überhaupt um ihre Entschädigung
umfielen, umso bedauerlicher sind. Es bleibt nur zu hoffen, dass das
beschämendste Kapitel österreichischer Geschichte nicht auch noch einen
unwürdigen Abschluss findet. Es bleibt außerdem zu hoffen, dass der Nationalfonds,
der eingerichtet wurde, um ein Stück österreichischer Geschichte und das
Schicksal verfolgter Menschen zu bearbeiten, über das Jahr 2004 hinaus
bestehen bleiben und auch ausreichend dotiert sein wird, um einen Beitrag zum
Gedenken an eines der dunkelsten Kapitel der österreichischen Geschichte zu
leisten. – Immer schön wachsam bleiben! (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Mag. Stoisits.)
21.18
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter
Bucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.18
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das
Versöhnungsfondsgesetz ist eine Maßnahme, die die Menschenwürdigung der
Regierung mit hoher Kompetenz auszeichnet. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit
bei der Regierung für die Einsicht und bei Professor Steiner für seine Verdienste
um den Versöhnungsfonds und um die Tätigkeit in diesem Zusammenhang bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist dies auch
ein wertvoller Beitrag zur Imagepolitur unseres Landes gerade im Hinblick auf
die leidvolle Nazivergangenheit.
Bei der Durchsicht der Listen hat sich ergeben, dass eine Fristerstreckung zur administrativen Bewältigung dieser großen Aufgabe erforderlich ist. Die Berechnungen sind sehr arbeitsintensiv