und zeitaufwändig.
Die Publizitätsmaßnahmen erfordern eine laufende Weiterbehandlung von neuen
Anträgen und Werbern. Hinzu kommt noch, dass sehr viele der Betroffenen im
Ausland leben und somit ein erhöhter administrativer Aufwand gegeben ist.
Wir werden einer
Verlängerung der Funktionsdauer des Fonds bis 31. Dezember 2004 zustimmen
und sind sehr glücklich darüber, dass es dazu einen Vier-Parteien-Konsens
gibt. – Danke. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.20
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
21.20
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits
(Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Botschafter Steiner! Herr
Generalsekretär Wotava! Auch ich schließe mich dem Dank, den die Vorredner an
Sie gerichtet haben, allerherzlichst an. Ich bitte Sie, diesen Dank auch allen
Mitarbeitern des Versöhnungsfonds zu überbringen. Ich habe Ihre Arbeit über die
letzten Jahre verfolgt und fühle mich, jetzt als ein Teil der gesetzgebenden
Körperschaft, die Ihnen den organisatorischen und finanziellen Rahmen geboten
hat, bestätigt in unserer gemeinsamen Anstrengung. All die Gesetze, die im
Zusammenhang mit dem Versöhnungsfonds, aber auch mit dem Nationalfonds der
Republik stehen, wurden im Nationalrat – und das möchte ich noch einmal
betonen – immer einstimmig beschlossen.
Sie haben einen
Großteil der Arbeit geleistet, aber einiges liegt noch vor Ihnen. Ich möchte
nichts wiederholen, was sachlich über die Arbeit gesagt wurde, sondern nur eine
Anmerkung machen. Die bisher getätigten Auszahlungen und das Procedere, das Sie
vor allem im Hinblick darauf gewählt haben, wie die Leute überhaupt erfahren,
dass sie eine Berechtigung für Entschädigungszahlungen aus Österreich haben,
haben sich als so schwierig herausgestellt, wie wir sozusagen gemeinsam
wussten, dass es sein wird.
Bei aller
Wertschätzung gegenüber Anzeigen in renommierten, weltweit erscheinenden Tageszeitungen
wissen Sie viel besser noch als ich, dass vielfach über 70-jährige
Zwangsarbeiter in der Ukraine, in Serbien, in Montenegro oder auch in anderen
noch viel weiter entfernten Gegenden, Russland beispielsweise, kaum die „New
York Times“ oder selbst serbische Tageszeitungen lesen und deshalb nicht die
Chance haben, überhaupt zu erfahren, dass sie Ansprüche haben.
Darum plädiere ich
jetzt auch als Kuratoriumsmitglied noch einmal an Sie, alles zu tun, um den
Menschen die Chance zu geben, überhaupt zu erfahren, dass es hier Geld gibt,
das ihnen zusteht.
Es geht nicht
darum, dass das Geld knapp wäre. Die Berechnungen damals waren sehr zutreffend,
was die Summe angeht. Wir haben eher die umgekehrte Befürchtung, dass man mit
mehr Anträgen gerechnet hat, als dann tatsächlich gestellt werden. Darum freue
ich mich jetzt auch über die einstimmige Verlängerung der Frist und die
Ausweitung der Dauer der Tätigkeit des Versöhnungsfonds.
Beim zweiten
Komplex, beim Nationalfonds, wo es um die Tätigkeit nach § 2b
Nationalfondsgesetz geht, nämlich um die Entschädigungsgesten – hier kann
es immer nur um Gesten gehen – in Bezug auf entzogene Bestandsrechte, das
heißt Mietrechte an Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, hat sich Ähnliches
herausgestellt. Um das jetzt ein bisschen volkstümlich zu sagen: Durchs Reden
kommen die Leute zusammen, und durchs Reden erfahren Menschen auch davon, dass
sie Ansprüche haben.
Ich möchte diese
Gelegenheit nutzen, hier auch der Generalsekretärin und den MitarbeiterInnen
des Nationalfonds meinen herzlichen Dank auszusprechen, denn der Nationalfonds
ist so etwas wie die Wiege der ganzen Tätigkeit im Zusammenhang mit der
Befassung und der Aufarbeitung der österreichischen Geschichte. Er ist
sozusagen die Wiege und der Platz, wo heute die Gestensetzungen erfolgen.