Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 182

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und zeitaufwändig. Die Publizitätsmaßnahmen erfordern eine laufende Weiterbehandlung von neuen Anträgen und Werbern. Hinzu kommt noch, dass sehr viele der Betroffenen im Ausland leben und somit ein erhöhter administrativer Aufwand gegeben ist.

Wir werden einer Verlängerung der Funktionsdauer des Fonds bis 31. Dezember 2004 zustimmen und sind sehr glücklich darüber, dass es dazu einen Vier-Parteien-Konsens gibt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.20


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Bot­schafter Steiner! Herr Generalsekretär Wotava! Auch ich schließe mich dem Dank, den die Vorredner an Sie gerichtet haben, allerherzlichst an. Ich bitte Sie, diesen Dank auch allen Mitarbeitern des Versöhnungsfonds zu überbringen. Ich habe Ihre Arbeit über die letzten Jahre verfolgt und fühle mich, jetzt als ein Teil der gesetzgebenden Körperschaft, die Ihnen den organisatorischen und finanziellen Rahmen geboten hat, bestätigt in unserer gemeinsamen Anstrengung. All die Gesetze, die im Zusammenhang mit dem Versöhnungsfonds, aber auch mit dem Nationalfonds der Republik stehen, wurden im Nationalrat – und das möchte ich noch einmal betonen – immer einstimmig beschlossen.

Sie haben einen Großteil der Arbeit geleistet, aber einiges liegt noch vor Ihnen. Ich möchte nichts wiederholen, was sachlich über die Arbeit gesagt wurde, sondern nur eine Anmerkung machen. Die bisher getätigten Auszahlungen und das Procedere, das Sie vor allem im Hinblick darauf gewählt haben, wie die Leute überhaupt erfahren, dass sie eine Berechtigung für Entschädigungszahlungen aus Österreich haben, haben sich als so schwierig herausgestellt, wie wir sozusagen gemeinsam wussten, dass es sein wird.

Bei aller Wertschätzung gegenüber Anzeigen in renommierten, weltweit erscheinenden Tages­zeitungen wissen Sie viel besser noch als ich, dass vielfach über 70-jährige Zwangsarbeiter in der Ukraine, in Serbien, in Montenegro oder auch in anderen noch viel weiter entfernten Gegen­den, Russland beispielsweise, kaum die „New York Times“ oder selbst serbische Tages­zeitungen lesen und deshalb nicht die Chance haben, überhaupt zu erfahren, dass sie An­sprüche haben.

Darum plädiere ich jetzt auch als Kuratoriumsmitglied noch einmal an Sie, alles zu tun, um den Menschen die Chance zu geben, überhaupt zu erfahren, dass es hier Geld gibt, das ihnen zusteht.

Es geht nicht darum, dass das Geld knapp wäre. Die Berechnungen damals waren sehr zutreffend, was die Summe angeht. Wir haben eher die umgekehrte Befürchtung, dass man mit mehr Anträgen gerechnet hat, als dann tatsächlich gestellt werden. Darum freue ich mich jetzt auch über die einstimmige Verlängerung der Frist und die Ausweitung der Dauer der Tätigkeit des Versöhnungsfonds.

Beim zweiten Komplex, beim Nationalfonds, wo es um die Tätigkeit nach § 2b Nationalfonds­gesetz geht, nämlich um die Entschädigungsgesten – hier kann es immer nur um Gesten gehen – in Bezug auf entzogene Bestandsrechte, das heißt Mietrechte an Wohnungen und Ge­schäftsräumlichkeiten, hat sich Ähnliches herausgestellt. Um das jetzt ein bisschen volkstümlich zu sagen: Durchs Reden kommen die Leute zusammen, und durchs Reden erfahren Menschen auch davon, dass sie Ansprüche haben.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, hier auch der Generalsekretärin und den Mitarbeite­rInnen des Nationalfonds meinen herzlichen Dank auszusprechen, denn der Nationalfonds ist so etwas wie die Wiege der ganzen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Befassung und der Aufarbeitung der österreichischen Geschichte. Er ist sozusagen die Wiege und der Platz, wo heute die Gestensetzungen erfolgen.

 


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