Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 184

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Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek.

21.28


Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ein paar persönliche Bemerkungen und einige Richtigstellungen.

Mit der Novellierung des Nationalfondsgesetzes wird eine Lücke geschlossen, die zwischen 1947 und dem wichtigen Datum 2001 bestanden hat. 2001 war es Bundeskanzler Dr. Schüssel, der den wichtigsten, den entscheidendsten Anlauf zu diesem Nationalfondsgesetz unternom­men und diesen Lückenschluss zusammen mit dem Parlament bewerkstelligt hat. Ich bedanke mich noch einmal für diese Initiative der Regierung Schüssel I.

Es ist auch zu erwähnen und der Ordnung halber festzuhalten, dass es in der Gesetzge­bungsperiode unter der Regierung Schüssel I einen viel beachteten Besuch von Staatssekretär Morak in Jerusalem gegeben hat, der zu einer weiteren Versöhnung, zu einer weiteren Ver­besserung des Kontakts mit Israel beigetragen hat. Mögen diese Besuche in diesem Sinne fortgesetzt werden!

Meine Damen und Herren! Noch eine technische Anmerkung zum Gesetz: Sofern dieses Nationalfondsgesetz nicht um dieses Jahr verlängert worden wäre beziehungsweise wird, wäre es not­wendig, eine zweite Runde der Einladungen für die Vergabe und Antragstellung ein­zu­leiten – mit hohem Verwaltungsaufwand, mit hohen Strapazen, die eigentlich nicht in Relation zum Ergeb­nis stehen. Daher noch einmal der Versuch, in dieser gewonnenen Zeit den Antrag­stellerkreis zu erweitern. Es macht also Sinn, und ich gehe davon aus, dass alle zustimmen.

Noch ein Wort zur schon erwähnten Historikerkommission: Der vor einigen Wochen vorgestellte und viel beachtete Bericht zeigt einiges, nämlich dass es symbolische Aktionen sind, die wir mit dem Fonds und den beiden Gesetzen setzen. Aus dem Resümee lässt sich kein endgültiges Urteil über Österreichs Qualität bezüglich der Entschädigungsleistungen fällen. Eine quantitative Auf­stellung der Rückstellungen und Entschädigungen ist nicht möglich, und zwar allein schon aus den Gründen, die auch Kollegin Stoisits angeführt hat, das heißt, weil sie technisch-wissen­schaftlich gar nicht zu leisten sind.

Meine Damen und Herren! Etwas ist jedoch durch die Historikerkommission eingeleitet worden, nämlich ein Paradigmenwechsel, der Folgendes sichtbar gemacht hat: Die Meinung, Österreich habe schlechthin alles wieder gutgemacht, die Sache sei längst erledigt, kann nicht aufrecht­erhalten werden, aber ebenso nicht das Vorurteil, Österreich habe in Sachen Entschädigung und Rückstellung gar nichts unternommen.

Mit dem Bericht, mit dem Gesetz und mit der Arbeit, für die ich mich auch von dieser Stelle aus herzlich bedanke, haben wir ein Stück Selbstaufklärung betrieben und sind dem notwendigen Handeln einen weiteren Schritt zu einer modernen, selbstbewussten Gesellschaft näher gekommen! – Danke (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 28 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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