Als Nächste zu
Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek.
21.28
Abgeordnete
Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Ein paar persönliche Bemerkungen und einige
Richtigstellungen.
Mit der
Novellierung des Nationalfondsgesetzes wird eine Lücke geschlossen, die
zwischen 1947 und dem wichtigen Datum 2001 bestanden hat. 2001 war es
Bundeskanzler Dr. Schüssel, der den wichtigsten, den entscheidendsten
Anlauf zu diesem Nationalfondsgesetz unternommen und diesen Lückenschluss
zusammen mit dem Parlament bewerkstelligt hat. Ich bedanke mich noch einmal für
diese Initiative der Regierung Schüssel I.
Es ist auch zu
erwähnen und der Ordnung halber festzuhalten, dass es in der Gesetzgebungsperiode
unter der Regierung Schüssel I einen viel beachteten Besuch von
Staatssekretär Morak in Jerusalem gegeben hat, der zu einer weiteren
Versöhnung, zu einer weiteren Verbesserung des Kontakts mit Israel beigetragen
hat. Mögen diese Besuche in diesem Sinne fortgesetzt werden!
Meine Damen und
Herren! Noch eine technische Anmerkung zum Gesetz: Sofern dieses
Nationalfondsgesetz nicht um dieses Jahr verlängert worden wäre beziehungsweise
wird, wäre es notwendig, eine zweite Runde der Einladungen für die Vergabe und
Antragstellung einzuleiten – mit hohem Verwaltungsaufwand, mit hohen
Strapazen, die eigentlich nicht in Relation zum Ergebnis stehen. Daher noch
einmal der Versuch, in dieser gewonnenen Zeit den Antragstellerkreis zu
erweitern. Es macht also Sinn, und ich gehe davon aus, dass alle zustimmen.
Noch ein Wort zur
schon erwähnten Historikerkommission: Der vor einigen Wochen vorgestellte und
viel beachtete Bericht zeigt einiges, nämlich dass es symbolische Aktionen
sind, die wir mit dem Fonds und den beiden Gesetzen setzen. Aus dem Resümee
lässt sich kein endgültiges Urteil über Österreichs Qualität bezüglich der
Entschädigungsleistungen fällen. Eine quantitative Aufstellung der
Rückstellungen und Entschädigungen ist nicht möglich, und zwar allein schon aus
den Gründen, die auch Kollegin Stoisits angeführt hat, das heißt, weil sie
technisch-wissenschaftlich gar nicht zu leisten sind.
Meine Damen und
Herren! Etwas ist jedoch durch die Historikerkommission eingeleitet worden,
nämlich ein Paradigmenwechsel, der Folgendes sichtbar gemacht hat: Die Meinung,
Österreich habe schlechthin alles wieder gutgemacht, die Sache sei längst
erledigt, kann nicht aufrechterhalten werden, aber ebenso nicht das Vorurteil,
Österreich habe in Sachen Entschädigung und Rückstellung gar nichts unternommen.
Mit dem Bericht,
mit dem Gesetz und mit der Arbeit, für die ich mich auch von dieser Stelle aus
herzlich bedanke, haben wir ein Stück Selbstaufklärung betrieben und sind dem
notwendigen Handeln einen weiteren Schritt zu einer modernen, selbstbewussten
Gesellschaft näher gekommen! – Danke (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.31
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden
Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 28 der
Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.