Ich möchte ganz kurz zur Geschichte der Anerkennung der orthodoxen Kirchen etwas sagen: Die armenisch-orthodoxe Kirche wurde schon 1972 durch eine Verordnung des Bundesministeriums beziehungsweise des damaligen Bundesministers anerkannt, und die syrisch-orthodoxe Kirche wurde im Jahr 1988 durch eine entsprechende Verordnung anerkannt.
Es ist sozusagen nunmehr eine Frage der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung auch im Zusammenhang mit dem Staatskirchenrecht, das eine formelle Parität vorsieht, dass wir auch die koptisch-orthodoxe Kirche durch ein Bundesgesetz anerkennen.
Ich möchte hier auch erwähnen, dass es Kardinal Christoph Schönborn war, der sich für diese Anerkennung der koptischen Kirche in Österreich persönlich sehr eingesetzt hat, welche nach der letzten Volkszählung im Jahre 2001 etwa 3 000 Mitglieder zählt und die derzeit über das Bundesgesetz den Rechtsstatus als religiöse Bekenntnisgemeinschaft hat. Im Sinne der Gleichbehandlung wollen wir allerdings heute dieses Bundesgesetz verabschieden.
Ich denke, es ist auch Ausdruck eines liberalen
Rechtsstaates und einer offenen Gesellschaft, wie wir mit
Religionsgemeinschaften in Österreich umgehen, und es ist dies zweifelsohne gerade
in diesen Tagen auch ein wesentlicher Beitrag zur Völkerverständigung. – Ich
danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.37
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Abgeordneter Dr. Rada. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.37
Abgeordneter
Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Was die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage
betreffend die orientalisch-orthodoxen Kirchen anlangt, bin ich durchaus der
Meinung meines Vorredners.
Er hat die gesamte
Entstehungsgeschichte sehr ausführlich dargelegt. Für Österreich dokumentiert
sich wieder einmal ein gewisser kultureller Pluralismus, zu dem sich Österreich
immer wieder bekannt hat und zu deren Mannigfaltigkeit sicherlich auch die
Religionsgemeinschaften gehören.
Es steht in der
Regierungsvorlage, dass dadurch dem Bund keinerlei Kosten erwachsen werden,
wiewohl durch dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, auch für die
Pflichtschüler der Religionsunterricht verpflichtend werden wird, so entsprechende
Lehrer von dieser Religionsgemeinschaft auch angeboten werden. In Anbetracht
des Umstands, dass nur etwa 1 600 Personen tatsächlich diesen Glauben in
Österreich bei der Volkszählung genannt und sich dazu bekannt haben, kann man
davon ausgehen, dass in der Tat nur geringe oder keine Kosten für den
Religionsunterricht entstehen werden, weil diese Menschen auf ganz Österreich
verteilt sind, auch wenn es da und dort, vor allem in den Großstädten, derzeit
schon Ballungszentren gibt und vermehrt noch geben wird.
Wenn dadurch keine
Kosten erwachsen, dann ist das sicherlich für den Bund eine erfreuliche
Tatsache, denn insgesamt sind wir gerade dabei, für den Bildungsbereich doch
gravierende Einsparungsmaßnahmen vorzunehmen. Sicherlich glauben allerdings
weder Lehrer noch Standesvertreter, dass die Unterrichtsstunden nur deswegen
gekürzt werden, damit unsere Schülerinnen und Schüler weniger lang in der
Schule sind. (Abg. Amon: Zum
Thema!) Vielmehr geht es dabei klar und eindeutig um Einsparungseffekte, denn
jeder, der einigermaßen rechnen kann, wird auch wissen: Weniger Unterricht
bedeutet auch weniger Lehrerstunden und damit weniger Dienstposten.
Österreich ist mit
diesem Gesetz insgesamt sicherlich gut bedient und dokumentiert weiterhin seine
Weltoffenheit, seine Toleranz und seinen Pluralismus (Beifall bei der SPÖ
und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.39