Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 187

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.39


Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Seit 1985 bemühen sich zirka 3 000 Anhänger und mehr als 1 600 ausdrücklich beken­nende koptisch-orthodoxe Mitbürger in Österreich um die Anerkennung ihrer Religions­ge­meinschaft.

Die Anerkennungsform wurde aus rechtlichen Gründen notwendig, und mit diesem Gesetz wird sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis die gebotene Gleichbehandlung sichergestellt.

Festzuhalten ist auch, dass dieses Gesetz dem Bund – wie schon erwähnt wurde – keine Kosten verursacht.

Es ist das Wesensmerkmal des Selbstbestimmungsrechts einer gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaft, dass sie ihren inneren Aufbau frei gestalten kann. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob die Kirchengemeinden mit einem gewissen örtlichen Wir­kungs­bereich errichtet werden.

Die orientalisch-orthodoxe Kirche ist seit 1976 in Österreich tätig. 1979 kam es zur Gründung eines religiösen Hilfsvereins, um die Anerkennung überhaupt betreiben zu können. 1985 und 1988 wurden bereits Anerkennungsanträge gestellt, die koptisch-orthodoxe Kirche erhielt aber bisher nur durch Nichtuntersagung – eine typisch österreichische Lösung! – die Rechtsstellung einer eingetragenen Religionsgemeinschaft.

Deshalb war das bisher ein unbefriedigender Zustand, und es freut uns, dass wir heute hier dieses Gesetz im Sinne einer freien offenen Gesellschaft und vor allem im Sinne der Reli­gionsfreiheit, wie auch schon gesagt wurde, beschließen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.42


Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Auch die Grünen werden diesem Gesetzesantrag die Zustimmung geben, und auch im Ausschuss herrschte bereits Einstimmigkeit.

Ich möchte aber diese Gelegenheit nützen, um angesichts des Beschlusses dieses Gesetzes – wobei zu betonen ist, dass wir innerhalb von vier Wochen, wie ich glaube, sehr rasch einen Ausschusstermin und auch die Beschlussfassung hier zustande gebracht haben – etwas sehr Aktuelles anzusprechen: Alle, die am Montag den Bericht in „Thema“ gesehen haben, werden wahrscheinlich auch beeindruckt gewesen sein von der Situation, die dargestellt wurde, dass nämlich in Österreich nach wie vor Behinderte kein vollwertiges Lehramtszeugnis bekommen können.

In diesem Fall geht es um eine gehörlose Studierende, und zwar nach den Berichten der dortigen Lehrenden und Unterrichtenden eine höchst erfolgreiche Studierende, der es nicht möglich sein wird, wenn sich die gesetzliche Lage nicht ändert, Gehörlose zu unterrichten, und noch dazu mit dem letztlich doch etwas skurrilen Argument, dass es notwendig sei, für den Unterricht bei Gehörlosen den Hörsinn zu haben.

Jetzt könnte man sagen: Das ist ein aktueller Fall, das muss man halt klären. – Der Punkt ist aber: Wir haben das bereits in der letzten Legislaturperiode versucht. Es gibt einen Antrag vom Jänner 2001, in dem es genau um den gleichen Fall gegangen ist. Die Regierungsparteien haben damals den Antrag durch eine Vertagung entsorgt.

 


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