Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
21.39
Abgeordnete
Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident!
Frau Bundesminister! Hohes Haus! Seit 1985 bemühen sich zirka 3 000
Anhänger und mehr als 1 600 ausdrücklich bekennende koptisch-orthodoxe
Mitbürger in Österreich um die Anerkennung ihrer Religionsgemeinschaft.
Die
Anerkennungsform wurde aus rechtlichen Gründen notwendig, und mit diesem Gesetz
wird sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis die gebotene Gleichbehandlung
sichergestellt.
Festzuhalten ist
auch, dass dieses Gesetz dem Bund – wie schon erwähnt wurde – keine Kosten verursacht.
Es ist das
Wesensmerkmal des Selbstbestimmungsrechts einer gesetzlich anerkannten Kirchen-
und Religionsgemeinschaft, dass sie ihren inneren Aufbau frei gestalten kann.
Dazu gehört auch die Entscheidung, ob die Kirchengemeinden mit einem gewissen
örtlichen Wirkungsbereich errichtet werden.
Die
orientalisch-orthodoxe Kirche ist seit 1976 in Österreich tätig. 1979 kam es
zur Gründung eines religiösen Hilfsvereins, um die Anerkennung überhaupt
betreiben zu können. 1985 und 1988 wurden bereits Anerkennungsanträge gestellt,
die koptisch-orthodoxe Kirche erhielt aber bisher nur durch Nichtuntersagung – eine typisch österreichische Lösung! – die Rechtsstellung einer
eingetragenen Religionsgemeinschaft.
Deshalb war das
bisher ein unbefriedigender Zustand, und es freut uns, dass wir heute hier
dieses Gesetz im Sinne einer freien offenen Gesellschaft und vor allem im Sinne
der Religionsfreiheit, wie auch schon gesagt wurde, beschließen können. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.41
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.42
Abgeordneter
Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Auch die Grünen werden diesem Gesetzesantrag die Zustimmung
geben, und auch im Ausschuss herrschte bereits Einstimmigkeit.
Ich möchte aber
diese Gelegenheit nützen, um angesichts des Beschlusses dieses Gesetzes – wobei zu betonen ist, dass wir
innerhalb von vier Wochen, wie ich glaube, sehr rasch einen Ausschusstermin und
auch die Beschlussfassung hier zustande gebracht haben – etwas sehr Aktuelles anzusprechen:
Alle, die am Montag den Bericht in „Thema“ gesehen haben, werden wahrscheinlich
auch beeindruckt gewesen sein von der Situation, die dargestellt wurde, dass
nämlich in Österreich nach wie vor Behinderte kein vollwertiges Lehramtszeugnis
bekommen können.
In diesem Fall
geht es um eine gehörlose Studierende, und zwar nach den Berichten der dortigen
Lehrenden und Unterrichtenden eine höchst erfolgreiche Studierende, der es
nicht möglich sein wird, wenn sich die gesetzliche Lage nicht ändert, Gehörlose
zu unterrichten, und noch dazu mit dem letztlich doch etwas skurrilen Argument,
dass es notwendig sei, für den Unterricht bei Gehörlosen den Hörsinn zu haben.
Jetzt könnte man
sagen: Das ist ein aktueller Fall, das muss man halt klären. – Der Punkt ist aber: Wir haben das
bereits in der letzten Legislaturperiode versucht. Es gibt einen Antrag vom
Jänner 2001, in dem es genau um den gleichen Fall gegangen ist. Die
Regierungsparteien haben damals den Antrag durch eine Vertagung entsorgt.