Ich sage Ihnen:
Wer den Bericht über diesen Fall gesehen hat und sich jetzt hier im Parlament
hinsetzen kann und wieder damit rechnen muss, dass es zu weiteren Vertagungen
kommt und kein Beschluss gefasst wird, dass das zulässig ist, dem kann, glaube
ich, nicht wohl in seiner oder ihrer Haut sein.
Es ist einfach
unfassbar! Wer sich näher mit der Gehörlosensprache, der Gebärdensprache, und
mit der Situation Gehörloser befasst und mitbekommt, dass das Verständnis und
die Auffassung über das Lippenlesen nur in einem sehr minimalen Ausmaß möglich
ist, der kann sich doch nicht hinstellen und nachher so tun, als wäre das kein
Problem! (Abg. Neudeck: Zur
Sache!) Auch wenn Sie „Zur Sache!“ rufen, werden Sie sich das jetzt noch
anhören müssen!
Ich kann Ihnen bei
dieser Gelegenheit nur ankündigen, dass wir diese Angelegenheit in dieser
Gesetzgebungsperiode mit allen uns zu Gebote stehenden Möglichkeiten und mit
allem Nachdruck hier im Parlament vertreten werden. Es wird Ihnen nicht so
leicht gelingen, das wieder in die Schublade zu legen und durch Vertagung
wegzubringen. Wir werden darum kämpfen, dass diese Anerkennung endlich möglich
wird! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.44
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet hat sich Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
21.44
Abgeordneter
Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zur Beschlussfassung liegt eine
Regierungsvorlage vor, auf Grund welcher ein Bundesgesetz über äußere
Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich
beschlossen werden soll.
Über die
Notwendigkeit zur Erstellung dieses Gesetzes ist schon gesprochen worden, und
angesichts der vorgeschrittenen Zeit möchte ich mich auch ganz kurz fassen.
Die
koptisch-orthodoxe Kirche betrachtet sich selbst als erste Kirche in Afrika und
ist die ursprüngliche christliche Kirche Ägyptens. Sie führt ihre Entstehung
auf das Wirken des Apostels Markus zurück, und sie gilt auch als die
Begründerin des christlichen Mönchtums. Der Beginn der seelsorgerlichen
Tätigkeit in Österreich geht auf die Stiftung Pro Oriente zurück, und gemeinsam
mit dieser Stiftung hat unser Kardinal Franz König große Verdienste erworben.
Die größten
koptisch-orthodoxen Gemeinden gibt es in Wien mit rund 2 000 und in Graz
mit 700 Gläubigen. Den Gottesdienst feiern die Kopten in der neuen
koptisch-orthodoxen Pfarrkirche Sankt Markus in Wien-Donaustadt. Auch in Graz
soll ein neues Gotteshaus entstehen, und in Niederösterreich wird im Schloss
Obersiebenbrunn ein Kloster mit Gemeindezentrum errichtet.
Der vorliegende
Gesetzentwurf orientiert sich teilweise am Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse
der griechisch-orientalischen Kirchen in Österreich, gemäß welchem seinerzeit
eine ähnliche Rechtssituation wie heute für die orientalisch-orthodoxen Kirchen
bestand.
Ohne
Beschlussfassung des bestehenden Gesetzentwurfs bliebe die Ungleichbehandlung
der koptisch-orthodoxen Kirche bestehen. Diese könnte erst im Jahre 2008 durch
Verordnung die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erlangen.
Ich glaube, dass
dieser heutige Beschluss eine sehr weitsichtige Maßnahme ist, die nicht nur im
Hinblick auf die Gleichbehandlung der koptisch-orthodoxen Kirche der formellen
Parität im österreichischen Staatskirchenrecht Rechnung trägt, sondern durchaus
auch der Weiterentwicklung der ökumenischen Bemühungen der christlichen
Kirchen dienen kann. – Ich bitte daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.46