Am 10. April
werden wir bei der Tierschutz-Enquete ausführlich darüber reden, und ich hoffe,
dass wir da zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Ich glaube nicht,
dass diese Novellierung, wie Sie sie vorschlagen, nur die Intensivhaltung betreffen
würde, sondern natürlich auch die biologische und die kleine Landwirtschaft. Es
ist auch nicht einzusehen, dass mit dieser Novellierung der Eindruck einer
„positiven“ und einer „negativen“ Landwirtschaft nach außen getragen wird.
Diskutieren wir in den Ausschüssen darüber, wie wir alle unseren Bauern helfen
können, umzusteigen, etwas zu verbessern, und setzen wir nicht auf
Zwangsmaßnahmen, die auf dem Rücken dieser ausgetragen werden!
Direkte
Investitionsförderungen für Umweltschutzmaßnahmen bei landwirtschaftlichen Anlagen
würden weitaus mehr helfen. Die Belastungen können und dürfen nicht einseitig
die Landwirtschaft treffen, sondern unsere Bauern brauchen unser aller
Unterstützung, damit auch in Zukunft gewährleistet ist, dass aktive
Landwirtschaft zu unserem Leben gehört. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
22.16
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Pirklhuber. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß
2 Minuten. – Bitte.
22.17
Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Ganz kurz: Herr Kollege Wittauer! Eines ist schon klar: Unsere Vorlage hat nichts mit Zwangsmaßnahmen zu tun, sondern ganz einfach mit der Einführung gewisser Umweltstandards, die europäische Norm sind beziehungsweise in anderen Ländern umgesetzt sind, zum Beispiel in Deutschland oder auch in Frankreich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Das ist unrichtig!)
Nur als ein Beispiel: Die UVP-Pflicht in Frankreich – das Agrarland
Nummer eins in Europa – ist bei Schweinen bereits ab 400 bis 450 Mastplätzen
gegeben. Wir in Österreich haben die Zahl in der letzten Periode auf über
2 000 erhöht. Das ist aus unserer Sicht nicht zweckmäßig und nicht
sinnvoll, daher unsere Initiative. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Hornek.) Es geht darum, für die Landwirtschaft
wirklich Sicherheit zu schaffen. Sicherheit bedeutet Akzeptanz vor Ort,
bedeutet, dass im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Anrainer auch
das Recht haben, mit den Betroffenen und mit Fachexperten und Sachverständigen
die Sache im Vorfeld abzuklären.
Realität ist doch derzeit, dass sehr viele betroffene Bauern und
Konsumenten oder BürgerInnen vor Ort in einem Konflikt leben, weil die
Gespräche, die Diskussionen nicht geführt werden, Herr Kollege Grillitsch.
Dafür setzen wir uns ein. Es ist wie gesagt eine Vorlage, ein Vorschlag, und
ich hoffe, wir werden eine konstruktive Diskussion im Ausschuss dazu
führen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
22.18
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist
geschlossen.
Ich weise den Antrag 40/A dem Umweltausschuss zu.
9. Punkt
Erste Lesung: Antrag der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Telekommunikation
(Telekommunikationsgesetz – TKG) BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 134/2002, geändert wird (49/A)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Schließlich gelangen wir zum 9. Punkt der
Tagesordnung.