UMTS-Netz unter
Berücksichtigung des Umweltschutzes auch im ländlichen Raum flächendeckend
umsetzen.
11,4 Milliarden Lizenzzahlungen beinhalten natürlich auch ein Recht
auf Rechtssicherheit, die die Regierung den Beteiligten und Betroffenen
verwehrt. Das ist auch nicht verwunderlich, war doch gerade in diesem Bereich
die Regierung in den vergangenen Jahren ausschließlich mit Personalfragen
beschäftigt. Vier Minister in drei Jahren, das ist eine „stolze“ Bilanz. Ich
denke, dass das ganz wesentlich mit ein Grund dafür ist, dass es diese wichtige
und notwendige Grenzwertverordnung bis heute nicht gibt.
Damit wird natürlich Investition verhindert. Es wird verhindert, dass
Arbeitsplätze geschaffen werden. Es wird die Modernisierung der
Telekom-Infrastruktur verhindert, und das schadet natürlich auch ganz massiv
dem Wirtschaftsstandort Österreich. Daher ist die Regierung eingeladen, eine
zukunftsträchtige Telekom-Politik zu betreiben. Sie ist auch eingeladen, ein
investitionsfreudiges Klima zu schaffen, und sie ist eingeladen, Strukturen
zu schaffen, die rasche Entscheidungen ermöglichen, Strukturen, die auch
gewährleisten, dass die Gemeinden im Verfahren gestärkt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Schlussbemerkung zum Antrag: Er verfolgt eine positive Absicht, geht
jedoch am Kern der Problematik vorbei. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Mag. Mainoni. – Bitte.
22.24
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Moser spricht natürlich ein
sehr wichtiges Thema an, ein Thema, das seit vielen Jahren in Diskussion ist,
Anrainerinnen und Anrainer bewegt und in Umweltfragen sehr ernst genommen
werden soll. Aber, Frau Dr. Moser, dieses Thema mit der Änderung eines
Absatzes des Telekommunikationsgesetzes lösen zu wollen, das geht wirklich
nicht. (Abg. Dr. Moser: Nein!)
Wenn ich es so sehe, wie Sie es auch ausgeführt haben, dass Bewegung in
die Sache kommen soll, soll es uns recht sein. Tatsache ist jedenfalls, dass
wir es mit der Änderung dieses einen Absatzes sicherlich nicht bewenden lassen
können – insbesondere natürlich auch im Zusammenhang mit der Aufstellung
der UMTS-Sendemasten, die jetzt eine neuerliche Diskussion bei den Anrainern
hervorrufen werden. Die Anraineranliegen müssen sicherlich ernst genommen und
auch berücksichtigt werden. Sie kennen die Kompetenzverstrickungen in diesem
Bereich: Das Anlagenrecht ist Bundeskompetenz, die Baubewilligung
Landeskompetenz und der Ortsbildschutz ist natürlich Gemeindekompetenz.
Das Telekommunikationsgesetz wird, wie hier bereits ausgeführt, noch im
Frühjahr zur Behandlung ins Parlament kommen. Wir werden eingehend darüber
diskutieren und dann darüber beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
22.25
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 49/A dem Verkehrsausschuss zu.
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Die Tagesordnung
ist erschöpft.
Einlauf
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der
heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 72/A bis 96/A eingebracht wurden.