beschließen dieses
entsetzliche Ding an Grausamkeiten nicht. – Danke. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort
gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
14.37
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Ich danke meinem Kollegen Karlheinz Kopf sehr dafür, dass er
mir zu Lasten seiner Redezeit die Möglichkeit gegeben hat, kurz vor allem auf
die Ausführungen von Seiten der grünen Fraktion zu replizieren, die heute ein
Misstrauensvotum gegen mich eingebracht und einige Begründungen vorgelegt hat,
auf die ich gerne eingehen möchte.
Sie haben in diesen beiden Entschließungsanträgen das Misstrauensvotum
gegen mich – und wahrscheinlich stellvertretend für mich gegen die
Regierungspolitik – damit begründet, dass sich unsere Maßnahmen, unsere
Pensionssicherungsreform im Wesentlichen auf den ASVG-Bereich beschränken.
Verehrte Abgeordnete der grünen Fraktion! Das ist einfach nicht richtig.
Wir haben Ihnen ein Gesamtkonzept vorgelegt, durch das sowohl ASVG als auch
Bauernpensionen, Gewerbepensionen und Beamtenpensionen eins zu eins betroffen
sind.
Der zweite Grund, warum Sie Misstrauen gegen mich empfinden und darüber
auch abstimmen wollen, ist, dass wir eine Vereinheitlichung der
unterschiedlichen Pensionssysteme in Österreich nicht einmal andeuten und zum
Beispiel andere Versicherte, etwa Politiker und Politikerinnen, kaum mit
Veränderungen zu rechnen haben.
Ihr Misstrauen ist absolut unbegründet: Wir haben heute im
Ministerrat – wir werden es gerne für Sie vervielfältigen – die
Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Harmonisierung der 30 oder 35
verschiedenen Pensionssysteme in Österreich vorgelegt, wollen das – hoffentlich –
mit den Sozialpartnern und Ländern im Herbst ausarbeiten, und die vier
Klubobmänner sind jetzt schon in Verhandlungen für substantielle Änderungen bei
den Politikerbezügen.
Frau Abgeordnete Glawischnig! Es ist absolut unfair und ich hätte es von
Ihnen auch nicht erwartet, dass Sie hier behaupten, es seien hier keine
konkreten Zahlen zur Politikerbezugsregelung genannt worden. Sie wissen genau,
dass wir von der Regierung im Interesse einer gemeinsamen Regelung heute darauf
verzichtet haben, Ihnen hier quasi die Dinge vorzugeben. Aber Sie wissen ganz
genau, dass sowohl bei der Dauer als auch bei der Höhe der Bezugsfortzahlung,
als auch beim Solidaritätsopfer und beim vollen Nachvollzug gerade diese Regierungsfraktionen
mit Ihnen vollinhaltlich Hand in Hand gehen wollen. Verbreiten Sie hier nicht
Unwahrheiten! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)
Sie behaupten, Sie
empfinden mir gegenüber deswegen Misstrauen, weil wir Rechtsunsicherheit
schaffen. – Das Gegenteil ist wahr: Gerade deshalb, weil wir lange Übergänge
vorsehen – 25 Jahre bei der Durchrechnung, zehn Jahre beim
Auslaufen der Frühpension, drei Jahre bei den Steigerungsbeträgen –,
haben wir Rechtssicherheit geschaffen, und ich glaube, das ist fair und
gerecht – genauso wie bei der Altersteilzeit.
Sie behaupten, es
sei hier eine nachhaltige Verschlechterung für Frauen vorgesehen. – Das
ist einfach nicht richtig. (Abg. Öllinger: Doch!) Dadurch, dass wir
24 Monate als pensionsbegründend vorsehen – im Unterschied zu
früher, da gab es das überhaupt nicht – und pro Kind drei Jahre bei der
Durchrechnung abziehen, ist eine absolut gerechtfertigte Bevorzugung der Frauen
gegeben; und das ist für uns selbstverständlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie behaupten, Sie müssen mir misstrauen, weil wir den internationalen Verpflichtungen Österreichs zur Reduktion der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern widersprechen. – Frau Abgeordnete und Herr Professor! Ich muss Sie schon korrigieren: In der EU gibt es die klare Richtlinie, dass das Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer nach Übergangsfristen gleich