Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 84

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

beschließen dieses entsetzliche Ding an Grausamkeiten nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.37


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich der Herr Bun­deskanzler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

14.37


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Ich danke meinem Kollegen Karlheinz Kopf sehr dafür, dass er mir zu Lasten seiner Redezeit die Möglichkeit gegeben hat, kurz vor allem auf die Ausführungen von Seiten der grünen Fraktion zu replizieren, die heute ein Miss­trauensvotum gegen mich eingebracht und einige Begründungen vorgelegt hat, auf die ich gerne eingehen möchte.

Sie haben in diesen beiden Entschließungsanträgen das Misstrauensvotum gegen mich – und wahrscheinlich stellvertretend für mich gegen die Regierungspolitik – damit begründet, dass sich unsere Maßnahmen, unsere Pensionssicherungsreform im Wesentlichen auf den ASVG-Bereich beschränken.

Verehrte Abgeordnete der grünen Fraktion! Das ist einfach nicht richtig. Wir haben Ihnen ein Gesamtkonzept vorgelegt, durch das sowohl ASVG als auch Bauernpensionen, Gewerbepen­sionen und Beamtenpensionen eins zu eins betroffen sind.

Der zweite Grund, warum Sie Misstrauen gegen mich empfinden und darüber auch abstim­men wollen, ist, dass wir eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Pensionssysteme in Öster­reich nicht einmal andeuten und zum Beispiel andere Versicherte, etwa Politiker und Politi­kerin­nen, kaum mit Veränderungen zu rechnen haben.

Ihr Misstrauen ist absolut unbegründet: Wir haben heute im Ministerrat – wir werden es gerne für Sie vervielfältigen – die Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Harmonisierung der 30 oder 35 verschiedenen Pensionssysteme in Österreich vorgelegt, wollen das – hoffentlich – mit den Sozialpartnern und Ländern im Herbst ausarbeiten, und die vier Klubobmänner sind jetzt schon in Verhandlungen für substantielle Änderungen bei den Politikerbezügen.

Frau Abgeordnete Glawischnig! Es ist absolut unfair und ich hätte es von Ihnen auch nicht erwartet, dass Sie hier behaupten, es seien hier keine konkreten Zahlen zur Politikerbezugs­regelung genannt worden. Sie wissen genau, dass wir von der Regierung im Interesse einer gemeinsamen Regelung heute darauf verzichtet haben, Ihnen hier quasi die Dinge vorzugeben. Aber Sie wissen ganz genau, dass sowohl bei der Dauer als auch bei der Höhe der Bezugs­fortzahlung, als auch beim Solidaritätsopfer und beim vollen Nachvollzug gerade diese Regie­rungsfraktionen mit Ihnen vollinhaltlich Hand in Hand gehen wollen. Verbreiten Sie hier nicht Unwahrheiten! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)

Sie behaupten, Sie empfinden mir gegenüber deswegen Misstrauen, weil wir Rechtsunsicher­heit schaffen. – Das Gegenteil ist wahr: Gerade deshalb, weil wir lange Übergänge vorsehen – 25 Jahre bei der Durchrechnung, zehn Jahre beim Auslaufen der Frühpension, drei Jahre bei den Steigerungsbeträgen –, haben wir Rechtssicherheit geschaffen, und ich glaube, das ist fair und gerecht – genauso wie bei der Altersteilzeit.

Sie behaupten, es sei hier eine nachhaltige Verschlechterung für Frauen vorgesehen. – Das ist einfach nicht richtig. (Abg. Öllinger: Doch!) Dadurch, dass wir 24 Monate als pensionsbegrün­dend vorsehen – im Unterschied zu früher, da gab es das überhaupt nicht – und pro Kind drei Jahre bei der Durchrechnung abziehen, ist eine absolut gerechtfertigte Bevorzugung der Frauen gegeben; und das ist für uns selbstverständlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie behaupten, Sie müssen mir misstrauen, weil wir den internationalen Verpflichtungen Öster­reichs zur Reduktion der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern widersprechen. – Frau Abgeordnete und Herr Professor! Ich muss Sie schon korrigieren: In der EU gibt es die klare Richtlinie, dass das Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer nach Übergangsfristen gleich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite