sein soll. Wir
sind jenes Land innerhalb der Europäischen Union, das als letztes die Gleichziehung
des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen vorsehen wird, und zwar im
Jahr 2028. (Abg. Mag. Lunacek: Die
Einkommensschere ...!) Behaupten Sie daher nicht, dass wir mit dieser
Maßnahme, die an der Ungleichbehandlung, an der positiven Diskriminierung sozusagen,
der Bevorzugung der Frauen überhaupt nichts ändert, internationales Recht
verletzen. In diesem Punkt ist Ihr Misstrauen absolut nicht gerechtfertigt,
Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)
Da Sie Ihr
Misstrauen damit begründen (Rufe bei den
Grünen: Redezeit!), dass künftige Generationen mit Einkommenseinbußen von
40 und mehr Prozent belastet sind (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das
Glockenzeichen), Frau Abgeordnete, möchte ich Ihnen ausdrücklich sagen:
Das ist nicht wahr! Durch die Deckelungen, die wir einführen, werden abnehmend
15 Prozent „Deckel“ eingeführt bei den Abschlägen (Rufe bei der SPÖ: Redezeit!) und ein maximaler „Deckel“ von 10 Prozent.
(Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Herr Bundeskanzler,
ich bitte, die Redezeit zu beachten!
Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel (fortsetzend): Letzter Satz: Sie behaupten, dass
der Bundesbeitrag sinken wird. – Die Wahrheit ist: Das stimmt nicht. Im
Jahr 2000 waren es 10 Milliarden € (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), im Jahr 2006 werden es
12 Milliarden €, im Jahr 2012 18 Milliarden €, im
Jahr 2022 24 Milliarden € sein. Ihr Misstrauen ist daher
absolut nicht gerechtfertigt! (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger
zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der
zu berichtigenden Behauptung.
14.43
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundeskanzler! Es ist
mir in der kurzen Zeit leider nicht möglich, all Ihre Behauptungen tatsächlich
zu berichtigen. Ich beginne am Anfang, damit, was Sie in Ihrer Einführungsrede
gesagt haben.
Herr
Bundeskanzler, Sie haben gesagt, Personen mit langer Versicherungsdauer unter
besonders belastenden Arbeitsbedingungen erhalten die Möglichkeit einer neuen
vorzeitigen Alterspension, die ins Dauerrecht übernommen wird. – Das ist
unrichtig!
Herr
Bundeskanzler! Diese Regelung wird nicht ins Dauerrecht übernommen, sondern
gilt, wie der Entwurf und die Erläuterungen auch eindeutig besagen, bis zum
Jahr 2019. Sie kann wegen des Bundesverfassungsgesetzes über das
unterschiedliche Pensionsalter gar nicht ins Dauerrecht übernommen werden. Es
ist Übergangsrecht, das Sie hier neu schaffen.
Sie haben weiters
in Ihrer jetzigen Rede behauptet, dass es eine Harmonisierung bei den Politikerpensionen
geben soll. – Das ist unrichtig.
Herr
Bundeskanzler! Die Steigerungsbeträge, die Sie bei den Politikerpensionen
vorsehen, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Politikerpensionen auf
Grund eines völlig anderen Rechtsanspruches zuerkannt werden und
Steigerungsbeträge von 6 Prozent bei den Abgeordnetenpensionen
beziehungsweise 12,5 Prozent pro Jahr enthalten. Daher kann es keine
Harmonisierung bei den Politikerpensionen geben, die gerechtfertigt wäre. Nur
durch die Abschaffung der Politikerpensionen wäre diese Gerechtigkeit
herstellbar.
Herr
Bundeskanzler! Sie haben weiters behauptet, dass es durch die Neuregelung zu
einer Bevorzugung der Frauen bei den Kindererziehungszeiten käme. – Das
ist unrichtig.
Herr Bundeskanzler! Es gibt nach wie vor eine Benachteiligung der Frauen bei den Kindererziehungszeiten gegenüber den Ersatzzeiten im Präsenzdienst. Ersatzzeiten im Präsenzdienst werden mit dem Durchschnittsgehalt angerechnet, Kindererziehungszeiten werden nur mit der