Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 85

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sein soll. Wir sind jenes Land innerhalb der Europäischen Union, das als letztes die Gleichzie­hung des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen vorsehen wird, und zwar im Jahr 2028. (Abg. Mag. Lunacek: Die Einkommensschere ...!) Behaupten Sie daher nicht, dass wir mit dieser Maßnahme, die an der Ungleichbehandlung, an der positiven Diskriminierung sozu­sagen, der Bevorzugung der Frauen überhaupt nichts ändert, internationales Recht verletzen. In diesem Punkt ist Ihr Misstrauen absolut nicht gerechtfertigt, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)

Da Sie Ihr Misstrauen damit begründen (Rufe bei den Grünen: Redezeit!), dass künftige Generationen mit Einkommenseinbußen von 40 und mehr Prozent belastet sind (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen), Frau Abgeordnete, möchte ich Ihnen ausdrück­lich sagen: Das ist nicht wahr! Durch die Deckelungen, die wir einführen, werden abnehmend 15 Prozent „Deckel“ eingeführt bei den Abschlägen (Rufe bei der SPÖ: Redezeit!) und ein maximaler „Deckel“ von 10 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.)


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Bundeskanzler, ich bitte, die Redezeit zu beachten!


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (fortsetzend): Letzter Satz: Sie behaupten, dass der Bundesbeitrag sinken wird. – Die Wahrheit ist: Das stimmt nicht. Im Jahr 2000 waren es 10 Mil­liarden € (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), im Jahr 2006 werden es 12 Milliarden €, im Jahr 2012 18 Milliarden €, im Jahr 2022 24 Milliarden € sein. Ihr Misstrauen ist daher absolut nicht gerechtfertigt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wieder­gabe der zu berichtigenden Behauptung.

14.43


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundeskanzler! Es ist mir in der kurzen Zeit leider nicht möglich, all Ihre Behauptungen tatsächlich zu berichtigen. Ich beginne am Anfang, damit, was Sie in Ihrer Einführungsrede gesagt haben.

Herr Bundeskanzler, Sie haben gesagt, Personen mit langer Versicherungsdauer unter beson­ders belastenden Arbeitsbedingungen erhalten die Möglichkeit einer neuen vorzeitigen Alters­pension, die ins Dauerrecht übernommen wird. – Das ist unrichtig!

Herr Bundeskanzler! Diese Regelung wird nicht ins Dauerrecht übernommen, sondern gilt, wie der Entwurf und die Erläuterungen auch eindeutig besagen, bis zum Jahr 2019. Sie kann wegen des Bundesverfassungsgesetzes über das unterschiedliche Pensionsalter gar nicht ins Dauer­recht übernommen werden. Es ist Übergangsrecht, das Sie hier neu schaffen.

Sie haben weiters in Ihrer jetzigen Rede behauptet, dass es eine Harmonisierung bei den Politi­kerpensionen geben soll. – Das ist unrichtig.

Herr Bundeskanzler! Die Steigerungsbeträge, die Sie bei den Politikerpensionen vorsehen, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Politikerpensionen auf Grund eines völlig anderen Rechtsanspruches zuerkannt werden und Steigerungsbeträge von 6 Prozent bei den Abgeord­netenpensionen beziehungsweise 12,5 Prozent pro Jahr enthalten. Daher kann es keine Harmonisierung bei den Politikerpensionen geben, die gerechtfertigt wäre. Nur durch die Ab­schaffung der Politikerpensionen wäre diese Gerechtigkeit herstellbar.

Herr Bundeskanzler! Sie haben weiters behauptet, dass es durch die Neuregelung zu einer Bevorzugung der Frauen bei den Kindererziehungszeiten käme. – Das ist unrichtig.

Herr Bundeskanzler! Es gibt nach wie vor eine Benachteiligung der Frauen bei den Kinder­erziehungszeiten gegenüber den Ersatzzeiten im Präsenzdienst. Ersatzzeiten im Präsenzdienst werden mit dem Durchschnittsgehalt angerechnet, Kindererziehungszeiten werden nur mit der


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