men. Auch die
Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten konnte durch
Staatssekretärin Ursula Haubner verhandelt und erreicht werden.
Erst seit der
Regierungsbeteiligung der FPÖ wurde es möglich, dass Kindererziehungszeiten als
pensionsbegründend angerechnet werden. 18 Monate waren dies bisher, in
Zukunft werden es 24 Monate sein, was bedeutet, dass eine Frau, die zwei
Kinder hat, sie geboren und erzogen hat, statt 180 Monate Erwerbstätigkeit
nur noch 132 Monate erwerbstätig sein muss. Das bringt einen großen
Vorteil gerade für jene Frauen, die keine durchgehende Erwerbskarriere haben,
und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenvorsorge, in Richtung
Absicherung von Frauen im Alter.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Dass es einen verbesserten Gesetzentwurf gibt, ist einzig der
Umsicht und sozialen Kompetenz des Vizekanzlers Herbert Haupt und der
Staatssekretärin Ursula Haubner zu verdanken. (Beifall bei den
Freiheitlichen. – Widerspruch der Abg. Dr. Fekter.)
Auch wenn die ÖVP
ursprünglich kein allzu großes Interesse an maßgeblichen Verbesserungen hatte (Abg. Dr. Fekter: Nein, nein! Die ÖVP auch!), ist es uns Freiheitlichen
gelungen, Verbesserungen für die Frauen zu erreichen. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
16.09
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr
Frau Abgeordnete Csörgits. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf
5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.09
Abgeordnete
Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Staatssekretärin! Es ist schon sehr verwunderlich, dass zwar heute auf
Wunsch des Herrn Bundeskanzlers eine Aussprache zur so genannten
Pensionssicherungsreform stattfindet, die Regierungsbank aber verwaist ist. Das
zeigt die Wertigkeit, die diese Bundesregierung derart gravierenden Maßnahmen
beimisst. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mandak.)
Man überlegt
Reformen, von denen die Mehrheit der Bevölkerung betroffen ist, und man verlangt
einen Dialog. Zu einem Dialog gehören aber immer mindestens zwei – aber
dann ist die entscheidende Person genauso wie der Herr Vizekanzler, aber auch
die Frauenministerin nicht anwesend. Das zeigt die Wertigkeit, die diese
Regierung dieser Pensionsreform und vor allem den Ausmaßen dieser Reform
beimisst. (Abg. Dr. Spindelegger: Der Bundeskanzler war so lange
anwesend!)
Wir haben uns
heute schon vom Herrn Bundeskanzler, vom Herrn Vizekanzler und auch von meiner
Vorrednerin anhören dürfen, wie ach so frauenfreundlich diese Bundesregierung
ist und dass man angeblich noch Verbesserungen und Korrekturen angebracht hat.
Ich bestreite, dass diese Bundesregierung so frauenfreundlich ist, denn wäre
sie so frauenfreundlich, dann hätte auch der Erstentwurf nicht so aussehen
dürfen, wie er ausgesehen hat. Dieser Entwurf war extrem frauenfeindlich! (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es hat
interessanterweise auch sehr lange gedauert, bis diese Bundesregierung
draufgekommen ist, dass es darin ganz schöne Grausamkeiten für die Frauen
gibt. Das hat sehr lange gedauert. So hat zum Beispiel Frau Bundesministerin
Rauch-Kallat anlässlich einer Sendung des „Report“ im April, als man ihr die
Frage gestellt hat, ob denn die Pensionspläne gerecht seien, gesagt: Mit dieser
Frage habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt.
Man braucht keine
Pensionsmathematikerin zu sein, man braucht sich nur einmal die Lebensverläufe
von Frauen anzuschauen, dann weiß man ganz genau, dass die Anhebung des Durchrechnungszeitraumes
ohne Rahmenbedingungen, ohne einen Aufwertungsfaktor gerade die Frauen trifft,
nämlich jene Frauen trifft, die nach wie vor noch immer berufsbedingte Pausen
haben, genau jene Frauen trifft, die in atypischer Beschäftigung sind –
die übrigens dank Ihrer Politik in diesem Land extrem stark zugenommen hat. (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Aber freiwillig!)