Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 106

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men. Auch die Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten konnte durch Staatssekretärin Ursula Haubner verhandelt und erreicht werden.

Erst seit der Regierungsbeteiligung der FPÖ wurde es möglich, dass Kindererziehungszeiten als pensionsbegründend angerechnet werden. 18 Monate waren dies bisher, in Zukunft werden es 24 Monate sein, was bedeutet, dass eine Frau, die zwei Kinder hat, sie geboren und erzogen hat, statt 180 Monate Erwerbstätigkeit nur noch 132 Monate erwerbstätig sein muss. Das bringt einen großen Vorteil gerade für jene Frauen, die keine durchgehende Erwerbskarriere haben, und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenvorsorge, in Richtung Absicherung von Frauen im Alter.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es einen verbesserten Gesetzentwurf gibt, ist einzig der Umsicht und sozialen Kompetenz des Vizekanzlers Herbert Haupt und der Staatssekretärin Ur­sula Haubner zu verdanken. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch der Abg. Dr. Fekter.)

Auch wenn die ÖVP ursprünglich kein allzu großes Interesse an maßgeblichen Verbesserungen hatte (Abg. Dr. Fekter: Nein, nein! Die ÖVP auch!), ist es uns Freiheitlichen gelungen, Verbes­serungen für die Frauen zu erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Abgeordnete Csörgits. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.09


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es ist schon sehr verwunderlich, dass zwar heute auf Wunsch des Herrn Bundeskanzlers eine Aussprache zur so genannten Pensionssicherungsreform stattfindet, die Regierungsbank aber verwaist ist. Das zeigt die Wertigkeit, die diese Bundesregierung derart gravierenden Maßnah­men beimisst. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mandak.)

Man überlegt Reformen, von denen die Mehrheit der Bevölkerung betroffen ist, und man ver­langt einen Dialog. Zu einem Dialog gehören aber immer mindestens zwei – aber dann ist die entscheidende Person genauso wie der Herr Vizekanzler, aber auch die Frauenministerin nicht anwesend. Das zeigt die Wertigkeit, die diese Regierung dieser Pensionsreform und vor allem den Ausmaßen dieser Reform beimisst. (Abg. Dr. Spindelegger: Der Bundeskanzler war so lange anwesend!)

Wir haben uns heute schon vom Herrn Bundeskanzler, vom Herrn Vizekanzler und auch von meiner Vorrednerin anhören dürfen, wie ach so frauenfreundlich diese Bundesregierung ist und dass man angeblich noch Verbesserungen und Korrekturen angebracht hat. Ich bestreite, dass diese Bundesregierung so frauenfreundlich ist, denn wäre sie so frauenfreundlich, dann hätte auch der Erstentwurf nicht so aussehen dürfen, wie er ausgesehen hat. Dieser Entwurf war extrem frauenfeindlich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es hat interessanterweise auch sehr lange gedauert, bis diese Bundesregierung draufgekom­men ist, dass es darin ganz schöne Grausamkeiten für die Frauen gibt. Das hat sehr lange gedauert. So hat zum Beispiel Frau Bundesministerin Rauch-Kallat anlässlich einer Sendung des „Report“ im April, als man ihr die Frage gestellt hat, ob denn die Pensionspläne gerecht seien, gesagt: Mit dieser Frage habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt.

Man braucht keine Pensionsmathematikerin zu sein, man braucht sich nur einmal die Lebens­verläufe von Frauen anzuschauen, dann weiß man ganz genau, dass die Anhebung des Durch­rechnungszeitraumes ohne Rahmenbedingungen, ohne einen Aufwertungsfaktor gerade die Frauen trifft, nämlich jene Frauen trifft, die nach wie vor noch immer berufsbedingte Pausen haben, genau jene Frauen trifft, die in atypischer Beschäftigung sind – die übrigens dank Ihrer Politik in diesem Land extrem stark zugenommen hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Aber freiwillig!)

 


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