Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 127

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetz auch in dritter Lesung zustim­men, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 64 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

 

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (24 der Beilagen): Bundesge­setz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessord­nung, des Gerichtsgebührengesetzes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 (47 der Beilagen)


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter mit einer freiwilligen Redezeitbe­schränkung von 6 Minuten. – Liebe Frau Abgeordnete, sprechen Sie zu uns!

17.41


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine werten Damen und Herren! Ich bin sehr stolz darauf, dass wir heute dieses Mediations-Gesetz beschließen werden, weil wir damit eine Pionierleistung erbringen. Wir hatten keinerlei Möglichkeiten, uns zu erkundigen, wie andere Länder das machen, denn wir sind Vorreiter in Sachen Mediation.

„Mediation“ ist ein Begriff, der in weiten Teilen der Bevölkerung noch gar nicht bekannt ist. Da­her haben wir eine Definition in das Gesetz aufgenommen, die ich nun vorlesen möchte:

„Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich aus­gebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwi­schen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwor­tete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“ – Zitatende.

Es ist so, dass der Zivilprozess, der eigentlich für Konfliktlösungen und Entscheidungen da ist, Jahrhunderte alt ist. Wenn wir uns am römischen Recht orientieren, dann ist er sogar Jahr­tausende alt. Die Mediation ist ein ganz neues und junges Institut, das wir erstmalig nach einem Pilotversuch und nach Begleitforschung in das Eherecht und das Kindschaftsrechts-Änderungs­gesetz als Rechtsinstitut aufgenommen haben. Jetzt schaffen wir das dazugehörige Berufsrecht sowie Rahmenbedingungen für das Verfahren.

Wir schränken in diesem Gesetz zwar die Gültigkeit beziehungsweise den Regelungsbereich auf Zivilrechtsmaterien ein, ich glaube aber, dass es starke Effekte weit über den Zivilrechts­bereich hinaus geben wird.

Ich kann mir auch vorstellen, dass wir die Mediation in anderen Bereichen verstärkt einsetzen. Denken Sie an das Nachbarrecht, wo ja Konfliktparteien oft jahrelang keine Gesprächsbasis finden! Oder denken Sie an die Wirtschaftsmediation oder neuerdings beispielsweise auch an die Mediation bei Konflikten zwischen Vermieter und Mieter, wenn es konkret in strittigen


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