Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetz auch in dritter Lesung zustimmen,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf
ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich kommen
wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 64 der
Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
5. Punkt
Bericht des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (24 der Beilagen): Bundesgesetz über Mediation in
Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über
Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung,
des Gerichtsgebührengesetzes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001
(47 der Beilagen)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zum 5. Punkt
der Tagesordnung.
Auf eine mündliche
Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
hat sich Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter mit einer freiwilligen
Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Liebe Frau Abgeordnete,
sprechen Sie zu uns!
17.41
Abgeordnete
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine werten Damen und Herren!
Ich bin sehr stolz darauf, dass wir heute dieses Mediations-Gesetz beschließen
werden, weil wir damit eine Pionierleistung erbringen. Wir hatten keinerlei
Möglichkeiten, uns zu erkundigen, wie andere Länder das machen, denn wir sind
Vorreiter in Sachen Mediation.
„Mediation“ ist
ein Begriff, der in weiten Teilen der Bevölkerung noch gar nicht bekannt ist.
Daher haben wir eine Definition in das Gesetz aufgenommen, die ich nun
vorlesen möchte:
„Mediation ist
eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich
ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die
Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine
von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“ –
Zitatende.
Es ist so, dass
der Zivilprozess, der eigentlich für Konfliktlösungen und Entscheidungen da
ist, Jahrhunderte alt ist. Wenn wir uns am römischen Recht orientieren, dann
ist er sogar Jahrtausende alt. Die Mediation ist ein ganz neues und junges
Institut, das wir erstmalig nach einem Pilotversuch und nach Begleitforschung
in das Eherecht und das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz als Rechtsinstitut
aufgenommen haben. Jetzt schaffen wir das dazugehörige Berufsrecht sowie
Rahmenbedingungen für das Verfahren.
Wir schränken in
diesem Gesetz zwar die Gültigkeit beziehungsweise den Regelungsbereich auf
Zivilrechtsmaterien ein, ich glaube aber, dass es starke Effekte weit über den
Zivilrechtsbereich hinaus geben wird.
Ich kann mir auch vorstellen, dass wir die Mediation in anderen Bereichen verstärkt einsetzen. Denken Sie an das Nachbarrecht, wo ja Konfliktparteien oft jahrelang keine Gesprächsbasis finden! Oder denken Sie an die Wirtschaftsmediation oder neuerdings beispielsweise auch an die Mediation bei Konflikten zwischen Vermieter und Mieter, wenn es konkret in strittigen