Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim,
Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über
die Regierungsvorlage (40 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 –
UrhG-Nov 2003) – 51 der Beilagen
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In
Art. I soll nach Ziffer 20 folgende Ziffer 20a eingefügt werden:
„20a. Nach
§ 45 Abs. 3 sind folgende § 45 Abs. 4 und Abs. 5
einzufügen:
‚(4) Mit der
Vervielfältigung darf erst begonnen werden, wenn die Absicht, von der
Berechtigung nach Absatz 1 Gebrauch zu machen, dem Urheber oder, wenn sein
Wohnort oder Aufenthaltsort unbekannt ist, dem Inhaber des ausschließlichen
Nutzungsrechts durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt worden ist und seit
Absendung des Briefes zwei Wochen verstrichen sind. Ist auch der Wohnort oder
Aufenthaltsort des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts unbekannt, so
kann die Mitteilung durch Veröffentlichung im ‚Amtsblatt der Wiener Zeitung‛ bewirkt werden.
(5) Die
Verständigung gem. Abs. 4 kann auch durch elektronische (per E-Mail)
erfolgen. Die näheren Bestimmungen einer solchen elektronischen Verständigung
hat der Bundesminister für Justiz per Verordnung festzulegen.‛“
2. In
Art. I soll nach Ziffer 39 folgende Ziffer 39a eingefügt werden:
„39a. § 69
Abs. 1 hat zu lauten:
‚(1) Die
Verwertungsrechte der in § 66 Abs. 1 genannten Personen, die an den
zum Zweck der Herstellung eines gewerbsmäßig hergestellten Filmwerks oder
anderen kinematographischen Erzeugnisses vorgenommenen Vorträgen oder
Aufführungen in Kenntnis dieses Zwecks mitgewirkt haben, stehen dem Inhaber
des Unternehmens (Filmhersteller beziehungsweise Hersteller) zu. Die
gesetzlichen Vergütungsansprüche dieser Personen stehen ihnen und dem Filmhersteller
beziehungsweise Hersteller je zur Hälfte zu, soweit sie nicht unverzichtbar sind
und der Filmhersteller beziehungsweise Hersteller mit diesen Personen nichts
anderes vereinbart hat.‘“
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé zu
Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
20.06
Abgeordnete
Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen
und Herren! Es ist heute schon mehrfach von meinen Vorrednern darauf
hingewiesen worden, dass es sich bei der Vorlage, über die wir heute sprechen,
um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt.
Wir haben diese
EU-Richtlinie umzusetzen. Deshalb sind verschiedene Anregungen und Wünsche,
die im Begutachtungsverfahren an alle Klubs herangetragen worden sind, nicht
berücksichtigt worden.
Man kann auch, finde ich, nicht sagen, dass es eine verunglückte Reform ist, denn wir haben bei den Beratungen vereinbart – Sie, Frau Glawischnig, waren nicht anwesend, aber einer Ihrer Klubmitarbeiter war dabei –, eine Enquete abzuhalten, bei der wir über die verschiedensten