zugesagt wurden.
Und das, meine Damen und Herren, ist durchaus auch im Interesse der Künstler (Abg. Öllinger:
Die Kopierschutzeinrichtungen verstoßen teilweise gegen internationale
Normen! So schaut es aus!), damit
nämlich die Künstler, die Verträge mit diesen großen Firmen und Unternehmungen
haben, auch zu ihren Tantiemen und zu ihrem Geld kommen.
Meine Damen und
Herren! Ich bin froh darüber, dass wir diese Maßnahme heute beschließen, denn
wir kommen damit meiner Meinung nach den Interessen der Künstler und den
Interessen der Konsumenten einen Schritt näher. (Abg. Öllinger: Sie machen
nur Sony und Microsoft die Mauer!)
Herr Kollege
Öllinger, wir zwei machen uns das nachher in den Couloirs aus, denn Sie wissen
ganz genau (Abg. Öllinger: Dann ist es zu spät!), dass wir heute gar nicht anders können, als diese von der
EU auferlegte Maßnahme zu beschließen. Wir von der ÖVP tun das gerne, weil es
notwendig ist, und zwar im Interesse derer, die Sie zu schützen vorgeben.
In diesem Sinne,
meine Damen und Herren, bitte ich alle, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. –
Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
20.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort
gemeldet.
20.20
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr
Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende
Urheberrechtsgesetz-Novelle ist angeblich eine Anpassung an EU-Richtlinien, und
das ist sie auch in weiten Teilen. Dennoch muss ich feststellen: Herr Minister,
da haben Sie sich aber nicht recht viel einfallen lassen! In der Info zu dieser
Richtlinie steht nämlich Folgendes – das sage ich Ihnen, und Sie werden es
wahrscheinlich auch gelesen haben, das hoffe ich zumindest –:
„Die
Mitgliedstaaten sollten in jedem Fall alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
um für Personen mit Behinderungen, die ihnen die Nutzung der Werke selbst
erschweren, den Zugang zu diesen Werken zu erleichtern, und dabei ihr besonderes
Augenmerk auf zugängliche Formate richten.“
Das ist die
Vorgabe der EU, die Sie haben, Herr Minister, und diese Vorgabe haben Sie nicht
erfüllt. (Abg. Dr. Fekter: Freilich! § 42!) Genau, dort
hätte es erfüllt werden sollen! Sie hätten nur den § 45c aus der
deutschen Regelung abzuschreiben brauchen, dann hätte es auch gestimmt. Nur
haben Sie das nicht getan, und das ist Ihr Problem. (Heiterkeit und Beifall
bei den Grünen.) Das ist Ihr großes Problem, Frau Fekter. Ich bin nur froh,
dass Ihnen in den letzten Minuten noch eingefallen ist (Abg. Öllinger:
Lesen! Denken! Handeln! Abschreiben!), dass hinter dem Begriff „Behinderte“
auch Menschen stehen, und dass Sie jetzt bereit sind, zu dem Begriff „behinderte“ zumindest „Personen“
dazuzuschreiben. Es ist ohnehin irgendwie eine traurige Geschichte, wenn man
das noch nicht weiß, aber bitte!
Auch für Sie
dauert das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung jetzt schon vier Monate,
aber Sie haben erst jetzt begriffen, dass „Menschen“ und „Behinderung“ eigentlich
ein gemeinsamer Begriff ist und „Behinderte“
allein für alles stehen kann. Daran sieht man wieder einmal, wie intensiv Sie
sich mit der Thematik auseinander setzen, und daran sieht man auch, dass wir behinderte Menschen nicht als Menschen
gesehen werden, sondern einfach nur als Behinderte,
und damit hat es sich schon. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Nein, damit hat es sich nicht!)
Damit hat es sich gehabt, denn schauen Sie sich bitte an, was in Ihrer Regierungsvorlage drinsteht. Da steht: „§ 42d Behinderte“. Aus! (Abg. Dr. Fekter: Und darum haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht!) Ja, genau, weil Sie jetzt, nach vier Monaten, doch kapiert haben, dass hinter „Behinderten“ auch Menschen stehen. Das habe ich ja gesagt, und Sie haben mir