Ich glaube, dass
das eigentlich etwas Vernünftiges ist. Ich kann mit der Eins-zu-eins-Geschwindigkeit
eine Kopie für meinen Privatgebrauch anfertigen. (Abg. Öllinger: Warum, glauben Sie, dass Sony den Kopierschutz
einbaut? – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Aber ich kann das nicht mit 8-facher oder
32-facher Geschwindigkeit tun, was es mir ermöglichen würde, innerhalb ganz
kurzer Zeit viele Kopien anzufertigen (Abg. Öllinger: Das Gesetz nimmt nicht auf die Geschwindigkeit Bezug!) und
diese allenfalls auch noch illegal zu verkaufen, wie es leider geschieht. Das
geht nicht! (Abg. Öllinger: Das
ist ja jetzt verboten!) Nein, es ist erlaubt, es ist möglich (Abg. Öllinger: Mit einmaliger
Geschwindigkeit!), mit einfacher Geschwindigkeit gibt es keinen Kopierschutz,
auf keiner einzigen CD. Der Kopierschutz ist nur wirksam für Kopieren mit
höherer Geschwindigkeit. Das sollte man eigentlich wissen, wenn man Anträge
stellt und darüber spricht. (Abg. Öllinger:
Dann fragen Sie ...!) – Das ist einmal Punkt eins.
Punkt zwei: Es ist
mir auch ein Anliegen, auf etwas einzugehen, was Frau Glawischnig gesagt hat.
Es geht hier nämlich nicht nur um das Kopieren von Musik-CDs, sondern
insbesondere auch darum, Software-Raubkopien zu verhindern. Da haben Sie von
einer bedauerlichen Marktkonzentration gesprochen. Ich habe im Zuge dieses
Wahlkampfes und der anschließenden Regierungsbildung das minder große
Vergnügen gehabt, den Abschnitt der Grünen über die Vorhaben in diesem Bereich
zu lesen. Da steht zu meinem größten Bedauern drin, dass die Grünen der
Überzeugung sind, dass Free Software, Linux, für alle Anwendungen querbeet
durch den Gemüsegarten der ideale Standard sei. Es werden in Ihrem Programm
auch „Free Software“, „kostenlose Software“, der Begriff „Open Source“, alles
kunterbunt durcheinander gemischt und falsch verwendet. Grundsätzlich ist es
aber schon von großer Bedeutung, zu wissen, dass Free Software, Open Source
und Microsoft drei völlig unterschiedliche Dinge sind, mit denen man sehr
sorgfältig umgehen muss.
Ich habe leider
nicht die Zeit, das jetzt vertiefend darzustellen, gehe aber davon aus, dass
wir uns auch damit noch eingehend beschäftigen werden. Darauf freue ich mich
besonders, das halte ich für noch wichtiger als die heutige Debatte. – Danke.
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.29
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
20.29
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese
Vorgänge rund um die Urheberrechtsgesetz-Novelle sind manchmal schon sehr
eigenartig. Im „Standard“ vom 11. April wird das recht gut
beschrieben – ich zitiere –:
„Wenn der
gemeinhin träge Gesetzgeber den Beschleunigungsgang einlegt, ist Argwohn angesagt –
eine eherne Regel, die sich auch im Fall der Urheberrechtsnovelle
bestätigt: ...“
Es ist wirklich
so, dass die an den Tag gelegte Eile einen ganz reellen Hintergrund hat. Noch
im Sommer 2002 sollte nicht nur die EU-Richtlinie in das österreichische
Recht implementiert werden, sondern es waren im ursprünglichen Entwurf auch
einige dringend notwendige Modernisierungen des österreichischen
Urheberrechts enthalten. Sie waren wichtig, denn sie sollten dem besseren
Schutz der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler dienen und zur gerechten Entlohnung
von kreativer Leistung beitragen. In diesem Entwurf gab es noch den bereits
erwähnten „Bestseller-Paragraphen“, die Zweckübertragungstheorie und die
Unwirksamkeit der Erteilung von Werknutzungsbewilligungen und
Werknutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten. Mit diesen drei Bestimmungen
wären die Rechte der KünstlerInnen gestärkt worden, und wir hätten damit auch
Rechte im österreichischen Rechtsbestand verankert, die international schon
eine Selbstverständlichkeit sind.
Doch davon ist in
der jetzt vorliegenden Novelle nichts mehr übrig geblieben. Offensichtlich hat
die Regierung Angst vor der eigenen Courage bekommen. Das österreichische
Urheberrecht bleibt weiterhin defizitär. Es ist schon erstaunlich: Man
verweigert die Diskussion. Es wird eine Enquete angekündigt, dann aber vertagt.
Ein fairer Interessenausgleich zwischen Kreativen, Konsumenten und der
Wirtschaft scheint nicht wichtig zu sein.