Es stellt sich
zwar nachträglich heraus, dass sie freigesprochen werden, aber enthoben sind
sie schon.
Wir haben gesagt,
wenn die ganze Novelle unter dem Aspekt EU-Anpassung steht, dann schauen wir
uns an, wie das in der EU geregelt ist. Das Ergebnis war: Wir nehmen da mit dem
Bankwesengesetz in Österreich eine Sonderstellung ein. Es gibt kein EU-Land,
das ebenfalls die Unschuldsvermutung für Geschäftsführer von Banken sozusagen
zur Seite schiebt und sagt, sie seien in jedem Fall sofort ihres Amtes zu entheben.
Wir haben jetzt
eine Formulierung gefunden, die in der EU üblich ist; also auch mit dieser Regelung
rückt unser Bankwesengesetz mehr in Richtung Europa. Wir stellen ausschließlich
auf die persönliche Zuverlässigkeit ab. Das heißt, die
Finanzmarktaufsicht hat zu prüfen, ob die persönliche Zuverlässigkeit der
Geschäftsführer gegeben ist – ja oder nein. Damit besteht auch ein
gewisser Spielraum für die Finanzmarktaufsicht als oberstes Kontrollorgan
unseres Geld- und Kreditapparates.
Meine Damen und Herren!
Das war’s schon. Ich sage es noch einmal: Das ist eine Novelle, mit der, wie
ich glaube, der Finanzplatz Österreich noch ein Stückchen in Richtung Europa
rückt und noch mehr an Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit
gewinnt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.54
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
20.54
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Meine Damen und Herren!
Hohes Haus! Es ist gleich 21 Uhr, eine vorgeschrittene Stunde, und dies
ist nicht der Zeitpunkt, Dinge, bei denen es um das Ansehen des
österreichischen Kreditapparates geht, in einer Husch-Pfusch-Aktion des
Nachtens zu regeln. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir anfangen,
Gesetzgebung aus Anlassfällen, die wenige Personen betrifft, durchzupeitschen,
um etwas zu erreichen, wird das Gegenteil passieren: Dies wird dem Ansehen und
damit letztlich auch der Qualität des Finanzplatzes Österreich nicht helfen,
sondern diesen schädigen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
Herr Abgeordneter
Stummvoll! Wir hatten ja vorher nur kurz Zeit, das Problem anzusprechen: Es ist
ja nicht so, dass die Opposition nicht bereit wäre, in diesen Fragen einen
ordnungsgemäßen Dialog zu führen, und es ist ja nicht so, dass sich die
Person, die die Probleme ausgelöst hat, nicht in diesem Hause befindet. Es
sind ein Rechtsanwalt und seine Anwaltskanzlei, die geglaubt haben, Politik zum
Schaden der Banken machen zu müssen! – Wo ist er denn überhaupt? (Der Redner weist auf den leeren Platz von
Bundesminister Dr. Böhmdorfer auf der Regierungsbank.) – Weg ist er!
Aber wer am Ende
des Tages dann um seine Rechte umfällt, meine Damen und Herren, sind jene, die
berechtigte Ansprüche haben, sofern Kreditzinsen nicht ordnungsgemäß berechnet
oder sofern Sparbuchzinsen nicht ordnungsgemäß gutgeschrieben wurden, und
keinen entsprechenden Ausgleich erhalten.
Wir hätten uns für
diesen Teil eine Lösung vorgestellt, die für beide Seiten die notwendige Klarheit
gebracht hätte. Ich sage nur: Wenn Sie heute mittels des Abänderungsantrages zu
dieser sinnvollen Änderung im Bankwesengesetz eine Anlassgesetzgebung machen,
die noch dazu verfassungsrechtlich deswegen bedenklich ist, weil Sie in
Wirklichkeit der Finanzmarktaufsicht eine Verordnungsermächtigung zukommen
lassen, die Sie einem Minister, aber nicht einer nachgeordneten selbständigen
Einrichtung zukommen lassen können, dann begeben Sie sich auf ein dünnes Eis.
Opfer könnten nachher genau jene Institute sein, die wir in ihrem Ansehen eigentlich schützen wollen. Es ist kein Problem, dass bei der ordnungsgemäßen Geldverwahrung strenge Richt-