Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 177

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Es stellt sich zwar nachträglich heraus, dass sie freigesprochen werden, aber enthoben sind sie schon.

Wir haben gesagt, wenn die ganze Novelle unter dem Aspekt EU-Anpassung steht, dann schau­en wir uns an, wie das in der EU geregelt ist. Das Ergebnis war: Wir nehmen da mit dem Bank­wesengesetz in Österreich eine Sonderstellung ein. Es gibt kein EU-Land, das ebenfalls die Unschuldsvermutung für Geschäftsführer von Banken sozusagen zur Seite schiebt und sagt, sie seien in jedem Fall sofort ihres Amtes zu entheben.

Wir haben jetzt eine Formulierung gefunden, die in der EU üblich ist; also auch mit dieser Re­ge­lung rückt unser Bankwesengesetz mehr in Richtung Europa. Wir stellen ausschließlich auf die persönliche Zuverlässigkeit ab. Das heißt, die Finanzmarktaufsicht hat zu prüfen, ob die per­sönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsführer gegeben ist – ja oder nein. Damit besteht auch ein gewisser Spielraum für die Finanzmarktaufsicht als oberstes Kontrollorgan unseres Geld- und Kreditapparates.

Meine Damen und Herren! Das war’s schon. Ich sage es noch einmal: Das ist eine Novelle, mit der, wie ich glaube, der Finanzplatz Österreich noch ein Stückchen in Richtung Europa rückt und noch mehr an Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit gewinnt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Matz­netter. – Bitte.

20.54


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist gleich 21 Uhr, eine vorgeschrittene Stunde, und dies ist nicht der Zeitpunkt, Dinge, bei denen es um das Ansehen des österreichischen Kreditapparates geht, in einer Husch-Pfusch-Aktion des Nachtens zu regeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir anfangen, Gesetzgebung aus Anlassfällen, die wenige Personen betrifft, durchzu­peitschen, um etwas zu erreichen, wird das Gegenteil passieren: Dies wird dem Ansehen und da­mit letztlich auch der Qualität des Finanzplatzes Österreich nicht helfen, sondern diesen schä­digen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Stummvoll! Wir hatten ja vorher nur kurz Zeit, das Problem anzusprechen: Es ist ja nicht so, dass die Opposition nicht bereit wäre, in diesen Fragen einen ordnungsge­mäßen Dia­log zu führen, und es ist ja nicht so, dass sich die Person, die die Probleme ausge­löst hat, nicht in diesem Hause befindet. Es sind ein Rechtsanwalt und seine Anwaltskanzlei, die geglaubt haben, Politik zum Schaden der Banken machen zu müssen! – Wo ist er denn überhaupt? (Der Redner weist auf den leeren Platz von Bundesminister Dr. Böhmdorfer auf der Regierungsbank.) – Weg ist er!

Aber wer am Ende des Tages dann um seine Rechte umfällt, meine Damen und Herren, sind jene, die berechtigte Ansprüche haben, sofern Kreditzinsen nicht ordnungsgemäß berechnet oder sofern Sparbuchzinsen nicht ordnungsgemäß gutgeschrieben wurden, und keinen ent­spre­chenden Ausgleich erhalten.

Wir hätten uns für diesen Teil eine Lösung vorgestellt, die für beide Seiten die notwendige Klar­heit gebracht hätte. Ich sage nur: Wenn Sie heute mittels des Abänderungsantrages zu dieser sinnvollen Änderung im Bankwesengesetz eine Anlassgesetzgebung machen, die noch dazu ver­fassungsrechtlich deswegen bedenklich ist, weil Sie in Wirklichkeit der Finanzmarktaufsicht eine Verordnungsermächtigung zukommen lassen, die Sie einem Minister, aber nicht einer nach­geordneten selbständigen Einrichtung zukommen lassen können, dann begeben Sie sich auf ein dünnes Eis.

Opfer könnten nachher genau jene Institute sein, die wir in ihrem Ansehen eigentlich schützen wollen. Es ist kein Problem, dass bei der ordnungsgemäßen Geldverwahrung strenge Richt-


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