linien gelten.
Auch für meinen Beruf, für Anwälte, für Notare und ähnliche Professionen gibt
es sehr strenge Vorschriften, und ich meine, dass es keinen Anlass gibt, das zu
ändern. Was man vielleicht ändern sollte, wäre die Besetzung des
Justizministeriums. Das wäre dringender! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und
Herren! Ich möchte die restliche Redezeit noch für ein paar Worte zu den Grundsätzen
der Identifizierungspflicht verwenden.
Wir haben im
Finanzausschuss auch über dieses Thema sehr lange diskutiert, wir haben auch
hinsichtlich der Klarstellung besprochen, dass die SPÖ so wie die anderen im
Hohen Haus vertretenen Parteien daran interessiert ist, dass Österreich nicht
in den Ruf eines Finanzplatzes gerät, wo Transaktionen im Bereich des Terrorismus
und der Drogengeldwäsche möglich sind und stattfinden.
Dieses Bekenntnis
dieses Hohen Hauses sollte für alle Bereiche gelten. Es sollte auch dann
gelten, wenn das Delikt vielleicht ein etwas geringeres ist.
Wir haben daher
hinsichtlich der Identifizierung darauf hingewiesen, dass wir uns wünschen würden,
dass auch Ausnahmebestimmungen, die in der jetzigen Vorlage immer noch
enthalten sind, wegfallen, insbesondere betreffend die jederzeit mögliche
Übertragung des Auftraggebers im Rahmen des Datensatzes der übertragenen
Gutschrift: Das ist technisch heute in Österreich kein Problem, und es besteht
kein Anlass, in diesem Bereich eine Ausnahmebestimmung zuzulassen.
Dennoch werden wir
diesem Gesetzesantrag zustimmen, und ich wiederhole nochmals: Es besteht kein
Anlass, zu Anlassgesetzgebung hier in diesem Hause ja zu sagen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
20.59
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
20.59
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Kollege Matznetter, ich habe Sie nicht ganz verstanden. Sie sind nicht
einverstanden mit dieser Regelung, die hier getroffen wurde, aber Sie haben
auch keinen Abänderungsvorschlag eingebracht. Sie hätten die Möglichkeit
gehabt, sich in dieser Form korrigierend bemerkbar zu machen, aber im Ausschuss
war davon auch sehr wenig zu hören. (Abg. Dr. Matznetter: Der
war nicht im Ausschuss, der Antrag!) – Aber heute hätten Sie
Gelegenheit gehabt, Ihre Wünsche und Begehrlichkeiten einzubringen. (Abg.
Dr. Wittmann: Haben Sie den Antrag überhaupt schon eingebracht?)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die Ursache für die Abänderung des Bankwesengesetzes
ist der Kampf gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung. Sie ist
eine sehr sinnvolle Maßnahme, mit der die gesetzlichen Regelungen an die
EU-Geldwäsche-Richtlinie angepasst und den Usancen der internationalen
Staatengemeinschaft Rechnung getragen wird. Es geht um verstärkte
Ausweispflicht für Kontoeröffnungen und Kontobewegungen: unter Berücksichtigung
bestimmter Ausnahmeregelungen und Ausnahmebestimmungen, etwa für Schüler, für
die Institution des Schulsparens und für Personen, die, wie Kollege Stummvoll
bereits angemerkt hat, so genannte bekannte Personen etwa im ländlichen Raum
sind, die auch entsprechende Seriosität aufweisen.
Weiters wurden drei der acht FATF-Sonderempfehlungen für die Kredit- und Finanzinstitute umgesetzt. Die restlichen fünf Sonderempfehlungen werden durch das Justizministerium nachjustiert werden. Die Finanzminister haben sich im ECOFIN-Rat dafür ausgesprochen, dass alle Mitgliedstaaten eine Konzessionspflicht für Geldgeschäfte einführen und nicht nur eine Registrierungspflicht veranlassen sollen. Dezidiert berücksichtigt werden auch die Wechselstuben. Das Wechselstubengeschäft, das auch bis 1994 so geregelt war, wird wieder als konzessionspflichtiges Bankgeschäft eingestuft. Das ermöglicht es der FMA, der Finanzmarktaufsicht, auch,