Maßnahmen zu
setzen, um Fehlentwicklungen und Missbrauch bei Wechselgeschäften künftig
hintanzuhalten.
Wir werden diesem
Antrag vorbehaltlos zustimmen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.02
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
21.02
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr
Finanzminister! – Fast so hoch (der Redner verstellt die Höhe des
Rednerpults) wie die Regierungsbarrikade am ersten Tag ihrer öffentlichen
Vorstellung! – Meinem Vorredner habe ich immer noch nicht ganz folgen
können: Er ist jetzt vorbehaltlos für etwas, was noch gar nicht eingebracht
ist, was Matznetter hätte abändern sollen, obwohl er es noch gar nicht wissen kann!
Das ist also die „Logik“, die da jetzt auf die Opposition losgelassen wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Geschätzter
Kollege Ikrath, dabei hätte es an dieser Stelle so schön harmonisch sein
können. Sie werden es noch oft genug erleben, gerade im Finanzausschuss, dass
wir sehr oft die Materien gemeinsam beschließen, und zwar einstimmig. Auch in
diesem Fall gilt das für den vorliegenden Grundantrag. Bei dem will ich mich
gar nicht weiter aufhalten. – Ich habe heute ohnehin schon einmal, zum
Missfallen von Klubobmann Molterer, meine Redezeit überschritten, umso kürzer
wollte ich jetzt sprechen. – Wir werden dem zustimmen. In der Geldwäschebekämpfung
waren wir in Österreich ohnehin noch nicht in überbordender Vorlage. Umso wichtiger
ist diese Sache; da sind wir uns ja alle einig.
Was den
Abänderungsantrag anlangt, den ich noch weniger kenne als Kollege
Matznetter – das liegt wahrscheinlich daran, dass wir die noch kleinere
Oppositionspartei sind und er bei uns noch gar nicht angelangt ist –, also
wenn Sie von uns jetzt erwarten, Kollege Stummvoll – obwohl es sehr
plausibel geklungen hat, aufs erste Hinhören zumindest –, dass wir da
jetzt irgendwie zustimmen könnten, ohne in irgendeiner Art und Weise
nachvollziehen zu können, welche vergleichbaren Regelungen es innerhalb der EU
gibt, das ist ein bisschen schwierig. Ich habe auch gar nicht das Gefühl
gehabt, dass Sie das wirklich erwartet haben. Ansonsten steht der Konsens nach
wie vor.
Das soll es auch
schon gewesen sein. – Kollege Ikrath, beim nächsten Tagesordnungspunkt werden
wir schon wieder einen einstimmigen Beschluss haben. So schön kann es hier
sein! (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Großruck: Noch ein paar
solche Reden und du darfst zu uns kommen!)
21.04
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Von der
Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister
Mag. Grasser. Ich erteile es ihm.
21.04
Bundesminister
für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit
dieser Vorlage haben wir die Materie Kampf gegen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung auf der Tagesordnung. Es ist uns allen bewusst, dass
nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die Anonymität die
rechtzeitige und vollständige Umsetzung der internationalen Vorgaben für
Österreich sehr wichtig ist: wichtig für den Finanzplatz Österreich, weil
internationale Organisationen – sei es die Kommission der Europäischen
Union, die OECD oder die FATF – einen starken Focus auf Österreich
legen. Daher ist uns auch die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich
der Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungen und Spielbanken ein sehr
großes Anliegen.
Wir setzen drei der acht Sonderempfehlungen der Financial Action Task Force on money laundering um. Sie wissen, dass wir materiell eine erweiterte Sorgfaltsverpflichtung für die Institute vorsehen, insbesondere auch dort, wo es um Identifikations- und Meldeverpflichtungen geht.